Da keine Kandidatur erfolgt ist, bleibt die Möglichkeit der Kandidatur für das Amt des stellvertretenden Landtagspräsidenten bestehen. Vorschläge müssen bestätigt werden. Die Kandidaturphase läuft bis zum Sonntag, den 25. Februar 2024, um 19:10 Uhr, und verlängert sich jeweils um 72 Stunden, wenn keine gültige Kandidatur eingereicht wird.
Beiträge von Lara Lea Friedrich
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Die Wahl dauert 72 Stunden.
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– Pressemitteilung –
IIIIIIIII Eröffnung der neuen deutschen Botschaft in Jerusalem
Bundeskanzlerin Lara Lea Friedrich und Vizekanzler Lando Miller reisten am Dienstag gemeinsam nach Israel, um zu Gesprächen mit Premierminister Benjamin Netanyahu, Außenminister Israel Katz und weiteren Vertretern der israelischen Regierung zusammenzutreffen, und zudem die feierliche Eröffnung der neuen Botschaft der Bundesrepublik in Jerusalem vorzunehmen.
Die Bundeskanzlerin bekräftigte nach den bilateralen Gesprächen mit Premierminister Netanyahu erneut, dass die Bundesregierung fest an der Seite Israels steht. «Es ist von großer Bedeutung, dass unsere israelischen Freunde wissen, dass ihnen unsere Unterstützung gewiss ist. Das haben wir bereits in den vergangenen Wochen und Monaten durch unsere Worte und Taten verdeutlicht, und diesen Kurs sollte die Bundesregierung auch in den nächsten Monaten fortsetzen. Ich werde mich stets weiterhin hierfür einsetzen. Deutschland darf niemals untätig bleiben, wenn Israel attackiert wird. Dass Israel frei von Angst und Terror leben kann, ist unumstößliche Maxime unserer Politik. Die Sicherheit Israels ist nicht verhandelbar und Israel hat selbstverständlich das Recht und die Pflicht, seine eigene Bevölkerung vor Terrorattacken und vor kriegerischen Handlungen zu schützen. Diese Position vertreten wir auch konsequent in internationalen Gremien. Zweifellos müssen die Hamas und ihre Verbündeten zur Rechenschaft gezogen werden. Hierbei wünsche ich Israel weiterhin viel Erfolg! Und Deutschland wird Israel selbstverständlich auch weiterhin mit den geeigneten Mitteln und Maßnahmen dabei unterstützen. Ich habe Premierminister Netanyahu zugesichert, ein neues Hilfspaket auf den Weg zu bringen. Es ist wichtig, dass das internationale Engagement zur Unterstützung Israels nicht nachlässt», so Friedrich.
Außenminister Miller sprach nach dem Treffen mit seinem israelischen Amtskollegen ebenfalls zur Presse: «Während unseres Gesprächs habe ich Herrn Katz weiterhin die volle Unterstützung Deutschlands im Kampf gegen die Hamas zugesichert. Die Bedrohung durch die Hamas für die Sicherheit und Stabilität der Region ist von enormer Tragweite, und Deutschland steht fest an der Seite Israels im Kampf gegen den Terrorismus in all seinen Formen. Bundeskanzlerin Friedrich hat im Gespräch mit Premierminister Netanyahu ein neues Hilfspaket zugesichert, dies habe ich Außenminister Katz ebenfalls nochmal bestätigt und wir werden in den nächsten Tagen nach Rücksprache mit der israelischen Regierung das genaue Hilfspaket zusammenstellen. Des Weiteren haben wir verschiedene Optionen und Varianten diskutiert, die im Falle eines möglichen Sieges gegen die Hamas in Betracht gezogen werden könnten. Obwohl die Situation komplex und herausfordernd bleibt, sind wir entschlossen, alle Möglichkeiten zu prüfen, um langfristigen Frieden und Stabilität in der Region zu erreichen. Unsere Gespräche haben die Bedeutung einer weiteren Zusammenarbeit und Koordination zwischen unseren Ländern bei der Bewältigung gemeinsamer Sicherheitsprobleme und der Verfolgung gemeinsamer Ziele für Frieden und Stabilität hervorgehoben.»
