Beiträge von Dr. Benedikt Grauweiler

    Wie gedenkt die Bundesregierung den wirtschaftlichen Schaden, der durch Grenzkontrollen und damit durch Verzögerungen bei den Lieferketten entsteht, zu kompensieren? Unsere Wirtschaft befindet sich mitten in einer Rezession und Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung rechnen mit 77 Mrd. Euro wirtschaftlichen Schaden für die Deutsche Wirtschaft, sollte es zu Grenzkontrollen kommen.

    Die Bundesregierung teilt schon nicht die Ihrer Frage zugrunde liegende Prämisse. Das Ergebnis der Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahre 2016 geben Sie im Übrigen auch unzutreffend wieder. Gegenstand dieser Studie war eine hypothetische Abkehr vom Schengener Abkommen. Eine solche strebt die Bundesregierung gerade nicht an. Alle Maßnahmen erfolgen rechtmäßig im Einklang mit dem Schengener Abkommen.

    Sie behaupten also Grenzkontrollen hätten keinerlei Auswirkungen auf den Warenfluss und auf die Lieferketten? Dass erscheint mir eine wirtschaftliches Desaster mit Ansage zu werden. Eine bewusste Schwächung unserer Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit ist durchaus eine sehr gefährliche Sache für unser Land. Der wirtschaftliche Niedergang würde aktiv verstärkt werden.

    Sie haben den Inhalt einer Studie unzutreffend wiedergegeben; darauf habe ich hingewiesen. Die Bundespolizei wird keineswegs an jedem Grenzabschnitt stationäre Kontrollstellen errichten; das ist lediglich eine im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Kräfte stehende Möglichkeit. Ich bin froh, dass die Bundesregierung und ihre Vorgänger umfassende Maßnahmen zur Förderung wirtschaftlichen Aufschwungs umgesetzt hat. Diesen Weg werden wir mit großem Einsatz weiterverfolgen.

    Ihre Presse liest sich aber anders. Punktuelle Grenzkontrollen gibt es ja sowieso schon. Wenn es keine flächendeckenden Kontrollen geben soll, worin genau liegt dann der Unterschied zu bisherigen punktuellen Kontrollen?

    Herr Kollege, ich werde den genauen Umfang der Kontrollmaßnahmen aus einsatztaktischen Gründen sicherlich nicht öffentlich darstellen. Die Bundespolizei wird sowohl auf stationäre Kontrollstellen als auch auf mobilere Modelle setzen.

    Wie gedenkt die Bundesregierung den wirtschaftlichen Schaden, der durch Grenzkontrollen und damit durch Verzögerungen bei den Lieferketten entsteht, zu kompensieren? Unsere Wirtschaft befindet sich mitten in einer Rezession und Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung rechnen mit 77 Mrd. Euro wirtschaftlichen Schaden für die Deutsche Wirtschaft, sollte es zu Grenzkontrollen kommen.

    Die Bundesregierung teilt schon nicht die Ihrer Frage zugrunde liegende Prämisse. Das Ergebnis der Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahre 2016 geben Sie im Übrigen auch unzutreffend wieder. Gegenstand dieser Studie war eine hypothetische Abkehr vom Schengener Abkommen. Eine solche strebt die Bundesregierung gerade nicht an. Alle Maßnahmen erfolgen rechtmäßig im Einklang mit dem Schengener Abkommen.

    Sie behaupten also Grenzkontrollen hätten keinerlei Auswirkungen auf den Warenfluss und auf die Lieferketten? Dass erscheint mir eine wirtschaftliches Desaster mit Ansage zu werden. Eine bewusste Schwächung unserer Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit ist durchaus eine sehr gefährliche Sache für unser Land. Der wirtschaftliche Niedergang würde aktiv verstärkt werden.

