Beiträge von Dr. Matthias Linner

    In der Antragsbegründung und dem Redebeitrag von Ihrer Kollegin klang das aber ja schon sehr gezielt auf Homo- oder Transsexualität und das Phantasiekonstrukt der "Werbung" für irgendwelche Orientierungen. Vielleicht möchten Sie Ihrer Kollegin auch mal den eigentlichen Gedanken des Antrages erklären?


    Der Kritikpunkt, dass dieser Antrag die elterlichen Rechte nicht stärkt sondern schwächt, bleibt bestehen. Sexuelle Aufklärung in schulischem Umfeld bietet für viele Eltern eine Entlastung bei dieser heiklen Thematik. Wenn, dann sollten doch bitte die Eltern entscheiden, ob sie dieses Thema unbedingt selbst erklären möchten oder nicht.

    Kaum geht's in die andere Richtung schreien die linken plötzlich nach Meinungsfreiheit.

    Journalisten können gerne gendern, dann sollen die das aber auch im Privatfernsehen und nicht staatlich finanziert machen, denn genauso wie Journalisten das Recht auf Meinungsfreiheit haben so haben auch die, die diesen Mist nicht unterstützen wollen das Recht sich gesetzlich dagegen zu wehren.

    Wenn Ihnen das nicht gefällt dann führen Sie die Privatisierung des öffentlichen Rechtlichen durch, dann kann gegendert werden wie man will, nUr bezweifle ich das jemand dafür freiwillig bezahlen würde.

    Mit Verlaub, das ist alles absoluter Blödsinn. Wenn die Journalisten des ÖRR gerne gendern, dann sollen sie das machen, wenn nicht, dann nicht. Sie wollen hier staatlich vorschreiben "diesen Mist" nicht unterstützen zu wollen und damit Einfluss auf die sprachliche Entwicklung nehmen. Sie möchten es so darstellen, als sei gendern falsch oder unerwünscht. Es ist aber nicht Aufgabe des Staates, sprachliche Entwicklung zu lenken.


    Sie scheinen da was misszuverstehen, geht es doch um ein Verbot von Fantasiewörtern in der Sprache des ÖRR, welcher auch einem Bildungsauftrag nachzukommen hat, welcher durch das bewusste Verbreiten von Sprachfehlern zumindest gefährdet wäre. Privat kann jeder Mitarbeiter noch immer Sprachschändung betreiben, wie er will.

    Schließen Sie sich also uns an und streben Sie nach der Privatisierung des ÖRR, dann kann die Politik auch nicht mehr über dessen Sprachwahl entscheiden, sondern das geschieht durch den neuen Chef der Firma.

    Es ist wirklich ermüdend. Gendern ist nun mal mittlerweile in vielen Teilen des Gesellschaft anerkannt und was Sprachfehler sind und was nicht, das entscheiden die Menschen, die unsere Sprache sprechen. Auch das Einbeziehen vieler englischer Begriffe in den deutschen Sprachgebrauch ist mittlerweile einfach akzeptiert - weil sich Sprache eben wandelt. Die Sprache des ÖRR sollte im besten Falle die Sprache unserer Bevölkerung sein - und diese Bevölkerung gendert in Teilen nun mal - auch wenn Ihnen das nicht gefällt oder gefallen muss. Entsprechend ist es aber anmaßend, dem ÖRR vorschreiben zu wollen, wie er die deutsche Sprache zu nutzen hat. Noch einmal: Was Sprachschädigung ist, entscheiden die Menschen, die die Sprache sprechen. Einige finden Gendern gut, andere schlecht - so ist es mit denglischen Begriffen auch. Das Gendern wird sich entweder durchsetzen, oder halt nicht. Aber es ist nicht die staatliche Aufgabe, das eine oder das andere zu unterstützen. Sonst fordern Sie ja auch immer wenig staatliche Einmischung...