Bereits vor der offiziellen Eröffnung der neuen Deutschen Botschaft in Jerusalem empfingen die deutsche Botschafterin in Israel, Außenminister Miller und Kanzlerin Friedrich im Anschluss an die bilateralen Gespräche Angehörige von Geiseln und Opfern der Terrorattacken vom 07. Oktober 2023 sowie Überlebende als erste Gäste unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den neuen Räumlichkeiten der neuen deutschen Auslandsvertretung. Bundeskanzlerin Friedrich dankte den Gästen für ihre Anwesenheit. «Unser tiefes Mitgefühl gilt allen, die am 07. Oktober und danach Freunde und Familienangehörige verloren haben. Wir trauern mit ihnen um die Opfer und unsere Gedanken sind bei allen, die um ihre Liebsten bangen», sagte Friedrich. Vizekanzler Miller betonte das fortwährende Engagement der Bundesregierung für die Freilassung der Geiseln. «Wir unterstützen die israelischen Bemühungen zur Freilassung der Verschleppten und wir fordern die Hamas und deren Verbündete auf, alle lebenden Geiseln freizulassen und die Körper der verstorbenen Geiseln zurückzugeben», so Miller.
Kanzlerin Friedrich hielt im Anschluss an diese bewegende Zusammenkunft eine kurze Ansprache im Rahmen der feierlichen Eröffnung der neuen deutschen Botschaft in Jerusalem: «Guten Tag allerseits! Heute ist ein besonderer Tag für die deutsch-israelischen Beziehungen. Unsere Länder haben bereits einen langen Weg zurückgelegt, seit sich David Ben Gurion und Konrad Adenauer 1960 erstmals trafen. Dieser Weg war nicht einfach. Wir sind ihn im Wissen um unsere Vergangenheit gemeinsam gegangen. Wir haben Grundlagen geschaffen, auf denen wir noch heute aufbauen können. Die deutsch-israelischen Beziehungen sind heute außerordentlich eng und freundschaftlich. Deutschland und Israel sind und bleiben stets auf besondere Weise durch die Erinnerung und das Gedenken an die Shoah verbunden. Hierin liegt die bleibende Verantwortung Deutschlands. Auch aus diesem Grund werden wir stets unsere Bemühungen fortsetzen, jedweder Form von Antisemitismus und Israelfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten. Doch es ist nicht nur die Geschichte, die uns wieder verbunden hat. Die einzigartigen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel sind und bleiben einer der entscheidenden Grundpfeiler der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Israels Existenzrecht und Sicherheit sind für uns nicht verhandelbar. Der Weg zur heutigen Freundschaft und Partnerschaft bleibt eine historische Errungenschaft, ebenso wie die Tatsache, dass sich seit Aufnahme der diplomatischen Beziehungen die deutsch-israelischen Beziehungen kontinuierlich vertieft haben. Dieses Geschenk ist uns gleichzeitig Verpflichtung. Deshalb gilt es, diesen Weg weiter zu beschreiten. Es ist uns ein Bedürfnis, diese enge Partnerschaft zukunftsfest zu machen und auch für kommende Generationen als einzigartiges Vermächtnis zu erhalten.
