Beiträge von Dr. Theresa Klinkert

    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 12. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation sieht nicht, dass die Bedingungen für eine Verwarnung gegeben sind. In der Begründung der Meldung wird aufgeführt, dass es sich um einen Verstoß gegen § 8 (1) ModAdminG ("Spamming") handeln könnte, da der Mitspieler Harald F. Rache trotz der Aufforderung, zum Thema zurückzukehren, den Mitspieler Diogenes Hammerschmidt persönlich angreift. Die Moderation stimmt zu, dass im Verlauf der Unterhaltung vom eigentlichen Thema des Threads abgewichen wurde. Nach der Aufforderung an den Nutzer Harald F. Rache hat dieser allerdings nur noch einen themenfremden Beitrag abgesetzt. Dieser kann kaum als "nicht bloß [unerhebliche] Anzahl von Beiträgen" [§ 8 (1) ModAdminG] gelten. Die Meldung wird diesbezüglich daher verworfen.


    Die Moderation hat zudem einen Verstoß gegen § 8 (4) ModAdminG ("Beleidigung") geprüft, den Verdacht allerdings verworfen. Die Aussage der Nutzers Harald F. Rache ist sicherlich unfreundlich und in dieser Form auch zwischenmenschlich unangebracht, da Kritik sachlich geübt werden sollte. Die Voraussetzungen für eine Beleidigung sind nach Ansicht der Moderation jedoch nicht gegeben.


    Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass auch Meldungen, die gelöschte Konten betreffen, bearbeitet und, sofern nötig, sanktioniert werden. Laut § 24 (2) ModAdminG gelten Strafpunkte kontenübergreifend, weshalb sie für eine eventuelle Rückkehr des entsprechenden Mitspielers vermerkt und zu gegebenem Zeitpunkt angewandt werden.


    Anhang

    Beitrag vom 12. Januar 2022
    Harald F. Rache:
    "Du wirkst sowieso immer überaus aufgeblasen. Hältst Dich wohl für ganz besonders wichtig in der SIM oder?"


    Kassab – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 9. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt keine rechtliche Grundlage, um den gemeldeten Beitrag zu sanktionieren. In der Meldungsbegründung wird ein Verstoß gegen § 8 (4) ModAdminG ("Beleidigung") aufgeführt. Die Moderation erkennt an, dass die getätigte Aussage beleidigend wirken kann. Es ist jedoch zu bedenken, dass es sich um einen Beitrag im SimOn handelt, der entsprechend der Geschäftsordnung des Bundestages durch den Bundestagspräsidenten geahndet wurde. Nach Ansicht der Moderation ist die Beleidigung nicht ausreichend stark, als dass sie eine zusätzliche Sanktionierung im SimOff benötigen würde. Nichtsdestotrotz weist die Moderation darauf hin, dass jeder Mensch gleich viel wert ist und Unterschiede, die aufgrund angeblicher Stände konstruiert werden, haltlos sind.



    Anhang

    Beitrag vom 9. Januar 2022
    Christian von Wildungen:
    "Herr Präsident ,

    würden Sie bitte dem Breitenberger sagen, dass er es ist der sich an bürgerliche Gepflogenheitenzu halten hat.

    Er als Niedriggeborener, hat mich mit Herr Reichsgraf zu titulieren, so er es wagt, mich einen Hochgeborenen anzusprechen.

    Es lebe Deutschland."


    Kassab – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Sebastian Fürst vom 8. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag kein sanktionswürdiges Verhalten. In der Meldungsbegründung wird vermutet, der Nutzer verstoße mit der Aussage "Diese Maßnahme wird hier nur ins Spiel gebracht, weil [...] die Allianz noch auf den letzten Metern hier ein paar Aktivitätspunkte sammeln möchte" gegen § 8 (3) ModAdminG ("Trennungsgebot"). Die Moderation schließt sich dieser Lesart des Beitrags nicht an. Sie stellt stattdessen fest, dass auch im SimOn-Kontext umgangssprachlich von "Aktivitätspunkten" vor einer Wahl gesprochen werden kann. Aufgrund dieser mangelnden Eindeutigkeit werden keine Strafpunkte vergeben.



