Beiträge von Dr. Anastasya Liebermann

    Angesichts der aktuellen Situation möchte ich die Debatte über eine - hoffentlich nur vorübergehende - Verkleinerung der Spiellandschaft wieder aufgreifen.

    Ich stelle hiermit den folgenden Antrag zur Debatte:



    1. Das Bundesland Hamburg und die dazugehörigen Benutzergruppen werden bis auf Weiteres geschlossen und nicht mehr aktiv simuliert.
    2. Landtagswahlen für das Bundesland Hamburg und Bundestagswahlen mit Erst- und Zweitstimme im Bundesland Hamburg werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
    3. Die Stimmen des Bundeslandes Hamburg im Bundesrat werden bis auf Weiteres gestrichen und in Abstimmungen nicht berücksichtigt.
    4. Die Turnusregelung für das Bundesratspräsidium bleibt unverändert aktiv, jedoch rücken die Bundesländer in ihrer Reihenfolge auf die von Hamburg zu besetzenden Posten auf.


    Wenn ihr alternative Vorschläge oder Ergänzungen habt, immer gerne.

    Die Formulierung der politischen Ziele ist kein Problem, das wäre schnell erledigt.

    Jedoch bin ich neu und weiß nicht wo ich genau neue Mitglieder anwerben kann. Gibt es dafür ein extra Forum, wenn ja wo?

    In dem Sinne anwerben kannst du nicht. Die allermeisten aktiven Mitspieler gehören einer Partei an und sind in den meisten Fällen spontan nicht zum Wechsel verfügbar. Direkt von 0 auf 100 mit einer neuen Partei zu starten, ist in vielerlei Hinsicht untypisch und auch nicht ganz einfach.


    Du hast die Möglichkeiten entweder dein Grundprogramm nachzureichen und abzuwarten bis sich genug Gründungsmitglieder finden oder einer bestehenden Partei beizutreten. Beachte nur dass im Falle einer Gründung alle Gründungsmitglieder parteilos sein müssen.

    @all Der Thread ist nur für Parteigründungen, nicht für Diskussionen. Das bitte woanders hin verlagern. Danke.


    Silvio Marco Panettoni

    Ich zitiere aus den Spielregeln:

    § 6
    PARTEIGRÜNDUNGEN

    (1) Jeder Mitspieler hat das Recht eine politische Partei zu gründen.[1]

    (2) Die erforderliche Anzahl von Gründungsmitgliedern einschließlich des Parteigründers beträgt 10 % der Anzahl gültiger Zweitstimmen der letzten Bundestagswahl (ohne Aktivitätsstimmen, gerundet). Als Parteigründer oder Gründungsmitglied kann nur auftreten, wer parteilos ist und in den letzten zehn Wochen an keiner erfolgreichen Parteigründung mitgewirkt hat.[2]

    (3) Die grundlegende politische Orientierung sowie die wichtigsten Ziele der Partei sind bei der Parteigründung durch den Parteigründer öffentlich vorzustellen.



    Ich möchte für ein zulässiges gründungsverfahren darum bitte, entsprechende Informationen, also die grundlegende politische Orientierung, Ziele, oder ein Positionspapier vorzulegen.


    Für die Gründung sind insgesamt drei Mitspieler notwendig.

    Ich brauche die Rechte der Bundestagspräsidentin


    XVIII/003 Wahl des Bundestagspräsidenten


    Vorgänger: Toni Kamm

    Erteilt. :)

    Ich brauche die Rechte des bayerischen MP


    XVIII/004: Wahl der Ministerpräsidentin


    Vorgänger: Christian von Wildungen

    Erteilt. :)

    /Bundesrat hab ich dir jetzt noch nicht gegeben, weil du formal noch dem Bundestag angehörst. Mache ich dann sobald eine enstsprechende Meldung erfolgt.

    Erteilt.

    Also klappt es dann am 15.09. wieder?

    Nächstmöglicher Wechsel des Hauptaccounts ab dem 15.09.


    Ich darf mein Hauptaccount nicht wechseln, auch wenn ich keinem Bundesland zugehörig bin?

    Zitat von vDGB §2

    (2) Der Wechsel des Hauptaccounts ist frühestens zwei Monate nach dem letzten Wechsel des aktiven Hauptaccounts möglich. Über begründete Ausnahmen von dieser Regel kann die Administration auf schriftlichen Antrag entscheiden.

    Das hat mit dem Bundesland und entsprechenden Sperrfristen nichts zu tun.


    Somit bin ich jetzt weiterhin mit Sánchez MdL in Bayern?

    Ob du MdL bist oder nicht, entscheidest du bzw. die Liste die über freie Mandate verfügt.

    Verwarnung


    Die Benutzer Pierre Sánchez und Vera Urbancsik-Kraya werden hiermit verwarnt und an die Regeln des vDGB erinnert.