    Herr Präsident,


    der ehrenwerte Herr Heinzel Knoller wird das vakante Mandat der Allianz besetzen. Da Herr Knoller zum Zeitpunkt der Wahl nicht der CDSU angehört hat, ist seine Parteimitgliedschaft hinsichtlich der Listenzugehörigkeit gemäß ständiger Rechtsprechung unschädlich. Entsprechend bitte ich darum, Herrn Knoller die einschlägigen Rechte zu erteilen. Besten Dank!

    Herr Präsident,


    ich mache darauf aufmerksam, dass Herr Knoller als Mitglied der CDSU selbstverständlich kein Mandat der Allianz besetzen kann. Die Landtagsmandate sind an die Parteien gebunden. Nach § 14 Abs. 4 vDGB können die Mandate zwischen "den Mitgliedern der jeweiligen Landesparteien beliebig getauscht werden". Da Herr Knoller kein Mitglied der Allianz ist, kann er entsprechend auch kein Mandat der Allianz besetzen. Ich bitte um Berücksichtigung.

    Sehr geehrter Herr Präsident,

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich danke dem Staatsminister zunächst für die Einbringung des vorliegenden Entwurfes und auch dafür, dass wir über dieses Thema - zumindest bisher - in der gebotenen Sachlichkeit diskutieren können. Die Debatte über die Straßenblockaden erhitzt die Gemüter ja teilweise erheblich und ich denke wir tun gut daran, unsere Emotionen bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zurückzuhalten.


    Ich muss zugeben, dass mich der Antrag der Staatsregierung in vielerlei Hinsicht spaltet. Zum einen bin ich kein Freund von Kurzschlussreaktionen und ich bin mir noch nicht sicher, ob die paar Blockadeaktionen wirklich schon der Auslöser sein sollten, unser Versammlungsrecht zu ändern. Andererseits muss man auch sehen, dass die Klimaaktivisten durch diese Blockaden die Zivilbevölkerung für ihre Zwecke in Anspruch nehmen, was keinesfalls zu befürworten ist und was auch nicht Schule machen darf.


    Grundsätzlich stehe ich dem Vorschlag zur Einführung des Genehmigungsvorbehaltes nicht gänzlich abgeneigt gegenüber. Ich bin mir derzeit ehrlicherweise jedoch nicht sicher, ob ich diesen Genehmigungsvorbehalt auch tatsächlich für erforderlich und verhältnismäßig halte. Der Dreh- und Angelpunkt der Debatte ist doch, dass die Straßenblockaden u. a. zu möglicherweise verspätetem Eintreffen von Einsatzfahrzeugen führen könnten, wenn ich das richtig sehen. Eine Anmeldung wäre in diesem Falle aber schon ausreichend, um den Behörden, Leitstellen und Einsatzkräften die notwendigen Informationen über vorhandene Straßensperrungen zur Verfügung zu stellen. Wäre es an dieser Stelle nicht als milderes Mittel möglich, Auflösungen bei nicht angemeldeten Versammlungen und Aufzügen auf öffentlichen Straßen vorzusehen, ohne solche Versammlungen pauschal einem Genehmigungsvorbehalt zu unterwerfen? Positiv anzumerken ist dagegen sicherlich, dass die Genehmigung an die Ermessensentscheidung einer Behörde geknüpft ist, die einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist.


    Dem vorgeschlagenen Strafmaß stehe ich dagegen sehr kritisch gegenüber. Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren, das ist eine Ansage. Wenn man davon ausgeht, dass auch Menschen, die eine Rettungsgasse blockieren oder nicht bilden, unter Umständen eine erhebliche Verzögerung der Ankunftszeit von Einsatzkräften verursachen, diese aber mit mickrigen Bußgeldern davonkommen, dann sehe ich da doch ein grobes Missverhältnis. Wer hilfeleistende Personen behindert, wird nach § 323c StGB mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. An dieser Stelle müsste man über härtere Strafen solcher Delikte nachdenken und das Problem an der Wurzel packen. Ich sehe an dieser Stelle jedoch nicht, welche Maßstäbe die Staatsregierung bei dem vorgeschlagenen Strafmaß angelegt hat. Mir scheint dieses absolut willkürlich gewählt zu sein. Weiter frage ich mich, ob das tatsächliche Verursachen eines Todes oder schwerer Gesundheitsschädigungen nicht ohnehin schon strafrechtlich erfasst wird und inwieweit es hier einer speziellen Regelung im BayVersG bedarf?


