Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenIch kandiere für das hohe Amt.
Zur Kandidatur berechtigt sind nur Hauptaccounts...
Aber wo ist das geregelt? Habe in § 2 vDGB nur den Nebenaccount-Ausschluss vom aktiven Wahlrecht, Parteigründungen, Parteimitgliedschaften und Wahrnehmung von Landtagsmandaten, feststellen können.
§ 2 Abs. 5 vDGB bezieht sich wohl auf Wahlberechtigung allgemein - Ausnahme: Kandidaturen für das Richteramt. Möglicherweise ist Konkretisierung nötig.
Ja, das kann man so sehen, aber es ergibt sich eben nicht aus dem aktuell geltenden Normstand und damit kann die Kandidatur wohl auch nicht als unzulässig von der Wahl zurückgewiesen werden.
Unabhängig davon ist der Spieler derzeit für drei Tage gesperrt und sollte daher auch gar nicht die Möglichkeit haben zu kandidieren.
Und wo steht das die Sperre auch das Kandidieren mit Nebenaccounts unterbinden soll? Ich sehe das auch eher so, aber ohne Rechtsgrundlage kann ich die Kandidatur nicht zurückweisen.
§ 22 Abs. 3 ModAdminG:
"(3) Verstöße und Sanktionen sind kontenübergreifend zu beurteilen und auszusprechen."
Dann müssten doch eigentlich alle Nebenaccounts von Herrn Wildungen gesperrt sein, denn die Sanktionen sind kontenübergreifend auszusprechen.
Was bislang versäumt wurde^^
Konkret beträfe dies Christian von Wildungen, Dr. Nikolaus Himmelreich, Dr. Hedwig von Hasenstein, Theodore A.W. Leisler und Deutscher Herold.