    Grund hierfür ist ein vorliegender Verstoß gegen §2 Abs. 2 vDGB. Der vorzeitige Wechsel des Hauptaccounts vor Ablauf der zweimonatigen Sperrfrist nach dem letzten Wechsel des Hauptaccounts ist unzulässig. Eine entsprechende Ausnahmeregelung liegt der Administration nicht vor.

    Die entsprechenden Änderungen der Benutzergruppen werden rückgängig gemacht.


    Liebermann|Haft

    Erteilt.


    Der Account Tatjana Ivanova wird damit formal zum Drittaccount, welcher nur noch SimOff aktiv ist. Die Administration dankt dir herzlich für die Präsidiumsführung. :)

    1. Brauchen wir die Regel wirklich? Unbedingt? Sind wir sicher, dass wir die Situation nicht wegen extremeren Einzelfällen überbewerten?

    Das kann man natürlich unterschiedlich bewerten. Ob da ein bis zwei chronische Einzelfälle eine Rechtfertigung sind, kann man sicherlich anzweifeln. Ich würde hier aber abwägen; welcher potentielle Schade würde durch diese Regel denn anderen Spielern entstehen? Das wäre ja immer so die Contraseite die ich bei Regeländerungen betrachten würde. Und hier kann ich persönlich keinerlei Nachteile erkennen. Oder wie siehst du das?


    2. Sind die Admins wirklich die richtigen Ansprechpartner für Entscheidungen hier? Es galt eigentlich lange der Grundsatz, dass Admins vor allem eine technische Rolle spielen. Ich sähe die Entscheidung eher bei der Moderation, dem Communitybeauftragten, oder dem Sim-off-Gericht.

    Ich sah das jetzt vor allem in einer gewissen Gewohnheit, dass zuletzt bei Ausnahmefällen auch die Administration die genehmigende Kraft war; siehe den immer häufigeren Fall, in dem ein eigentlich stillgelegter alter Hauptaccount noch ein Alterspräsidium leitet (von Angern, Goldhammer, Ivanova), was ja auch "Sondergenehmigungen" darstellt.

    Da kann ich deinen Punkt aber nachvollziehen, wenn man es unter diesem Grundsatz betrachtet (= dann müsste man rückwirkend auch die o.g. Fälle kritisch betrachten). Wobei ich da die anderen Stellen auch nur bedingt sinnvoll finde; die Moderation hat da mEn nichts mit zu tun, sie sind ja auch bei Doppelaccounts oder bei Fällen von Spam Accounts nicht involviert. Die Communitybeauftragen (nach bisheriger Erfahrung ein sehr nutzloses Amt, aber das ist ein anderes Thema) hat bisher nur und ausschließlich mediative Befugnis, sicherlich könnte man sich da vorher eine Stellungnahme einholen ("würde ein früherer Accountwechsel den Spielfluss stören?"), für eine Entscheidung würde es aber wohl nicht reichen. Wenn überhaupt sehe ich da das SimOff-OG, welches aber doch schon sehr ausgelastet ist. Da ist wohl kaum mit einem Urteil zu rechnen, bevor eine entsprechende Zeitspanne ohnehin vorüber ist.


    Letzten Endes glaube ich auch gibt es solche Fälle nicht, da hat beim Erstellen vielleicht meine Vorsicht reingespielt; ich denke ein Hintertürchen für Notfälle ist nicht schlecht.

    Ich kann deine Bedenken aber vollkommen nachvollziehen.

    Vorschlag zur Regeländerung


    Aktuelle Fassung:

    § 2
    DER ACCOUNT

    (1) Jede natürliche Person ist berechtigt einen wahlberechtigten Account (= Hauptaccount) zu besitzen.

    (2) Der Accountname muss mindestens aus einem Vor- und einem Nachnamen bestehen und darf, mit Ausnahme von maximal zwei Punkten und Bindestrichen, ausschließlich Buchstaben enthalten. Widerspricht ein Accountname diesen Vorschriften, so kann der Besitzer des Accounts dazu aufgefordert werden, diesen zu ändern.

    (3) Jeder Mitspieler ist dazu berechtigt Medienaccounts anzulegen.

    (4) Jede Partei erhält einen von der technischen Administration zur Verfügung gestellten Parteiaccount, zur Verwaltung des Parteiforums, sowie zur Publikation von Mitteilungen der Partei. Den Zugriff auf diesen Account erhalten die gewählten Führungskräfte der jeweiligen Parteien oder übergangsweise, bis zur ersten Wahl der Parteiführung, der Parteigründer.

    (5) Jede Person ist berechtigt einen zweiten Account (= Nebenaccount), welcher kein Medienaccount ist, anzulegen. Dieser ist nicht aktiv wahlberechtigt, darf sich nicht an Parteigründungen beteiligen, nicht Mitglied einer Partei sein und kein Landtags- oder Bundestagsmandat wahrnehmen. Hiervon unberührt bleibt das passive Wahlrecht von Nebenaccounts für Richter am Obersten Gericht und SimOff-Ämter.