    Alles in allem halte ich den Entwurf in seiner momentanen Fassung daher für nicht zustimmungswürdig.


    Herzlichen Dank.

    Ich finde es belustigend, dass die CDSU in NRW nun genau das versucht, wovor immer gewarnt wurde, nämlich vorzuschreiben, wie man zu reden hat. Ich bin jeden jeglichen Genderzwang, aber es geht doch auch nicht zu sagen, dass man nicht mehr gendern darf. Jeder soll das doch bitte so handhaben wie er möchte. Der Staat hat nicht das Recht dazu vorzuschreiben, wie wir oder wie Journalisten zu reden haben. Entwickelt sich jetzt auch die CDSU zu einer Verbots- und Bevormundungspartei? Das kann wirklich alles nicht euer Ernst sein...

    Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich stimme dem Antrag des Kollegen Rehm in der Sache zu. Auch ich war von den Aussagen unserer - zum Glück - ehemaligen Parteivorsitzenden zutiefst erschüttert. Die Einnahme immer krasserer politischen Positionen gegen Ende ihrer politischen Karriere wird von den Grünen verurteilt und wir distanzieren uns ausdrücklich von Forderungen nach dem Einsatz von Agent-Orange, von Atomwaffen und von der Tötung selbstständig lebensfähiger Kinder.


    Was ich nun an beiden Anträgen zu bemängeln habe ist, dass beide immer nur eine Seite der jeweils verurteilenswerten Äußerungen thematisieren. Ich finde, sowohl die Forderung nach dem Einsatz von Agent-Orange und Atomwaffen, als auch die Forderung der Ermöglichung der Abtreibung "bis zur Geburt", stellen für sich genommen Aussagen dar, die die Würde und den Wert von Menschenleben infragestellen. Ich plädiere dafür, die Begründung vollständig zu fassen und beide Anträge zu einem gemeinsamen Antrag zusammenzuführen.


    Herzlichen Dank!

    Stellt eine Zwischenfrage:


    Frau Koslowska, stimmt es, dass es sich bei diesem Antrag lediglich um Symbolpolitik handelt? Mir erschließen sich die realen Auswirkungen, die tatsächlich auf den Schutz "unserer Sprache als wichtigstes Kulturgut" zielt, jedenfalls nicht.


    Weiter möchte ich darauf aufmerksam machen, dass sich viele Bayerinnen und Bayern in erster Linie nicht speziell mit der deutschen Sprache, sondern viel mehr mit den traditionsträchtigen bayerischen Dialekten identifizieren und diese Dialekte als besonders schutzwürdig erachten. Mir erschließt sich das klare Bekenntnis zur Heimat durch die Aufnahme von "Deutsch" als DER Sprache des Freistaates ebenfalls nicht. Wie positionieren Sie sich hierzu?

    Sehr geehrter Herr Präsident,
    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich finde es schon bemerkenswert, wie die Allianz immer panische Angst vor jedweden Verboten verbreitet, selbst aber immer wieder gerne zur Verbotsstrategie greift. Ich finde es regelrecht belustigend, wie die Allianz von der "Neutralitätspflicht" des Staates spricht, aber die neutrale Information über Homo- und Transsexualität dann aber verbieten möchte. Das hat nichts mit Neutralität zu tun, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Es ist wirklich absurd, dass die Allianz glaubt, in den Schulen würde regelrechte "Werbung" für Trans- und Homosexualität verbreitet. Das Werben für Toleranz für jene Gruppen ist damit jedenfalls nicht gleichzusetzen - auch wenn viele das nicht wahrhaben möchten. Die Panik, die die Allianz davor hat, das unsere Kinder regelrecht indoktriniert werden, ist unbegründet. Nach wie vor ist es auch heute noch nicht in besonderem Maße "cool", bi-, homo- oder transsexuell zu sein - und auch heute sind jene Personengruppen, leider, viel Ausgrenzung, Hass und Gewalt ausgesetzt. Die Information darüber, dass Bi-, Homo- und Transsexuelle gleichwertiger Teil unserer vielfältigen Gesellschaft sind, ist schlicht erforderlich, wenn wir diese Ausgrenzung langfristig bekämpfen wollen.