Auch die Verlegung der Deutschen Botschaft in die israelische Hauptstadt Jerusalem, ein Schritt der lange überfällig ist, unterstreicht dieses Vorhaben. Jede souveräne Nation darf nach internationalem Recht und Brauch ihre eigene Hauptstadt bestimmen. Seit 1950 ist die Stadt Jerusalem die Hauptstadt des Staates Israel. Die Stadt Jerusalem ist der Sitz des israelischen Präsidenten, des Parlaments und des Obersten Gerichtshofs und zahlreicher Ministerien und sozialer und kultureller Einrichtungen. Die Stadt Jerusalem ist das geistige Zentrum des Judentums und wird auch von den Angehörigen anderer Religionen als heilige Stadt betrachtet. Jerusalem als Hauptstadt kann für alle, die den jüdischen Staat anerkennen, niemals zur Disposition stehen! Jüdische Siedler vor mehr als 200 Jahren kamen nicht wegen der Strände von Tel Aviv, der Orangen in Jaffa oder der Delfine vor Eilat. Sie kamen wegen Jerusalem. Es ist wichtig, dass in der Nahostpolitik Fakten anerkennt werden. Die Anerkennung der Realität durch alle beteiligten Parteien ist tatsächlich eine absolute Hauptvoraussetzung. Es ist wichtig, wenn die israelischen Ansprüche auf diese Stadt gestärkt werden. Die Bundesrepublik wird mit diesem Schritt auch die einzigartige Bindung des jüdischen Volkes an die heilige Stadt bekräftigen und der schleichenden Dejudaisierung Jerusalems in internationalen Gremien entgegentreten. Dieser Akt unterstreicht die deutsch-israelische Freundschaft und unsere Solidarität.
Ich freue mich daher sehr, dass wir heute die deutsche Botschaft formell von Tel Aviv nach Jerusalem verlegen und diesem Akt beizuwohnen. Auch Premierminister Netanyahu zeigte sich über die Verlegung unserer Botschaft erfreut. Tel Aviv ist künftig nur noch eine Zweigstelle. Mit der Verlegung unserer Botschaft erkennen wir die besondere Bedeutung unserer Partnerschaft an. Wir freuen uns auch, dass die Verlegung der Botschaft durch die israelische Regierung schnell und konsequent unterstützt wurde. Auch bei der Suche nach einem geeigneten Standort, der zur Verfügung stand. Israel hat einen Anspruch auf Jerusalem als Hauptstadt und ich hoffe, dass wir mit diesem Schritt, auch andere Staaten motivieren zu können, Jerusalem als Hauptstadt des Staates Israel anzuerkennen und unserem Beispiel zu folgen. Denn es ist nicht die Anerkennung der Realität, die den Frieden im Nahen Osten gefährdet. Nein, es sind die Terroristen, die den Staat Israel, seine Bürger und alle Juden vernichten wollen. Den Beschluss, die deutsche Botschaft nach Jerusalem zu verlegen, haben wir bereits vor dem 07. Oktober 2023 getroffen. Seit dem 07. Oktober 2023 sah sich der Staat Israel einer noch nie dagewesenen Welle terroristischer Angriffe ausgesetzt. Nie zuvor in seiner 75-jährigen Geschichte war der Staat Israel einer solchen terroristischen Gewalt und Brutalität wie seit dem 07. Oktober 2023 ausgesetzt. Dieser barbarische Angriff der Terroristen sorgte aber nicht für eine Abkehr von den Plänen zur Verlegung der Botschaft. Im Gegenteil! Im November hat sich auch der Deutsche Bundestag hierzu bekannt. Mit der Entscheidung die deutsche Botschaft nach Jerusalem zu verlegen, bekräftigen wir auch unser weiteres Engagement für den Aufbau einer Zukunft des Friedens und der Sicherheit im Nahen Osten. Wir sind entschlossener denn je, dazu beizutragen. Herzlichen Dank!»