    Sie haben den Inhalt einer Studie unzutreffend wiedergegeben; darauf habe ich hingewiesen. Die Bundespolizei wird keineswegs an jedem Grenzabschnitt stationäre Kontrollstellen errichten; das ist lediglich eine im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Kräfte stehende Möglichkeit. Ich bin froh, dass die Bundesregierung und ihre Vorgänger umfassende Maßnahmen zur Förderung wirtschaftlichen Aufschwungs umgesetzt hat. Diesen Weg werden wir mit großem Einsatz weiterverfolgen.

    Wie gedenkt die Bundesregierung den wirtschaftlichen Schaden, der durch Grenzkontrollen und damit durch Verzögerungen bei den Lieferketten entsteht, zu kompensieren? Unsere Wirtschaft befindet sich mitten in einer Rezession und Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung rechnen mit 77 Mrd. Euro wirtschaftlichen Schaden für die Deutsche Wirtschaft, sollte es zu Grenzkontrollen kommen.

    Die Bundesregierung teilt schon nicht die Ihrer Frage zugrunde liegende Prämisse. Das Ergebnis der Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahre 2016 geben Sie im Übrigen auch unzutreffend wieder. Gegenstand dieser Studie war eine hypothetische Abkehr vom Schengener Abkommen. Eine solche strebt die Bundesregierung gerade nicht an. Alle Maßnahmen erfolgen rechtmäßig im Einklang mit dem Schengener Abkommen.

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    Berlin, 02.05.2024


    Bundesinnenminister ordnet Grenzkontrollen an


    Bundesinnenminister Grauweiler hat die Bundespolizei angewiesen, ab dem 10.05.2024 an den Grenzabschnitten zu den Ländern Polen, Tschechien und der Schweiz Grenzkontrollen erstmalig durch- bzw. fortzuführen. Die Rechtsgrundlage für diese Weisung ist Art. 22 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex). Danach dürfen die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Person an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden. Zugleich unterliegt der grenzüberschreitende Verkehr an den Außengrenzen der Europäischen Union gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Schengener Grenzkodex den Kontrollen durch die Grenzschutzbeamten. Jede Person soll einer Mindestkontrolle unterzogen werden, die die Feststellung ihrer Identität ermöglicht (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Schengener Grenzkodex). Einreisewillige Drittstaatsangehörige sollen zusätzlich vor allem darauf überprüft werden, ob sie über eine gültige Einreiserlaubnis (Visum) verfügen und keine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen (Art. 8 Abs. 3 lit. a Schengener Grenzkodex). Spätestens seit 2015 ist festzustellen, dass an der Europäischen Außengrenze ein signifikantes Vollzugsdefizit im Hinblick auf das dargestellte Grenzregime besteht. Eine wirksame Kontrolle der Außengrenze findet nicht statt. Damit einher gehen erhebliche Gefahren für die innere Sicherheit der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Insbesondere die gestiegene Gefahr islamistischer Terroranschläge erfordert einen wirksamen Grenzschutz. Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden nutzen islamistische Gefährder den erheblichen Zuzug von Migranten aus, um in die Mitgliedsstaaten einzureisen und Anschläge vorzubereiten. Erschwert wird die labile Sicherheitslage durch die ab Juni beginnenden Sportgroßereignisse in Deutschland und Frankreich. Zum Schutz der inneren Sicherheit ist es deshalb geboten, Grenzkontrollen an der deutschen Grenze einzuführen und teilweise zu verlängern. Grundlage hierfür ist Art. 25 Abs. 1, 3 und 4 Schengener Grenzkodex. Danach kann jeder Mitgliedsstaat Grenzkontrollen wiedereinführen, wenn andernfalls die innere Sicherheit in einem Mitgliedsstaat ernsthaft bedroht wäre. In Abwägung der Gefahren für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit den Auswirkungen der Maßnahme auf den freien Personenverkehr erweist sich die vorübergehende Durchführung von Grenzkontrollen auch als verhältnismäßig.