    Anhang

    Beitrag vom 8. Januar 2022
    Sebastian Fürst:
    "Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrte Damen und Herren,


    sie wollen allen Ernstes die durch einen Richterspruch des EUGH entstehenden Kosten durch eine Einführung der Maut von Fernbussen beseitigen? Und das, obwohl es unser Ziel sein muss Individualverkehr zu reduzieren. Wir sollten so eine Maßnahme nach Möglichkeit bleiben lassen, denn die Folge durch die Erweiterung dieser Maut sind nur mehr Autos auf den Straßen und damit verbunden mehr Unfälle und längere Staus.


    Diese Maßnahme wird hier nur ins Spiel gebracht, weil erstens die Legislatur so gut wie vorbei ist und die Allianz noch auf den letzten Metern hier ein paar Aktivitätspunkte sammeln möchte und weil der Allianz auch nach der kommenden BTW Zuwendungen von der Autolobby haben will. Diese Antrag bewirkt nämlich, dass insgesamt mehr Autos oder Motoräder gekauft werden. Die vorgezogene Fahrerlaubnis für Mofas geht in diese Richtung, die aber hier durch den Verweis auf die Uneinheitlichkeit geschickt vertuscht wird und die Einführung der Maut für Fernbusse bewirkt durch steigende Preis bei Fernbusfahrten auch eine Zunahme des Kaufs von Autos, sodass auch hier die Rede von einer Gewinnoptimierung für die Automobilindustrie gesprochen werden kann. Dem zu Folge Frage ich die Allianz, ob Ihnen BMW oder Volkswagen diesen Gesetzentwurf ans Herzen gelegt hat.


    Der Wille zur Schließung der entstehenden Haushaltslücke ist aber grundsätzlich durch aus vernünftig. Die Grünen würden die Haushaltslücke viel lieber mit einer Erhöhung der LKW-Maut schließen. Die Erhöhung würde meiner Meinung so hoch ausfallen, dass zum einen die Haushaltslücke gestopft werden könnte zum anderen könnte der andere Teil der neuen LKW-Maut zur Senkung der Trassenendgelder im Schienenverkehr genutzt werden, damit zum einen die Gefahr, die durch LKWs erzeugt wird, auf den deutschen Autobahnen reduziert werden kann und damit die Verlagerung vom Güterverkehr auf die Schiene beschleunigt werden kann. Langfristig muss die Schiene nämlich für Logistikunternehmen genau so attraktiv sein wie die Straße.


    Warum das dringend Notwendig ist möchte ich an dem Vergleich zwischen den Kosten für einen Kilometer auf der Autobahn mit einem Kilometer auf der Schiene vergleichen. Der LKW (30 t) kostet auf der Autobahn rund 1,6 Euro pro km + rund 26 Cent Maut (Ansetzung des höchstmöglichen Mautsatzes) nach den aktuellen Tarifen, während die Bahn bei gleicher Masse rund 3 Euro pro km (günstigster Tarif der deutschen Bahn) kostet. Sie sehen also, dass die Autobahn viel zu günstig ist, wenn wir den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagern wollen.


    Der hier vorliegende Gesetzentwurf erhöht nur die Zahl an Autos auf der Straße und die Stunden, die wir im Stau stehen, sodass hier eindeutig Arbeit für die Autolobby erledigt wurde. Dieser Gesetzentwurf trägt also auch zur Verfehlung jeglicher Klimaziele bei, da hier ordentlich durch mehr PKWs und Mofas viel mehr CO2 ausgestoßen wird. In Sachen Klimaverträglichkeit schießt die Allianz hier mal wieder den Vogel ab."


    Kassab – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Stefan Herzinger vom 22. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Stefan Herzinger wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist nach Ansicht der Moderation sanktionswürdig. Dem Mitspieler Christian von Wildungen wird mit der Aussage "Im Anschluss suchen Sie einen Psychiater auf." eine psychische Störung unterstellt. Dies ist nicht nur gemäß § 8 (4) ModAdminG gegenüber dem Mitspieler beleidigend, sondern auch dazu geeignet, das Leid von Menschen, die unter psychischen Erkrankungen leiden, herabzustufen. Belastend kommt hinzu, dass die Aussage durch das Setzen der Spoiler-Markierung in einen SimOff-Kontext gebracht wird. Dadurch wird explizit der Mensch hinter dem Charakter Christian von Wildungen angegriffen. Die Moderation bittet darum, von Zuschreibungen psychischer Leiden Abstand zu nehmen.