    (6) Im Wiki wird ein Doppelaccount-Register geführt. In dieses hat sich jeder, der nach Absatz 5 einen Zweitaccount erstellt, durch Auflistung des Namens des Hauptaccounts und des Zweitaccounts einzutragen. Der Betreiber des Zweitaccounts soll dies der Administration bei der Aufnahme desselben anzeigen.

    (7) Accounts, die weder aktive Hauptaccounts noch Nebenaccounts sind (=Drittaccount), dürfen nicht SimOn bespielt werden und besitzen nur ein passives Wahlrecht für SimOff Ämter.

    (8) Eine Hilfestellung zu den Accounts, den Ämtern und etwaigen Unvereinbarkeiten liefert die Ämterübersicht. Eine Änderung der Ämterübersicht unterliegt denselben Regeln, wie eine Änderung der Spielregeln.


    Wird geändert in:


    § 2

    DER ACCOUNT


    (1) Jede natürliche Person ist berechtigt einen wahlberechtigten Account (= Hauptaccount) zu besitzen.

    (2) Der Wechsel des Hauptaccounts ist frühestens zwei Monate nach dem letzten Wechsel des aktiven Hauptaccounts möglich. Über begründete Ausnahmen von dieser Regel kann die Administration auf schriftlichen Antrag entscheiden.

    (3) Der Accountname muss mindestens aus einem Vor- und einem Nachnamen bestehen und darf, mit Ausnahme von maximal zwei Punkten und Bindestrichen, ausschließlich Buchstaben enthalten. Widerspricht ein Accountname diesen Vorschriften, so kann der Besitzer des Accounts dazu aufgefordert werden, diesen zu ändern.

    (4) Jeder Mitspieler ist dazu berechtigt Medienaccounts anzulegen.

    (5) Jede Partei erhält einen von der technischen Administration zur Verfügung gestellten Parteiaccount, zur Verwaltung des Parteiforums, sowie zur Publikation von Mitteilungen der Partei. Den Zugriff auf diesen Account erhalten die gewählten Führungskräfte der jeweiligen Parteien oder übergangsweise, bis zur ersten Wahl der Parteiführung, der Parteigründer.

    (6) Jede Person ist berechtigt einen zweiten Account (= Nebenaccount), welcher kein Medienaccount ist, anzulegen. Dieser ist nicht aktiv wahlberechtigt, darf sich nicht an Parteigründungen beteiligen, nicht Mitglied einer Partei sein und kein Landtags- oder Bundestagsmandat wahrnehmen. Hiervon unberührt bleibt das passive Wahlrecht von Nebenaccounts für Richter am Obersten Gericht und SimOff-Ämter.

    (7) Im Wiki wird ein Doppelaccount-Register geführt. In dieses hat sich jeder, der nach Absatz 5 einen Zweitaccount erstellt, durch Auflistung des Namens des Hauptaccounts und des Zweitaccounts einzutragen. Der Betreiber des Zweitaccounts soll dies der Administration bei der Aufnahme desselben anzeigen.

    (8) Accounts, die weder aktive Hauptaccounts noch Nebenaccounts sind (=Drittaccount), dürfen nicht SimOn bespielt werden und besitzen nur ein passives Wahlrecht für SimOff Ämter.

    (9) Eine Hilfestellung zu den Accounts, den Ämtern und etwaigen Unvereinbarkeiten liefert die Ämterübersicht. Eine Änderung der Ämterübersicht unterliegt denselben Regeln, wie eine Änderung der Spielregeln.


    Vorschlag zur Regeländerung

    Bisherige Fassung:


    § 13a

    SITZZUTEILUNG

    (1) Mitgliederzahl Der Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 15 Mitgliedern und wird in einer personalisierten Verhältniswahl gewählt.



    wird geändert in:


    § 13a

    SITZZUTEILUNG

    (1) Mitgliederzahl Der Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 11 Mitgliedern und wird in einer personalisierten Verhältniswahl gewählt.




    Begründung:

    Ist weitestgehend in vormaligen Debatten geführt worden.

    Zuletzt hat die Zahl der aktiv teilnehmenden Spieler deutlich abgenommen. Bei der letzten Bundestagswahl haben lediglich 29 Spieler teilgenommen. Aktuell sind somit mehr als die Hälfte der Zahl der Wahlteilnehmer als Abgeordnete im Bundestag. Angesichts dessen, dass der Bundestag aber nur eines von fünf zu belebenden Parlamenten darstellt, ist diese Quote unverhältnismäßig hoch. Es kommt gehäuft zu Fällen, dass Mandate nicht besetzt werden können, oder auch keine ausreichende Aktivität für eine Doppelmitgliedschaft vorhanden ist.

    Im Schluss schlage ich daher hiermit die Verkleinerung um 4 Sitze vor.


    Die Debatte dauert drei Tage.