Auch Vizekanzler Miller ergriff das Wort, um zur Eröffnung der neuen Botschaft in Jerusalem zu sprechen. «Es ist mir eine große Ehre und Freude, heute vor Ihnen zu stehen, um die Eröffnung unserer deutschen Botschaft in Jerusalem mit Ihnen allen zu feiern. Dieser historische Moment markiert einen bedeutsamen Schritt in der gemeinsamen Beziehung zwischen Israel und Deutschland. Seit der Ankündigung dieses Vorhabens ist eine Menge passiert. Dass der Umzug inmitten eines Krieges stattfindet hätten wir alle nicht gedacht und deshalb nochmal mein herzlicher Dank an alle, die am Umzug beteiligt waren und diesen trotz der Umstände einwandfrei gemeistert haben. Vielen Dank! Die Verlegung unserer Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem ist in diesen schweren Zeiten nicht nur ein symbolischer Akt, sondern ein starkes Zeichen unserer Solidarität und Freundschaft mit dem Staat Israel. In diesen turbulenten Zeiten des Konflikts und der Unsicherheit senden wir damit eine klare Botschaft der Unterstützung und des Engagements für die Sicherheit und Stabilität der Region. Jerusalem ist nicht nur eine Stadt von historischer und religiöser Bedeutung, sondern auch das Herzstück des israelischen Volkes. Durch die Verlegung unserer Botschaft in diese unteilbare Stadt bekräftigen wir unseren festen Glauben an das Recht Israels auf eine souveräne Hauptstadt und an die Unverletzlichkeit seiner Grenzen. Wir sind uns der Herausforderungen bewusst, die mit dieser Entscheidung einhergehen, aber wir sind fest entschlossen, die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel weiter zu stärken und zu vertiefen. Wir werden weiterhin eng mit unseren israelischen Partnern zusammenarbeiten, um Frieden, Sicherheit und Wohlstand in der Region zu fördern. Als Außenminister von Deutschland versichere ich Ihnen, dass wir uns weiterhin für eine gerechte und dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts einsetzen werden. Wir und vor allen ich werden unsere diplomatischen Bemühungen intensivieren, um den Friedensprozess voranzutreiben und die Hoffnung auf eine bessere Zukunft für alle Menschen in dieser Region zu bewahren. Ich möchte allen danken, die an der Realisierung dieses historischen Moments beteiligt waren, und ich freue mich auf eine enge und fruchtbare Zusammenarbeit mit unseren israelischen Partnern in den kommenden Jahren.»
Bundeskanzlerin Friedrich und Außenminister Miller nutzten den weiteren Aufenthalt, um mit anwesenden Gästen und Angestellten der Botschaft sowie deren Familien ins Gespräch zu kommen und den Mitarbeitern für ihre Dienste für die Bundesrepublik Deutschland und für die Beziehungen zwischen den Ländern zu danken. Am Abend begaben sich die Bundeskanzlerin und der Vizekanzler schließlich wieder auf die Rückreise nach Deutschland.
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Ich kandidiere hiermit für das Amt der Landtagspräsidentin.
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Geschätzte Kollegen,
ich eröffne hiermit die Kandidaturphase für das Landtagspräsidium. Der Landtag wählt in geheimer Wahl einen Präsidenten und einen Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode. Vorschläge müssen bestätigt werden. Die Kandidaturphase läuft bis zum Donnerstag, den 22. Februar 2024, um 19:10 Uhr.
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Thüringer Landtag
Zwanzigste Wahlperiode
Antrag
der Abgeordneten Lara Lea Friedrich
Beschluss einer Geschäftsordnung für den zwanzigsten Thüringer Landtag
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Geschätzte Kollegen,
ich begrüße Sie heute zur konstituierenden Sitzung des 20. Thüringer Landtags. Jede Liste, die im Rahmen der 20. Landtagswahl des Freistaats Thüringen Mandate erringen konnte, hat bekanntzugeben, durch wen diese Mandate besetzt werden. Bis zum Beschluss über eine neue Geschäftsordnung bleibt die bisherige Geschäftsordnung vorläufig gültig. Das neue Präsidium wird während dieser Sitzung aus der Mitte des Landtags gewählt. Ich eröffne hiermit diese Sitzung und wünsche eine erfolgreiche Wahlperiode.
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Die Abstimmung ist beendet. Der Antrag wurde abgelehnt.
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Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
Thüringer Landtag
Neunzehnte Wahlperiode
Antrag der CDSU und des Berufenen Bürgers Reichsgraf Schenk von Wildungen
Einführung von Landeseigenen Orden
Hohes Haus,
der Landtag möge folgendes beschließen,
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Geschätzte Kollegen,
folgende Anfrage an den Ministerpräsidenten wurde eingereicht. Der Ministerpräsident hat drei Tage Zeit zur schriftlichen Beantwortung der Fragen.