    Anhang

    Beitrag vom 22. Dezember 2021
    Stefan Herzinger:
    "Der Igel und das Huhn sind auch Tiere Herr von Wildungen.

    Ich weiß nicht wie Sie das sehen aber Tiere unterscheiden sich von Menschen.

    Ich würde Ihnen empfehlen die Grundschule zu wiederholen, oder noch besser fangen Sie beim Kindergarten an.

    Davor müssen Sie sich noch eingestehen, dass wir das Jahr 2021 haben (das wird wahrscheinlich der schwierigste Teil für Sie). Im Anschluss suchen Sie einen Psychiater auf. Wenn Sie all diese Schritte hinter sich haben, geht es Ihnen vielleicht eines tages besser."


    Kassab – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Edelgard Fischer vom 20. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt kein strafwürdiges Verhalten. In der Begründung der Meldung wird ausgeführt, der Beitrag verstoße gegen das Trennungsgebot, § 8 (1) Nr. 3 ModAdminG. Dies geschehe durch den Bezug der Nutzerin Dr. Edelgard Fischer auf "neue Mitspieler", die in einer SimOn-Situation nicht existieren. Zwei Dinge entlasten die Autorin des fraglichen Beitrags: Zunächst ist das Preuß prinzipiell dazu geeignet, SimOff-Aussagen zu tätigen und Probleme auch abseits der simulierten Welt zu besprechen. Hinzu kommt, dass der Beitrag, auf den die Mitspielerin hier reagiert, durch die Thematisierung sogenannten "Länderhoppings" (hier "Hopping") bereits einen SimOff-Kontext schafft. Ein Verstoß gegen das Trennungsgebot ist hier daher nicht erkennbar.



    Anhang

    Beitrag vom 20. Dezember
    Dr. Edelgard Fischer:
    "Dass du mal wieder neue Mitspieler anmachst ist ja typisch. Du bist doch nur beleidigt. Eine Tüte Mitleid für Rache"


    Wexler – Kassab – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Frédéric Bourgeois vom 4. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag kein strafwürdiges Verhalten. In der Begründung wird argumentiert, es werde durch die Diskriminierung von Frauen gegen § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG verstoßen. Zwar suggeriert der Beitrag, Frauen seien zur Ausübung des Amtes der Bundespräsidentin nicht geeignet. Die Äußerung ist allerdings noch immer durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Zudem ist in diesem Zusammenhang nicht von einer "Abwertung" einer Personengruppe zu sprechen, wie sie § 11 (2) ModAdminG fordert. Vielmehr handelt es sich nach Ansicht der Moderation um eine lapidare Aussage, die in ihrer geringen Schärfe nicht zu sanktionieren ist.



    Anhang

    Beitrag vom 4. Dezember 2021
    Frédéric Bourgeois:
    "Diese Republik hatte bereits eine Frau als Bundespräsident. Fragen Sie mal Ihre Kollegen, wie das ausging."


    Hirsch – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 21. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag keinen Verstoß gegen das ModAdminG. In der Meldungsbegründung wird argumentiert, der Nutzer verstoße durch das Verbreiten "abstruser 'Rassentheorien' " gegen § 8 (1) Nr. 2 ModAdminG ("Trolling"). Den Tatbestand sieht die Moderation als nicht erfüllt an, da eine Sanktion wegen Trollings Vorsatz voraussetzt, welcher in der konkreten Situation nicht gegeben ist. Zudem ist auch die Argumentation mittels überholter wissenschaftlicher Theorien von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht sanktionsfähig.



    Anhang

    Beitrag vom 21. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Weshalb? Es handelt sich um den Sohn einer Deutschen und eines Georgiers, was soll denn sonst sein?

    Falls Sie mir jetzt wieder irgendwelchen Nazikram unterstellen wollen, es gibt Mischlinge auf der ganzen Welt, z.B:Kreolen, Mestizen etc."


