Andreas Brandstätter noch auf Discord aktiv?
Beiträge von Elke Kanis
-
-
Wer aus den BTP Reihen hatte zuletzt die Tabelle für die 15. Legislatur erstellt in der Google Tabelle?
-
Hallo Leute, ich hab mich seit Monaten sehr zurückgezogen aus den Verantwortlichkeiten. Ich bin auch sehr froh das Oscar den Großteil die ganze Zeit durchgeführt hat. Um den nun ein Ende zu setzen möchte ich das Amt des Bundeswahlleiters vorzeitig zur Verfügung stellen.
Die eigentliche Wahl wäre erst Ende April. Ich eröffne hiermit die 3 Tage Kandidaturenphase.
-
-
-
Ich werde irgendwann über der Wahlurne zusammenfallen und mit dem Tod aus dem Amt scheiden 😂
-
Dann kandidiere ich erneut.
-
Doppelkopf von den 7 Zwergen
-
Tabelle ist fertig, fürs BTP.
-
Für simple erstmalige Einzüge genügt eine Bewerbung in dem Land die dann angenommen werden kann. Dr. Oxana Koslowska und Dr. Carmen Schmidt
-
Aber das Forum sollte doch genug bei der Erststimme bekommen haben, dass die dort auch einen Sitz erhalten haben oder nicht?
Ausschlaggebend ist das Ergebnis der Zweitstimmen. Das besagt, dem FORUM steht 1 Mandat zu. Wenn nun jemand aus dem FORUM ein Direktmandat gewinnt, bekommt er dieses und niemand erhält über die Liste eins.
Die Direktmandate werden nicht zusätzlich verteilt sondern sind Teil der 15 Mandate. Direktmandate haben Vorrang vor der Liste.
-
-
Für die Landtagsgruppe ist der LTP zuständig.
-
-
Das Ergebnis ist amtlich.
-
Aufgrund der offenen Klage dauert es noch ein wenig bis zum amtlichen Stempel
-
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache XIII/2. Wer dem Antrag zu zu stimmen wünscht den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Abstimmung dauert 3 Tage an.
schaut ins Plenum
Landtag Nordrhein-Westfalen
Dreizehnten Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Fraktionen Allianz, vPiraten/Grüne, CDSU vertreten durch den Minister für Gesundheit, Bildung und Kultur
Drucksache XIII/XX
Entwurf eines Gesetzes zur Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen NRWs mit digitalen Endgeräten
A. Problem
Die Digitalisierung unseres Alltags und der (Aus-)Bildung junger Menschen wurde seit langem vernachlässigt. Längst sind wir in weiten Teilen des Lebens über die bloße Arbeit mit Stift und Papier hinausgewachsen. Es wird Zeit, diese Lebensrealität auch als Teil der allgemeinen Schulbildung zu verwirklichen und verbesserte digitale Lehre zu ermöglichen. Insbesondere in Zeiten der Lockdowns zeigte sich, dass die Bildungseinrichtungen und die Schülerinnen und Schüler in weiten Bereichen nicht auf digitale Lehre vorbereitet und ausgestattet sind. Viele Kinder und Jugendliche nutzen digitale Endgeräte bereits privat, sofern die finanzielle Situation ihrer Elternhäuser dies erlaubt. Digitale Bildung darf aber keine Frage der elterlichen Finanzen sein.
B. Lösung
Wir wollen jedem Schüler und jeder Schülerin ab der Jahrgangsstufe 5 ein digitales Endgerät in Form eines Tablet-Computers zur Verfügung stellen. Diese sollen in verschiedenen Unterrichtsformaten zum Einsatz kommen und neben der digitalen Anwendbarkeit auch als kontrollierter Zugang zum Umgang mit digitalen Medien dienen. Sie stellen ebenfalls eine gesicherte digitale Versorgung sicher, sollte sich im Rahmen der Coronavirus-Pandemie nochmals die Situation von Schulschließungen nicht umgehen lassen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Schätzungsweise 900 Millionen Euro. Danach jährlich ca. 75 Millionen Euro.
Gesetz zur Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler
vom 3.9.2022
§ 1
Allgemeines
(1) Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten eine finanzielle Förderung vom Land, die sich nach §2 Abs. 1bemisst.
(2) Die Förderung ist zweckgebunden nach 2§ Abs. 3.
(3) Schulen im Sinne des Abs. 1 sind alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen, ausgenommen Grundschulen und Förderschulen, die keine Schülerinnen und Schüler der Primarstufe unterrichten.
§ 2
Bemessung und Verwendung der Förderung
(1) Die Förderung bemisst sich nach der aktuellen Zahl der Schülerinnen und Schüler, die aktuell die Jahrgangsstufe 5 oder höher der Schule besuchen.
(2) Pro Schülerin und Schüler beträgt die Förderung pauschal 500 Euro.
(3) Die Förderung ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die Anschaffung der digitalen Endgeräte und deren IT-Infrastruktur verwendet werden.
(4) Die Auswahl, welche digitalen Endgeräte angeschafft werden, obliegt der jeweiligen Schulleitung. Abs 3 bleibt davon unberührt.
§ 3
Fortlaufen der Förderung(1) Beginnend mit jedem neuen Schuljahr erhalten die Schulen eine fortlaufende Förderung nach §2 Abs. 2 gemessen an der Zahl der neu hinzukommenden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5.