Thüringer Landtag
Neunzehnte Wahlperiode
Kleine Anfrage der CDSU und des Berufenen Bürgers Reichsgraf Schenk von Wildungen
Herr Ministerpräsident,
wie konnten Sie als ehrsamer Konservativer, im Bundesrat FÜR Dutschke stimmen?
Der Mann gehört zur verdammten IL !
In Erwartung einer ausreichenden Anrwort.
Reichsgraf Schenk von Wildungen.
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Geschätzte Kollegen,
ich kann dem Antragsteller versichern, dass es für mich gar keine Rolle spielt, wer einen Antrag eingebracht hat. Ich denke, das gilt auch für alle anderen Anwesenden. Selbst aus den Reihen der Internationalen Linken wurde - vor meiner Zeit in der Thüringer Landespolitik - mindestens ein sinnvoller Antrag in dieses Parlament eingebracht, die Initiative zur Abschaffung des kostenlosen ÖPNV. Dem vorliegenden Antrag würde ich allerdings auch nicht zustimmen, wenn ihn der Ministerpräsident oder ein anderer Parteikollege in gleicher oder ähnlicher Fassung einbringen würde.
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Geschätzte Kollegen,
ich möchte dem Ministerpräsidenten gerne zustimmen. Meines Erachtens nach braucht es keinen weiteren Orden - und schon gar nicht 21 verschiedene. Der Vorschlag des Antragstellers sieht es schließlich vor, drei Orden in jeweils sieben verschiedenen Stufen einzuführen. Besonders irritiert bin ich über den Vorschlag, einen Orden einführen zu wollen, der nur an Frauen verliehen werden soll. Ich sehe keinen Anlass zur Geschlechtertrennung bei der Verleihung von Verdienstorden. Auch unter Angehörigen der Polizei, des THW, der Feuerwehr, des Roten Kreuzes und der Bundeswehr und in den Gebieten Bildung, Kultur, Technik und Wirtschaft gibt es genügend Frauen mit besonderen Verdiensten um den Freistaat Thüringen. Aber auch der Vorschlag, verschiedene Verdienstorden für verschiedene Berufsgruppen einzuführen, stößt bei mir nicht auf Zustimmung.
Doch auch unabhängig von den vorgeschlagenen Kategorien sehe ich keine Notwendigkeit für die Einführung neuer Orden. Mit dem Ehrenbrief des Freistaats Thüringen, mit dem Verdienstorden des Freistaats Thüringen, dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und verschiedenen Auszeichnungen der Landkreise und Kommunen gibt es bereits heute genug Möglichkeiten, um herausragende Verdienste um den Freistaat zu würdigen. Diese Auszeichnungen können alle Bürger des Freistaats erhalten und nicht nur Angehörige bestimmter Geschlechter oder Berufsgruppen. Offen wäre ich dafür, die Anzahl der lebenden Ordensträger, die aktuell auf 300 begrenzt ist, moderat zu erhöhen. Da in den letzten drei Jahren keine Verleihungen vorgenommen wurden, wäre dies aber auch nicht unbedingt erforderlich.
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Geschätzte Kollegen,
ich erteile der Landesregierung hiermit eine Rüge für die nicht fristgerechte Beantwortung der Anfrage. (Auch im Falle der Zustimmung zur Fristverlängerung durch den Fragesteller wäre diese mittlerweile abgelaufen.) Ich bitte den Ministerpräsidenten um eine Stellungnahme zum Sachverhalt. Die Pflicht zur Beantwortung der Anfrage bleibt vom Fristablauf unberührt.
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Geschätzte Kollegen,
folgender Antrag wird nun zur Debatte gestellt. Die Debatte dauert 72 Stunden.