    Hirsch – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 21. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt unter den derzeitigen Umständen kein sanktionswürdiges Verhalten. Denkbar ist ein Verstoß gegen § 8 Abs. (1) Nr. 4 ModAdminG, da das Wort "Mischling" aufgrund seiner Verbreitung und Verwendung in der Rassentheorie und während des Nationalsozialismus stark vorbelastet ist. Eine Verwendung in der Simulation sieht die Moderation sowohl in SimOn- als auch SimOff-Situationen als unangemessen an. Aufgrund der vormaligen Unsicherheit hinsichtlich der Wortbedeutung wird jedoch keine Strafe verhängt. Die Moderation weist allerdings darauf hin, dass eine wiederholte Verwendung in Bezug auf Menschen eine Sanktion nach sich ziehen wird, da die Bezeichnung im Sinne von § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG durch Mitspieler als diskriminierend empfunden werden kann. Das ist selbst in SimOn-Kontexten der Fall, da sich Mitspieler mit Migrationshintergrund durch den Sprachgebrauch diskriminiert fühlen können.


    Anhang

    Beitrag vom 21. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Ihre Mutter ist noch echt deutsch gewesen sein, Sie jedengalls nicht ,Sie sind ein Mischling! Woher soll ich wissen woher ihre Mutter stammt, sie hätte ebenso wie ihr Vater Georgier sein können. Nun gut damit ist ihre Ábstammung auch geklärt."


    Hirsch – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 21. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag kein sanktionswürdiges Verhalten. In der Begründung wird geltend gemacht, der Beitrag könne gemäß § 8 (1) Nr. 2 ModAdminG Empörung auslösen ("Trolling"). Dies werde einerseits durch den Vergleich zweier kommunistischer Machthaber mit dem Mitspieler Nursultan Borislaw Saakaschwili, andererseits durch die Reduktion des Nutzers auf seine Abstammung erwirkt. Eine solche Wirkung hält die Moderation für möglich. Es ist dabei jedoch zu beachten, dass in einem SimOn-Kontext bei Beachtung des Trennungsgebots selten der Nutzer hinter einer simulierten Person angegriffen wird, sondern die Figur selbst. Entsprechend sind die Hürden für Trolling höher zu setzen, da nicht davon auszugehen ist, dass eine moderate Herabwürdigung eines simulierten Charakters beim entsprechenden Nutzer Empörung in nicht unerheblichem Maße hervorruft. Nichtsdestotrotz ruft die Moderation dazu auf, Attribuierungen nicht aufgrund der Herkunft einer Person vorzunehmen, da dieses Vorgehen auf keiner sachlichen Grundlage fußt.



    Anhang

    Beitrag vom 21. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Was will man schon von diesem Herrn verlangen, der hat ja nicht einmal deutsche Wurzeln, der ist Georgier oder eben Grusinier!

    Waren die Herren Dshugashwilli und Berija übrigens auch!

    Wenn wundert also desen Einstellung!"


    Hirsch – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Nursultan Borislaw Saakaschwili vom 21. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation stuft den Beitrag als nicht sanktionswürdig ein. Gemeldet wurde mutmaßlich aufgrund des Verdachts, der Beitrag verstoße gegen § 8 Abs. 1 (4) ("Beleidigung"). Grundsätzlich ist insbesondere die Passage "Halten Sie ihr Schandmaul, Sie wahnwitziger Wicht!" dazu geeignet, andere Mitspieler zu beleidigen. Im vorliegenden SimOn-Kontext rechtfertigt die Schwere der Beleidigung jedoch keine Sanktion, da sie nicht ausreichend ist, vom adressierten Mitspieler als Beleidigung aufgefasst zu werden. Die Moderation ruft nichtsdestotrotz dazu auf, auch in SimOn-Situationen sprachlich angemessen und höflich zu kommunizieren.



    Anhang

    Beitrag vom 21. Dezember 2021
    Nursultan Borislaw Saakaschwili:
    "schaut Herrn Wildungen entsetzt und entgeistert mit großen Augen an.


    Halten Sie ihr Schandmaul, Sie wahnwitziger Wicht!


    macht eine Pause, um sich wieder zu beruhigen.


    Wie können Sie sich erlauben, ohne den blassesten Schimmer zu haben, über mich und meine Familie zu urteilen? Sie wissen nichts, gar nichts! Meine Mutter entstammt einer schwäbischen Familie aus Donauwörth. Ich helfe Ihnen gern auf die Sprünge: Donauwörth liegt im Landkreis Donau-Ries, jener im Regierungsbezirk Schwaben, jener im Freistaat Bayern und jener in der Bundesrepublik Deutschland! Begreifen Sie das, Herr Wildungen? D.h. meine Mutter ist Deutsche! Wie Sie allen Ernstes auf die Idee kommen, es sei anders, ist mir ein Rätsel.