    Der Weisung ging die nach dem Schengener Grenzkodex verpflichtende Notifizierung der Maßnahmen bei der Europäischen Kommission voraus. Bereits am Mittwochnachmittag hat der Bundesinnenminister seine Amtskollegen der von der Maßnahme betroffenen Nachbarländer über ebendiese in Kenntnis gesetzt.


    Zitat von Bundesinnenminister Dr. Grauweiler:

    Der Entfall innereuropäischer Grenzkontrollen zählt zweifelsohne zu einer der großen Errungenschaften der europäischen Einigung. Zugleich ging - das ist unstreitig - mit dem Schengener Übereinkommen auch die zwingende Notwendigkeit einher, die europäische Außengrenze zu sichern. Das einem Staat immanente Recht, souverän darüber zu entscheiden, welchen Menschen die Einreise gestatte wird, soll mithin an die Außengrenze verschoben, keinesfalls aber aufgehoben werden. Wenngleich diese Intention hinter der Aufhebung von Binnengrenzkontrollen unmittelbar einleuchtet, so müssen wir doch seit vielen Jahren feststellen, dass die dargestellte staatliche Souveränität durch einen mangelnden Außengrenzschutz in Gefahr gerät. Auch wenn Deutschland ein hilfsbereites Land und sich seiner Verantwortung gegenüber aufgrund politischer Verfolgung fliehenden Menschen bewusst ist, so darf diese Hilfsbereitschaft nicht in den Konflikt mit der inneren Sicherheit Deutschlands geraten. Ebendies ist aber derzeit der Fall. Infolge der mangelhaften Sicherung der EU-Außengrenze gelingt es insbesondere islamistischen Gefährdern, in die Europäische Union und insbesondere nach Deutschland einzureisen, und unser freiheitliches Zusammenleben zu gefährden. Auch im Hinblick auf die anstehende Fußball-Europameisterschaft steigt diese Gefahr. Aus diesem Grund ist es erforderlich, nationale Grenzkontrollen durchzuführen. Mein Amtsvorgänger Dr. Gorski hat insoweit bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, die ich mit meinem neuen Erlass nunmehr fortführe und intensiviere. Mir ist bewusst, dass diese Entscheidungen Auswirkungen auf den Grenzverkehr zu unseren europäischen Freunden und Nachbarn haben wird. Deswegen habe ich meine Amtskollegen über die Maßnahmen gestern persönlich informiert. Deutschland nimmt in dieser Frage eine durchweg konstruktive Rolle ein. Wir sind bereit, uns intensiv an einer Verbesserung des Außengrenzschutzes zu beteiligen und darauf hinzuwirken, dass nationale Grenzkontrollen alsbald obsolet werden.

    Dass Du unfähig bist, die Spielinhalte der Simulation zu erfassen, ist nicht mein Problem. Du machst Deinem Avatar wirklich alle Ehre.

    Da Du das Forum nur aufsuchst, um zu pöbeln und zu trollen, kannst Du natürlich nicht wissen, dass Berenson den Reichsgrafen sim-on anwaltlich vertreten hat. Dazu müsstest Du inhaltlich aufnahmefähig sein.

    Wow, nicht mal 24 Stunden... Wenn man doch nur im Ansatz so schnell bei anderen wäre...

    Es trifft den Richtigen.

    Wischt Du Wildungen eigentlich auch den Arsch ab?

    Offenbar hält die Salonkommunisten die alltägliche Arbeit von Altenpflegern für etwas Unwürdiges. Die Selbstentlarvung ist in vollem Gange. :)

    Ich schätze die Arbeit von AltenpflegerInnen sehr! Die haben zumindest deutlich mehr geleistet als wir beide zusammen, so viel Selbstkritik muss sein. Mir erklärt sich einfach nur nicht, wie Du andauernd das Sprechrohr für Wildungen spielen musst. ;)

    Nimmt man Martin Berensons anwaltliche Tätigkeit aus, war ich noch nie das Sprachrohr des Reichsgrafen. Der Mann kann für sich selbst sprechen.