    Wenn die Allianz nun so großen Wert auf das Erziehungsrecht der Eltern legt, dann frage ich mich, warum dieser Werte im vorliegenden Gesetz so gar keine Beachtung finden? Vielleicht wollen einige Eltern gerade, dass ihren Kindern schon von klein auf und schon in der Schule klar gemacht wird, dass es normal ist, wenn ein Kind zwei Väter oder zwei Mütter hat. Denn das trägt nicht nur zur Ausprägung eines gesunden Toleranzverständnisses bei, sondern stärkt auch die Kinder von homosexuellen Paaren. Allgemein stelle ich mir die Regelung nur schwer praktikabel vor. Wenn ein Kind in der Schule beispielswese fragt, wie es denn sein kann, dass Schülerin xy zwei Mütter hat und keinen Vater hat, was soll das Lehrpersonal dann machen? Soll dann gesagt werden: "Ich darf dir das leider nicht sagen, bitte frag doch deine Eltern?". Ich finde das in gewisser Weise realitätsfern und nur schwer umsetzbar.


    Der Entwurf der Allianz und die gewohnt peinliche Begründung von Frau Koslowska ist mehr als anmaßend. Sie präsentiert uns hier, womit sich unsere Kinder denn nicht befassen sollten, weil sie das doch gar nicht richtig verstehen könnten. Mit dieser Aussage stärken Sie, Frau Koslowska, die elterlichen Erziehungsrechte nicht, sondern sie schwächen sie, indem sie den Schulen vorschreiben wollen, wozu sie sich denn im Unterricht nicht äußern dürften. Dabei sind es nicht wir als Staat, der diese Entscheidung treffen sollte, sondern die Eltern unserer Kinder. Die hier vorgeschlagene Verbotsstrategie und die Bevormundung der Eltern ist jedenfalls nicht unterstützenswert.


    Ich werbe daher an dieser Stelle - auch wenn ich nicht der Meinung bin, dass es einer solchen Regelung bedarf, dafür, den Antrag des Kollegen Rehm zu unterstützen, der die elterlichen Erziehungsrechte und die Rechte der Kinder deutlich mehr in den Blick nimmt als der Entwurf der Allianz.


    Viele Dank.

    Hatte nicht ein gewisser Herr Dr. Linner noch am 29.01.2022 eine Verkürzung der Dauer der Debatte hinsichtlich der Geschäftsbereiche des Kabinettes Fürst I - der der Ministerpräsident Sebastian Fürst nicht beigewohnt hatte, wie schlimm - beantragt, da es sich um eine "reine[.] Formalsache" gehandelt habe? Kann auch sein, dass ich mich irre, aber anscheinend ist man dazu übergegangen, Debattengegenstände nach politischer Schlagseite des Initiators zu bewerten. Nun ja, wie dem auch sei. Bestellt sich einen Kaffee und geht ab.

    Freut sich, dass die Dame geht.

    Der Ministerpräsident ist ja auch nicht verpflichtet, an diesen Debatten teilzunehmen.

    Ich finde es aber schon merkwürdig, wenn man die Staatsministerien mal eben so auf sehr abenteuerliche Art und Weise umbenennt und dies offenbar nicht mal begründen möchte. Im Übrigen war das bei Herrn Fürst nicht so, da sich die Benennung der Geschäftsbereiche hier an den mittlerweile eigentlich üblichen Bezeichnungen richtete. Das Argument geht also gänzlich ins Leere.