Thüringer Landtag
Neunzehnte Wahlperiode
Antrag der CDSU und des Berufenen Bürgers Reichsgraf Schenk von Wildungen
Einführung von Landeseigenen Orden
Hohes Haus,
der Landtag möge folgendes beschließen,
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Geschätzte Kollegen,
ich bitte darum, die Verzögerung zu entschuldigen. Folgende Anfrage an die Landesregierung besteht. Die neue Landesregierung hat ab sofort drei Tage Zeit zur schriftlichen Beantwortung der Fragen.
Thüringer Landtag
Neunzehnte Wahlperiode
Kleine Anfrage
des Berufenen Bürgers Jacob Jensen (parteilos)
Drucksache 019/XX
Wirtschaftspolitik der Landesregierung
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Geschätztes Präsidium,
ich möchte dem Abgeordneten gerne widersprechen. Die Rechte des Deutschen Bundestags werden durch die Änderung von § 13 gestärkt. Damit werden auch die Rechte der Opposition gestärkt. War die Nichtbeachtung von Herbeizitierungen bisher weitestgehend belanglos und ohne Folgen, ändert sich das durch die vorgenommene Änderung in Zukunft. Die Herbeizitierung basiert dabei - auch gemäß Geschäftsordnung - auf dem gleichen Verfahren, das bis April 2020 und schließlich auch bis November 2021 in gleicher Form in der Geschäftsordnung verankert war, und das ohnehin auch zuletzt rechtsgültig war. Erst auf Antrag der damaligen Allianz-Fraktion um die Abgeordneten Davis, Hirsch, Kassab und Gröhn wurde die zuletzt geltende Fassung verabschiedet und durch Beschluss des Bundestags in der Geschäftsordnung implementiert. Grundsätzlich wurde damit zumindest theoretisch ein Fortschritt für die Opposition und für den Deutschen Bundestag erzielt. Zwischen 1990 und 2020 wurde tatsächlich nur ein Drittel der Herbeizitierungen beschlossen.
Der Gedanke der Änderung war gut, doch die Wirkung und Verbindlichkeit des zuletzt gültigen Verfahrens ist, wie ich erfahren habe, umstritten. So müssen die Minister einer Herbeizitierung unabhängig von der Formulierung in der Geschäftsordnung nach herrschender Meinung nur nachkommen, wenn der Bundestag einen entsprechenden Beschluss mehrheitlich verabschiedet. Artikel 43 Absatz 1 des Grundgesetzes erlegt den Regierungsmittgliedern maximal eine Anwesenheitspflicht auf, wenn der Deutsche Bundestag dies verlangt. Das Verlangen einzelner Abgeordneter reicht hierfür nicht aus. Auch die Geschäftsordnung kann das nicht anders regeln, weil sie nur Binnenwirkung entfaltet, also nur im Bundestag gilt. Würde man die zuletzt geltende Fassung aber doch als verbindlich betrachten, würde sie dem Missbrauch, beispielsweise durch Herbeizitierung sämtlicher Regierungsvertreter, Tür und Tor öffnen. Es kann nicht Sinn und Zweck der Regelung sein, potenziell die gesamte Regierung, darunter Minister auf Auslandsreisen und bei wichtigen Terminen, von der Arbeit abzuhalten. Eine gänzlich andere Sachlage besteht, wenn dies bei einzelnen Ministern erforderlich ist und durch Mehrheitsbeschluss verbindlich das Verlangen geäußert wird. Die Möglichkeit, die Anwesenheit aller Minister zu allen Sitzungen zu verlangen, um die Regierung vorführen zu wollen, würde jedoch aktuell bestehen. Unabhängig davon, ob ein Sachbezug zwischen dem Debattenthema und der Anwesenheit einzelner Minister oder der gesamten Regierung besteht. Da ohnehin keine Konsequenzen im Falle einer Nichtbeachtung der Herbeizitierung niedergeschrieben wurden, wäre das zwar auch nicht dramatisch, aber schon alleine deshalb ist eine Abstimmung sinnvoll: Um Herbeizitierungen verbindlich zu beschließen und Missbrauch zu verhindern. Im Falle eines berechtigten Interesses vertraue ich auf die Mitglieder des Deutschen Bundestags und darauf, dass Interessen der Regierung, einzelner Personen und Parteien nicht in den Vordergrund gestellt werden. Wenngleich es Ministern natürlich ohnehin unbenommen ist und bleibt, auch unverbindlichen Herbeizitierungen nachzukommen.