    Wow, nicht mal 24 Stunden... Wenn man doch nur im Ansatz so schnell bei anderen wäre...

    Wird doch alles geduldet. Was denkst denn Du? Aber ich bin ganz bei dir. Bevor man anfängt, diejenigen zu verwarnen, die diesem Rassisten die Stirn bieten, sollte man beim wirklichen Problem (Person Wildungen) anfangen.

    Genau, denn im Kampf gegen "Rassismus" heiligt der Zweck ja bekanntlich die Mittel.

    So pauschal habe ich das nie behauptet. Dein Vorwurf ist einfach unterkomplex.


    Das Grundgesetz dient in erster Linie dazu, staatliche Macht zu ordnen und zu begrenzen. Den Bürger bindet das Grundgesetz grundsätzlich nicht. Wenn der Reichsgraf also beispielsweise fordert, nur Flüchtlinge aus Nachbarregionen aufzunehmen - was unter Integrationsgesichtspunkten ja durchaus für beide Seiten sinnvoll sein kann -, ist dies natürlich eine von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Meinungsäußerung. Gleichfalls darf der Reichsgraf fordern, die Monarchie wieder einzuführen. Das Grundgesetz verbietet derartige Meinungsäußerungen nicht. Im Meinungskampf vertraut das Grundgesetz vorwiegend auf die Stärke des Arguments in der öffentlichen Meinungsbildung.

    So kann man nur argumentieren, wenn man die unserem Grundgesetz zugrunde liegende Idee der öffentlichen Meinungsbildung nicht verstanden hat.

    Wenn man wie Du auf dem intellektuellen Niveau eines Zweijährigen argumentiert, mag das, was Du sagst, richtig sein.

    Wer hat die 0 gewählt, dass Sie sich hier zu Wort melden?

    Das kann schon deshalb nicht stimmen, weil ich mich - anders als Du - an der Simulation auch inhaltlich beteilige und ohne ein derart hohes Maß an Beleidigungen auskomme. Erst nachdenken und dann schreiben, Speedy.

    Sehr geehrter Herr Kollege Dr. van der Speed,


    die vorliegende Anfrage richtet sich explizit an den Ersten Bürgermeister Herrn Dutschke und kann somit nicht von einem beliebigen Abgeordneten Ihrer Fraktion beantwortet werden.

    Ferner rufe ich auch Sie gemäß Paragraph 3, Absatz 1 und 4 unserer Geschäftsordnung wegen Verunglimpfung zur Ordnung. Von weiteren derartigen Aussagen und Zwischenrufen ist abzusehen.

    Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie entschlossen gegen das unparlamentarische Verhalten und die gefährliche Relativierung des Rechtsextremismus durch den Kasper van der Speed vorgehen!

    Volle Zustimmung.

    Das ist immer eine Frage des Einzelfalls. Von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG sind jedenfalls auch solche Meinungen geschützt, die den momentanen Gewährleistungen des Grundgesetzes widersprechen. Ich werbe auch nicht dafür, Reichsgraf von Wildungen zu bekehren; darum geht es nicht. Entscheidend ist doch vielmehr, ob man andere, noch nicht verlorene Menschen mit inhaltlichen Argumenten davon abhalten kann, die extremen Meinungen zu übernehmen. Hierfür ist das Forum der richtige Ort.

    Ich respektiere, dass der Reichsgraf entsprechend angesprochen werden möchte. Außerdem hat sich das so eingebürgert. Das ist für Linke bei absurden, ja geradezu lächerlichen Pronomen wie "xiem, xier" ja auch kein Problem. Niemand will den Reichsgrafen irgendwie von seiner Meinung abbringen. Das ist vermutlich reine Zeitverschwendung, wie auch Dir zu antworten. Ohne Beleidigungen kommen Deine Beiträge ja nie aus. Das sagt aber sowieso mehr über Dich als über andere aus.