    Meine Mutter, das jüngste Kind von vier Geschwistern, erhielt von ihren Eltern die Erlaubnis, nachdem sie ihren Lehrer und den Gemeindepfarrer um Hilfe bei der Überzeugung der Eltern bat, zu studieren. Damit konnte sie der Enge der familiären Verhältnisse entfliehen. Sie studierte Kaukasiologie. Damit verbunden war ein Auslandsaufenthalt zum Studium an der Universität Tiflis. Dabei lernte sie meinen Vater kennen, der zu jener Zeit an besagter Universität ebenfalls studierte.


    Zum Rest ist zu sagen: Unterstehen Sie sich, mich mit den Menschenhassern Stalin und Berija in Verbindung zu bringen! Mit jenen habe ich nichts zu tun und wünsche auch nicht, mit jenen etwas zu tun zu haben. Nehmen Sie das für alle Ewigkeit zur Kenntnis, Herr Wildungen!"


    Hirsch – Klinkert



    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 21. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag kein sanktionswürdiges Verhalten. In der Begründung wird geltend gemacht, der Beitrag könne gemäß § 8 (1) Nr. 2 Empörung auslösen ("Trolling"). Dies werde einerseits durch den Vergleich zweier kommunistischer Machthaber mit dem Mitspieler Nursultan Borislaw Saakaschwili, andererseits durch die Reduktion des Nutzers auf seine Abstammung erwirkt. Eine solche Wirkung hält die Moderation für möglich. Es ist dabei jedoch zu beachten, dass in einem SimOn-Kontext bei Beachtung des Trennungsgebots selten der Nutzer hinter einer simulierten Person angegriffen wird, sondern die Figur selbst. Entsprechend sind die Hürden für Trolling höher zu setzen, da nicht davon auszugehen ist, dass eine moderate Herabwürdigung eines simulierten Charakters beim entsprechenden Nutzer Empörung in nicht unerheblichem Maße hervorruft. Nichtsdestotrotz ruft die Moderation dazu auf, Attribuierungen nicht aufgrund der Herkunft einer Person vorzunehmen, da dieses Vorgehen auf keiner sachlichen Grundlage fußt.



    Anhang

    Beitrag vom 21. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Was will man schon von diesem Herrn verlangen, der hat ja nicht einmal deutsche Wurzeln, der ist Georgier oder eben Grusinier!

    Waren die Herren Dshugashwilli und Berija übrigens auch!

    Wenn wundert also desen Einstellung!"


    Hirsch – Klinkert

    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 12. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Nach Ansicht der Moderation ist der gemeldete Beitrag nicht sanktionswürdig. In der Begründung wird ein Verstoß gegen § 8 (1) Nr. 3 ("Trennungsgebot") aufgeführt. Aufgrund der vorausgehenden Nachrichten zum Thema "Länderhopping" ist hier jedoch von einer SimOff-Situation auszugehen. Darüber hinaus ist das Preuß generell dafür geeignet, solche SimOff-Themen anzusprechen. Ein Verstoß gegen das Trennungsgebot kann hier demnach nicht vorliegen.



    Anhang

    Beitrag vom 12. Dezember 2021

    Harald F. Rache:
    "Mein Gott, dahinter steckt die gleiche Person, die Euch noch vom Verfassungsschutz beobachten lassen hat. Der schäbigste Sozenkanzler Deutschlands. Wird Zeit, dass er endlich abzischt."


    Hirsch – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 12. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstößt nicht gegen das ModAdminG. In der Begründung wird argumentiert, der Nutzer verstoße gegen § 8 (1) Nr. 3 ("Trennungsgebot"). Die Moderation stellt fest, dass der Beitrag durch eine Referenz auf den früheren Account der Nutzerin Dr. Irina Christ, Herbert Müller, eine Vermischung zwischen SimOn und SimOff herstellt. Das Preuß ist jedoch prinzipiell als Raum zu verstehen, an dem beide Modi zeitgleich oder abwechselnd den Diskurs bestimmen können. Im Rahmen des Kontextes, in dem der Autor des gemeldeten Beitrags als zunächst "Competenz-Harald" bezeichnet wird, wodurch wiederum klar eine SimOff-Situation erzeugt wird, sieht die Moderation im Verweis auf den früheren Account der Diskussionspartnerin ein Stilmittel, um der eigenen Sichtweise Ausdruck zu verleihen. Es liegt daher kein Verstoß gegen das Trennungsgebot vor.