    Peinlich, dass der Ministerpräsident schon hier nicht erscheint.



    Erhebt sich zu einem Geschäftsordnungsantrag


    Herr Präsident,


    ich darf hiermit im Namen der Abgeordneten Fürst, Winkler, Gruensen und Linner nach § 54 unserer Geschäftsordnung den Antrag stellen, von der Geschäftsordnung abzuweichen. Beantragt wird konkret, dass diese Debatte so lange geöffnet bleibt, bis der Ministerpräsident vor dem Landtag erscheint und seinen Antrag begründet und die Opposition Gelegenheit hat, sich zu den Ausführungen zu äußern.


    Vielen Dank.

    Wahrscheinlich so etwas wie ein Generalsekretär

    Hm ok. Im Regelfall übernimmt ja der Vorstand eines Vereins die Vertretung und die Geschäftsführung. Es gibt bei sehr großen Vereinen zwar auch separat bestellte Geschäftsführer:innen, aber davon würde ich vorliegend eigentlich eher abraten. Ich denke dafür gibt es vorerst keine wirkliche Notwendigkeit.

    Das mag juristisch von Relevanz sein, aber macht die Sache moralisch wie politisch nicht besser. Es gibt Belege, wie zB den von mir angeführten Tweet, dass es einigen (sicher nicht allen, aber einigen) "Protestierenden" egal ist, ob durch ihre Aktionen Menschen zu Tode kommen - diese, die so wie Tadzio Müller denken, haben mE eindeutig die Sphäre der Demokraten verlassen. Und das wiederum spricht für deutliche Radikalisierungstendenzen, denen die Politik mit der notwendigen Härte begegnen muss, um weitaus gravierenderen Aktionen vorzubeugen.

    Selbstverständlich verlassen Menschen, die durch Proteste fahrlässig den Tod anderer Menschen in Kauf nehmen den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ich muss aber zugeben, dass ich in erster Linie unseren Rechtsapparat in der Pflicht sehe. Soweit ein rechtswidriges Verhalten vorliegt, soll das selbstverständlich auch entsprechend sanktioniert werden. Inwiefern da politisch etwas gemacht werden sollte, erschließt sich mir jetzt noch nicht so ganz.

    Überdies sind die "Aktivisten" verantwortlich, wenn Sie durch das mutwillige Herbeiführen des Staus den Tod der Radfahrerin herbeigeführt haben, wenn ihr Tod sich sonst hätte vermeiden lassen. Nach der Logik, Herr Bundeskanzler, sind auch Mörder, die ihr Opfer durch einen Schuss töten, unschuldig, weil das Eintreten der Kugel und nicht der Mörder den Tod verursacht hat. Schämen Sie sich denn nicht für diese Verharmlosung?

    Komm mal runter ey. Bei den vielen Zwischenfällen in denen die Rettungsgasse durch PKW- und LKW-Fahrer blockiert wird und die Rettungskräfte entsprechend später eintreffen, machst du auch nicht so ein Drama. Natürlich ist das nicht ok - keine Frage. Aber jeden Tag werden in Deutschland hunderte Staus verursacht und ich möchte nicht wissen, wie viele Verkehrstote sich möglicherweise vermeiden ließen, wenn es diese Staus nicht gäbe. Dazu ist, soweit ich weiß, mittlerweile auch bestätigt worden, dass eine frühere Ankunft des Rüstwagens den Hirntod der Frau nicht hätte verhindern können. Wenn mutwillig Rettungskräfte behindert werden (und das passiert im Übrigen viel zu oft!), dann ist das absolut verurteilenswert und dann kann man so ein Fass aufmachen - aber das ist, soweit ich das sehe, hier nicht passiert. Hier wurde "nur" die Entstehung eines Staus provoziert.