Dieses Gesetz tritt am 15.10.2022 in Kraft.
müsste die abstimmung nicht namentlich sein?
Aber wenn gefordert kinnen wir die Abstimmung wiederholen
Ich kann die Teilnehmer auch nachträglich offen legen, Umfrageoptionen kann ich verändern.
Liebe Elke,
wärst du dann so Nett und würdest das nachträglich tun. So ein Haken setzen beim Erstellen einer Umfrage ist uns schon alle mal passiert.
Aber gern.
-
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache XIII/2. Wer dem Antrag zu zu stimmen wünscht den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Abstimmung dauert 3 Tage an.
schaut ins Plenum
Landtag Nordrhein-Westfalen
Dreizehnten Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Fraktionen Allianz, vPiraten/Grüne, CDSU vertreten durch den Minister für Gesundheit, Bildung und Kultur
Drucksache XIII/XX
Entwurf eines Gesetzes zur Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen NRWs mit digitalen Endgeräten
A. Problem
Die Digitalisierung unseres Alltags und der (Aus-)Bildung junger Menschen wurde seit langem vernachlässigt. Längst sind wir in weiten Teilen des Lebens über die bloße Arbeit mit Stift und Papier hinausgewachsen. Es wird Zeit, diese Lebensrealität auch als Teil der allgemeinen Schulbildung zu verwirklichen und verbesserte digitale Lehre zu ermöglichen. Insbesondere in Zeiten der Lockdowns zeigte sich, dass die Bildungseinrichtungen und die Schülerinnen und Schüler in weiten Bereichen nicht auf digitale Lehre vorbereitet und ausgestattet sind. Viele Kinder und Jugendliche nutzen digitale Endgeräte bereits privat, sofern die finanzielle Situation ihrer Elternhäuser dies erlaubt. Digitale Bildung darf aber keine Frage der elterlichen Finanzen sein.
B. Lösung
Wir wollen jedem Schüler und jeder Schülerin ab der Jahrgangsstufe 5 ein digitales Endgerät in Form eines Tablet-Computers zur Verfügung stellen. Diese sollen in verschiedenen Unterrichtsformaten zum Einsatz kommen und neben der digitalen Anwendbarkeit auch als kontrollierter Zugang zum Umgang mit digitalen Medien dienen. Sie stellen ebenfalls eine gesicherte digitale Versorgung sicher, sollte sich im Rahmen der Coronavirus-Pandemie nochmals die Situation von Schulschließungen nicht umgehen lassen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Schätzungsweise 900 Millionen Euro. Danach jährlich ca. 75 Millionen Euro.
Gesetz zur Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler
vom 3.9.2022
§ 1
Allgemeines
(1) Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten eine finanzielle Förderung vom Land, die sich nach §2 Abs. 1bemisst.
(2) Die Förderung ist zweckgebunden nach 2§ Abs. 3.
(3) Schulen im Sinne des Abs. 1 sind alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen, ausgenommen Grundschulen und Förderschulen, die keine Schülerinnen und Schüler der Primarstufe unterrichten.
§ 2
Bemessung und Verwendung der Förderung
(1) Die Förderung bemisst sich nach der aktuellen Zahl der Schülerinnen und Schüler, die aktuell die Jahrgangsstufe 5 oder höher der Schule besuchen.
(2) Pro Schülerin und Schüler beträgt die Förderung pauschal 500 Euro.
(3) Die Förderung ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die Anschaffung der digitalen Endgeräte und deren IT-Infrastruktur verwendet werden.
(4) Die Auswahl, welche digitalen Endgeräte angeschafft werden, obliegt der jeweiligen Schulleitung. Abs 3 bleibt davon unberührt.
§ 3
Fortlaufen der Förderung(1) Beginnend mit jedem neuen Schuljahr erhalten die Schulen eine fortlaufende Förderung nach §2 Abs. 2 gemessen an der Zahl der neu hinzukommenden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5.
Dieses Gesetz tritt am 15.10.2022 in Kraft.
müsste die abstimmung nicht namentlich sein?
Aber wenn gefordert kinnen wir die Abstimmung wiederholen
Ich kann die Teilnehmer auch nachträglich offen legen, Umfrageoptionen kann ich verändern.
-
Nun, ist sicher allen bekannt was mit Thüringen los ist. Wir haben nun ein paar Möglichkeiten im Raum stehen.
1. Thüringen wird abgeschafft und wir haben nur noch NRW, Bayern und Hamburg.
2. Thüringen wird in Schlaf gesetzt, nicht simuliert, aber alle 10 Wochen finden die regulären Wahlen statt und sobald mal annähernd 8-10 Leute wieder da sind, wird geweckt und simuliert.
3. Eine allgemeine Deckelung der Mandate in allen Ländern, beispielsweise auf 15 Mandate.
4. Das sperren von überlaufenen Ländern für Zuzug.
Option 2 hat den Nachteil, man ist gebunden dort zu bleiben weil man ja wählen muss und kann dadurch auf Landesebene nicht spielen.
Mein Favorit wäre glaub ich Option 3, weg von 1 Stimme gleich 1 Mandat. Und alte Hasen geben sicher immer gern auf Landesebene ein Mandat frei für Neulinge.
-
Gibt es neue Erkenntnisse oder Fragen, damit es bald zu einer Entscheidung kommt?