    Anhang

    Beitrag vom 12. Dezember 2021
    Harald F. Rache:
    "Ja, Frau Verfassungsbrecherin und Verfassungsschutzallianzbeobachterin Christ!"


    Hirsch – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 12. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag keine Verstöße. In der Begründung wird ein "[gewaltandrohendes] Verhalten gegenüber der I;L[sic]" geltend gemacht. Die Moderation stellt fest, dass die durch den Nutzer Christian von Wildungen getätigte Aussage Teil eines rauen Sprachgebrauchs ist und bittet dahingehend um Mäßigung. Es handelt sich jedoch nicht um eine Gewaltandrohung, schon gar nicht in konkreter Art und Weise, welches zu sanktionieren wäre, sondern lediglich um den Ausdruck einer Meinung bzw. eines Wunsches. Das ebenfalls beklagte "[aggressive] Verhalten" ist ebenfalls nicht sanktionierfähig. Die Meldung wird daher als unbegründet verworfen.



    Anhang

    Beitrag vom 12. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Hoffe die Polizei ist mit Wasserwerfern, Tränengas , Taser, Gummiknüppel und Gummigeschossen dabei, um den verdammnten Kommunisten den Arsch zu verbleuen!"


    Hirsch – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 12. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Artikelkommentar ist sanktionswürdig. In der Meldungsbegründung wird argumentiert, der Beitrag relativiere den Faschismus in Deutschland. Die Moderation hält die durch den Nutzer Christian von Wildungen getätigten Aussagen jedoch für von der Meinungsfreiheit gedeckt. Weder anhand des ModAdminG noch anhand des StGB lassen sich Verstöße ableiten.


    Abseits dieses geprüften Sachverhalts verstößt der gemeldete Kommentar jedoch tatsächlich gegen das ModAdminG. Heranzuziehen ist hierfür § 8 (1) Nr. 3 ("Trennungsgebot"). Artikelkommentare bewegen sich, wie die meisten im Forum geposteten Nachrichten, im SimOn-Bereich. Ein Verweis auf die nur SimOff vorhandene Möglichkeit der Meldung von Beiträgen (hier als "anscheissen" bezeichnet) ist gemäß ModAdminG unzulässig und wird daher sanktioniert.



    Anhang

    Beitrag vom 12. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Schon wieder eine glatte Lüge es wurde nie behauptet FASCHISMUS habe es NIE gegeben!

    Vielmehr wurde gesagt FASCHISMUS hat es auf deutschem Boden nie gegeben, sonden nur den artverwandten NATIONALSOZIALISMUS!


    PS=Falls nur wieder so ein linksorienter KASPER meint , dieses als meldewürdig anscheissen zu müssen bitte sehr, es wird von diesen Typen nichts anderes erwartet."



    Entscheidung gemäß §15 Abs. 1 Satz 2 ModAdminG ergangen am 22. Dezember 2021 durch:
    Hirsch
    Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Stroma Kater vom 4. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag enthält keine sanktionswürdigen Inhalte. In der Meldungsbegründung wird ein Verstoß gegen § 8 (1) Nr. 4 ("Beleidigung") aufgeführt, den die Moderation jedoch nicht als gegeben ansieht. Die Aussage zu "soviel Dummheit wie hier schon wieder versammelt ist" ist sicherlich Teil eines etwas raueren Sprachgebrauchs, zielt jedoch auf keinen bestimmten Nutzer und ist daher nicht dazu geeignet, als beleidigend aufgefasst zu werden. "Sie Einstein" mag eine provokative Aussage sein, die allerdings in ihrer Schwere nicht die Merkmale einer Beleidigung aufweist. Die Meldung wird daher als unbegründet verworfen.



    Anhang

    Beitrag vom 4. Dezember 2021
    Stroma Kater:
    "Bei soviel Dummheit wie hier schon wieder versammelt ist, kann man halt irgendwann nicht mehr mit Freundlichkeit. Außerdem ging es um politische Termini, Sie Einstein."



