Berlin, 02.05.2024
Bundesinnenminister ordnet Grenzkontrollen an
Bundesinnenminister Grauweiler hat die Bundespolizei angewiesen, ab dem 10.05.2024 an den Grenzabschnitten zu den Ländern Polen, Tschechien und der Schweiz Grenzkontrollen erstmalig durch- bzw. fortzuführen. Die Rechtsgrundlage für diese Weisung ist Art. 22 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex). Danach dürfen die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Person an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden. Zugleich unterliegt der grenzüberschreitende Verkehr an den Außengrenzen der Europäischen Union gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Schengener Grenzkodex den Kontrollen durch die Grenzschutzbeamten. Jede Person soll einer Mindestkontrolle unterzogen werden, die die Feststellung ihrer Identität ermöglicht (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Schengener Grenzkodex). Einreisewillige Drittstaatsangehörige sollen zusätzlich vor allem darauf überprüft werden, ob sie über eine gültige Einreiserlaubnis (Visum) verfügen und keine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen (Art. 8 Abs. 3 lit. a Schengener Grenzkodex). Spätestens seit 2015 ist festzustellen, dass an der Europäischen Außengrenze ein signifikantes Vollzugsdefizit im Hinblick auf das dargestellte Grenzregime besteht. Eine wirksame Kontrolle der Außengrenze findet nicht statt. Damit einher gehen erhebliche Gefahren für die innere Sicherheit der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Insbesondere die gestiegene Gefahr islamistischer Terroranschläge erfordert einen wirksamen Grenzschutz. Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden nutzen islamistische Gefährder den erheblichen Zuzug von Migranten aus, um in die Mitgliedsstaaten einzureisen und Anschläge vorzubereiten. Erschwert wird die labile Sicherheitslage durch die ab Juni beginnenden Sportgroßereignisse in Deutschland und Frankreich. Zum Schutz der inneren Sicherheit ist es deshalb geboten, Grenzkontrollen an der deutschen Grenze einzuführen und teilweise zu verlängern. Grundlage hierfür ist Art. 25 Abs. 1, 3 und 4 Schengener Grenzkodex. Danach kann jeder Mitgliedsstaat Grenzkontrollen wiedereinführen, wenn andernfalls die innere Sicherheit in einem Mitgliedsstaat ernsthaft bedroht wäre. In Abwägung der Gefahren für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit den Auswirkungen der Maßnahme auf den freien Personenverkehr erweist sich die vorübergehende Durchführung von Grenzkontrollen auch als verhältnismäßig.
Der Weisung ging die nach dem Schengener Grenzkodex verpflichtende Notifizierung der Maßnahmen bei der Europäischen Kommission voraus. Bereits am Mittwochnachmittag hat der Bundesinnenminister seine Amtskollegen der von der Maßnahme betroffenen Nachbarländer über ebendiese in Kenntnis gesetzt.
Zitat von Bundesinnenminister Dr. Grauweiler:
Der Entfall innereuropäischer Grenzkontrollen zählt zweifelsohne zu einer der großen Errungenschaften der europäischen Einigung. Zugleich ging - das ist unstreitig - mit dem Schengener Übereinkommen auch die zwingende Notwendigkeit einher, die europäische Außengrenze zu sichern. Das einem Staat immanente Recht, souverän darüber zu entscheiden, welchen Menschen die Einreise gestatte wird, soll mithin an die Außengrenze verschoben, keinesfalls aber aufgehoben werden. Wenngleich diese Intention hinter der Aufhebung von Binnengrenzkontrollen unmittelbar einleuchtet, so müssen wir doch seit vielen Jahren feststellen, dass die dargestellte staatliche Souveränität durch einen mangelnden Außengrenzschutz in Gefahr gerät. Auch wenn Deutschland ein hilfsbereites Land und sich seiner Verantwortung gegenüber aufgrund politischer Verfolgung fliehenden Menschen bewusst ist, so darf diese Hilfsbereitschaft nicht in den Konflikt mit der inneren Sicherheit Deutschlands geraten. Ebendies ist aber derzeit der Fall. Infolge der mangelhaften Sicherung der EU-Außengrenze gelingt es insbesondere islamistischen Gefährdern, in die Europäische Union und insbesondere nach Deutschland einzureisen, und unser freiheitliches Zusammenleben zu gefährden. Auch im Hinblick auf die anstehende Fußball-Europameisterschaft steigt diese Gefahr. Aus diesem Grund ist es erforderlich, nationale Grenzkontrollen durchzuführen. Mein Amtsvorgänger Dr. Gorski hat insoweit bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, die ich mit meinem neuen Erlass nunmehr fortführe und intensiviere. Mir ist bewusst, dass diese Entscheidungen Auswirkungen auf den Grenzverkehr zu unseren europäischen Freunden und Nachbarn haben wird. Deswegen habe ich meine Amtskollegen über die Maßnahmen gestern persönlich informiert. Deutschland nimmt in dieser Frage eine durchweg konstruktive Rolle ein. Wir sind bereit, uns intensiv an einer Verbesserung des Außengrenzschutzes zu beteiligen und darauf hinzuwirken, dass nationale Grenzkontrollen alsbald obsolet werden.