Meinetwegen könnte zwar auch die zuletzt geltende Fassung von § 13 beibehalten und wiederhergestellt werden. Ich hätte damit gar kein Problem. Da gemäß herrschender Meinung aber ohnehin bereits jetzt lediglich der Mehrheitsbeschluss des Bundestags verbindlich ist, würde durch die kritisierte Änderung der Geschäftsordnung ohnehin keine Änderung der Rechtslage erfolgen. Die Geschäftsordnung würde durch die erfolgte Änderung nur konkretisiert und an die gültige Rechtslage angepasst werden. Die wichtigen Änderungen und Ergänzungen in § 13 sind die aufschiebende Wirkung der Herbeizitierungen und die Rüge der Bundesregierung im Falle der Nichtbeachtung. Daher spricht meines Erachtens nach auch nichts gegen die Zustimmung zur Fassung, die die Mehrheit der Abgeordneten sowieso bereits beim Änderungsantrag erteilt hat. Vielen Dank!
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Geschätztes Präsidium,
ich reiche hiermit den folgenden Änderungsantrag ein. Die Änderungen im Vergleich zur Fassung der letzten Legislaturperiode wurden durch textliche Gestaltung bzw. Durchstreichung kenntlich gemacht.
ZitatDeutscher Bundestag
Zwanzigste Wahlperiode
Änderungsantrag
der Abgeordneten Lara Lea Friedrich, Allianz-Fraktion
zum Antrag auf Übernahme der Geschäftsordnung (Drs. XX/03)
Anlage 1
Ich stimme der Antragstellerin zu, dass sich die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags in der Vergangenheit durchaus bewährt hat. Im Praxistest wurden in der letzten Legislaturperiode meines Erachtens nach allerdings doch einige kleinere Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. In § 1 werden Korrekturen der Formulierungen vorgenommen, für den weiteren Verlauf der laufenden Legislaturperiode sind diese aber wahrscheinlich und hoffentlich ohnehin nicht mehr von Relevanz. § 9 Nummer 1 soll in Zukunft nicht nur für Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung sondern für alle Redner gelten. § 9 Nummer 2 wurde angepasst, da Regierungs- und Bundesratsvertretern wegen des verfassungsrechtlich garantierten Rederechts das Wort nicht entzogen werden kann. In § 10 wurden Ergänzungen vorgenommen. Herbeizitierungen sollen künftig auch gemäß Geschäftsordnung durch Beschluss des Bundestags erfolgen. Bis der Herbeizitierung Folge geleistet wird, sollen Debatten künftig unterbrochen werden. Wird einer Herbeizitierung nicht rechtzeitig Folge geleistet, ist die Bundesregierung zu rügen. § 16 Nummer 1 wird an die Regelungen angepasst, die auch in der Vergangenheit bereits im Deutschen Bundestag angewandt wurden. § 19 und § 20 orientieren sich in Zukunft an ohnehin anderweitig geltenden gesetzliche Bestimmungen, nach denen sich der Deutsche Bundestag zu richten hat. § 21 gleicht den neuen Regelungen aus § 13. In § 34 wird die Möglichkeit der Abweisung eines derartigen Antrags gestrichen. In § 36 Nummer 1 wird die Dauer, die zur Möglichkeit der Verlängerung zwischen Ende der Debatte und Ablauf der Stellungnahmefrist liegen muss, um 48 Stunden verkürzt. Ich denke, dass ich auf alle Änderungen eingegangen bin und würde mich sehr über die Zustimmung der Mehrheit des Deutschen Bundestags freuen. Vielen Dank!