    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Friedrich Augstein vom 22. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Friedrich Augstein wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstößt gegen § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG. Die direkt auf den Nutzer Martin Mondtod zielende Bezeichnung als "Taugenichts" ist dazu geeignet, diesen zu beleidigen. Die Moderation sieht im Kontext der gemeldeten Nachricht zwar Gründe, die eine starke Emotionalität des Nutzers Friedrich Augstein begründen. Diese rechtfertigen jedoch nicht die verbale Entgleisung. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich die Beleidigung in einem eindeutigen SimOff-Kontext bewegt.



    Anhang

    Beitrag vom 22. November 2021
    Friedrich Augstein:
    "Das ist auch die einzig angemessene Bezeichnung für Taugenichtse wie Dich."



    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Frédéric Bourgeois vom 24. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Frédéric Bourgeois wird verwarnt und mit vier Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig, da er gegen § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG verstößt. Hier wird ein Nutzer als "Zellhaufen schier unbegrenzter Dummheit" bezeichnet. Dies stellt nicht nur eine Beleidigung im engeren Sinne dar, sondern greift einen Menschen in seiner Würde erheblich an. Aus diesem Grund sind vier Verwarnpunkte verhältnismäßig. Die Moderation bittet dringend darum, insbesondere Art. 1 GG zu achten.



    Anhang

    Beitrag vom 24. November 2021
    Frédéric Bourgeois:
    "Wie soll man denn mit einem Zellhaufen schier unbegrenzter Dummheit eine Diskussion führen? Das entbehrt sich jeglicher Vernunft. Herr Wexler, wenn Sie das Bedürfnis haben, mit mir über Sachthemen zu diskutieren, können wir das gern tun. Doch das widerstrebt schon allein dem Wesen Ihrer Ideologie. Wer der Meinung ist, dass man sich innerhalb dieses Landes meiner Stimme entziehen könnte, ist schlicht ein Idiot. Ihre Methodik ist uns wohlbekannt! Sobald Sie sich nicht mehr mittels Ihrer wenig substanziellen Worthülsen wehren können, entziehen Sie sich der Konfrontation. Ein Verhalten, das gleichermaßen beschämend als auch bezeichnend ist. Sie und Ihre Sippschaft sind ein trauriger Haufen."



    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 28. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Harald F. Rache wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstößt gegen §8 (1) Nr. 3 und ist daher sanktionswürdig. Der Nutzer Harald F. Rache bringt seine Kritik an der Simulation in einem eindeutigen SimOn-Kontext an und trägt somit SimOff-Inhalte in ein SimOn-Forum. Dieses Verhalten verstößt gegen das Trennungsgebot.



    Anhang

    Beitrag vom 28. November 2021
    Harald F. Rache:
    "Das FFD genauso wenig. Wir sind halt nicht linksradikal und auch keine Sozialdemokraten. Alles was nicht links ist, dass ist in dieser SIM ja leider nicht mehr erwünscht, daher braucht es eine starke Freiheitliche Partei."



    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 26. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit vier Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig, da er in hohem Maße gegen § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG verstößt. Im Sinne von § 11 ModAdminG werden schwule Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit einer bestimmten Gruppe abgewertet. Insbesondere die indirekte Forderung, man müsse Homosexualität aus dem öffentlichen Raum verbannen, und der Versuch, Homosexualität in die Nähe von Pädophilie zu rücken, sind dazu geeignet, Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung herabzuwürdigen. Das betrifft sowohl homosexuelle Personen insgesamt als auch homosexuelle Nutzer der Simulation. Der Nutzer Christian von Wildungen ist zudem bereits häufiger durch derart diskriminierende Aussagen aufgefallen. Es ist daher verhältnismäßig, das doppelte des üblichen Strafmaßes zu verhängen.



    Anhang

    Beitrag vom 26. November 2021
    Christian von Wildungen:
    "Frau Bullen-Bischof, wir waren und wir sind nicht rechtsradikal. Desweiteren es muss ja wohl nicht ein jeglicher ein Schwulenfreund sein, dafür haben wir ja Typen wie SIe und solange die Schwulen es in ihren vier Wänden treiben und die Pfoten von Kindern lassen, wird man sie auch nicht beheligen.

    Wir sind Demokraten, nur nicht solche wie Sie und Ihresgleich gern hätten!"