Beiträge von Dr. Georg Gorski

    Die CDSU ist und bleibt eine demokratische Partei, wo jeder das Recht hat, für die Bundesliste zu kandidieren. In anderen Parteien mag das vielleicht nicht so sein, nur die CDSU hält an diesem Prinzip fest. Bei der Ordnungsmaßnahme hat sich der Parteivorstand mit den beim Dreikönigstreffen getätigten Äußerungen von Herrn Wildungen befasst und einen Teil dieser Aussagen gerügt. Sollte es dazu weitere Verstöße geben, ermöglicht die Satzung der CDSU auch einen Schritt weiterzugehen. Mehr gibt es zu diesem Thema nicht zu sagen.

    Da scheinbar nichts weiter passiert steht der Vertreter der vTitanic auf, und stellt seine Frage


    Römer der Name, vom Faktenmagazin vTitanic:

    Wann kann die Bevölkerung damit rechnen, dass den schönen Worten der CDSU auch taten folgen, also wann wir Herr Wildungen endlich aus der Partei ausgeschlossen?

    Ich Danke im voraus für die Antwort.

    Die CDSU hat bereits geliefert. Allein der Blick auf die Bundesliste zeigt deutlich, dass die CDSU sich von seinen Ansichten distanziert. Weiterhin wurde Anfang Januar von Seiten des Parteivorstandes eine Ordnungsmaßnahme gegen Herrn von Wildungen verhängt.

    geht zum Pult und richtet das Mikro


    Liebe Samira!

    Lieber Lando!

    Meine sehr geehrten Damen und Herren,


    wieder einmal ist es soweit, dass wir hier gemeinsam im Konrad-Adenauer-Haus stehen. Die 20. Bundestagswahl steht vor der Tür. Für mich hat diese Bundestagswahl auch ein besonderes Jubiläum. Vor zwei Jahren standen wir zur 10. Bundestagswahl hier und haben mit einer Bundesliste von drei Kandidaten um den Einzug in den Deutschen Bundestag gekämpft. Mit 5,3 % ist uns der Einzug erstmalig nach der Umstrukturierung der alten KonP in die CDSU geglückt. Es war eine aufregende und spannende Zeit, da diese Partei vor enormen Herausforderungen stand. Blickt man auf die heutige Zeit, vor allem die letzte Bundestagswahl, wird deutlich, dass die CDSU fest in der Parteienlandschaft verankert ist. Ohne uns wäre eine Koalitionsbildung auf Bundesebene nahezu unmöglich, was uns in eine ganz besondere Rolle zwingt.


    Mit Samira haben wir eine Spitzenkandidatin gewählt, welche bereits viel Erfahrung mit sich bringt. Als erfolgreiche Landesmutter in NRW hat sie sich stets für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in NRW eingesetzt. Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass sie das voller Tatendrang auch auf Bundesebene tun wird. Ebenso möchte ich Lando dafür danken, dass er die CDSU in den letzten beiden Bundestagswahlen erfolgreich in den Bundestag geführt hat. Die CDSU hat mit Lando Miller die besten Ergebnisse seit ihrer Gründung eingefahren. Das verdient unser aller Anerkennung und Dank!


    Wir haben ein Wahlprogramm ausgearbeitet, was viele Punkte enthält, die wir als CDSU gemeinsam angehen möchten. Dabei stellt man immer wieder fest, dass die Aufgaben, die es zu bewältigen gilt, nicht weniger geworden sind. Die Lage in der Welt wird durch Kriege und Krisen nicht einfacher, das merken wir besonders hier in Deutschland. Deshalb ist es umso wichtiger, wenn wir in der Mitte der Gesellschaft stark bleiben. Wir müssen das Vertrauen der Mitte in uns erhalten, denn genau das macht die CDSU auf lange Sicht erfolgreich. Ein Kurs, welcher politische Ränder bedient und sich an deren Sprache ermächtigt, ist weder unser Anspruch, noch haben diese Äußerungen etwas in der CDSU zu suchen. Deshalb ist es umsowichtiger geworden, sich extremen Gesinnungen und Meinungen entschieden in den Weg zu stellen und den Fokus geschlossen auf eine pragmatische, christlich-konservative und soziale Politik zu setzen.


    Ich wünsche Samira persönlich für den Wahlkampf viel Erfolg und werde selbstverständlich als Parteivorsitzender für Rat und Tat zur Verfügung stehen.


    Vielen Dank!

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    IIIIIIIII Pressemitteilung | Bundesinnenminister zu Besuch bei der GSG 9 der Bundespolizei



    Bundesinnenminister Dr. Georg Gorski besuchte heute Vormittag die GSG 9 der Bundespolizei in Sankt Augustin. Dabei wohnte er einer Einsatzübung der GSG 9 bei und informierte sich beim Kommandeur Robert Hemmerling über die Basis- und Spezialausbildung sowie über die Bewaffnung und Ausrüstung der GSG 9. Am Anschluss hielt er eine Rede und nahm Stellung über die vollstreckten Vereinsverbote der rechtsextremistischen Organisationen.



    Der Bundesinnenminister äußerte sich wie folgt:



    Sehr geehrter Herr Kommandeur Robert Hemmerling,

    meine sehr geehrten Damen und Herren,


    die heutige Station meiner Reise als Bundesinnenminister ist die GSG 9 der Bundespolizei hier in Sankt Augustin-Hangelar. Es war mir äußerst wichtig, persönlich einen Besuch bei der GSG 9 abzustatten, um mich einerseits zu erkundigen, wo wir die GSG 9 weiterhin besser ausstatten können und zum anderen war es sehr interessant, einer Übung der GSG 9 beizuwohnen. Die GSG 9 ist eine Eliteeinheit, die weit über unsere Grenzen hinaus, internationale Anerkennung erhält. Nicht umsonst hat sie sich diese Anerkennung verdient. Ich erinnere nur an die furchtbare Entführung der Lufthansa Maschine "Landshut" im Jahr 1977 als es der GSG 9 gelungen ist, die Geiseln von den palästinensischen Terroristen zu befreien.


    Ich habe die Mitglieder der GSG 9 heute als hochqualifizierte und gut ausgebildete Polizisten kennenlernen dürfen, welche in Übungen sowie im Einsatz immer einhundert Prozent geben. Es ist eine geschlossene Truppe, die es mit schwerer Kriminalität und Terrorismus aufnimmt. Gerade in Zeiten wie diesen, wo die Bedrohung durch Terrorismus nicht weniger geworden ist, ist es wichtig und beruhigend zugleich, über eine hochspezialisierte Einheit wie die GSG 9 zu verfügen.


    Weiterhin habe ich mich über die Basis- sowie Spezialausbildung erkundigt und mir einen Einblick in die Bewaffnung und Ausrüstung geben lassen. Hierbei können wir äußerst zufrieden sein und sagen, dass es hierbei keinerlei Handlungsbedarf gibt, außer immer wieder die GSG 9 auf dem aktuellsten Stand zu halten.


    Für uns alle gilt, Ihre Fähigkeiten und Ihr Engagement sind ein unverzichtbarer Teil für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Dafür haben Sie, die GSG 9 sowie die Bundespolizei meinen tiefen Respekt und meine Anerkennung. Sie setzen sich täglich für unsere Sicherheit ein und riskieren dabei oft Ihr eigenes Leben. Wir alle sind deshalb dankbar für Ihren täglichen Einsatz. Ich selbst habe als Bundesinnenminister Sie stets in ihrem wichtigen Dienst unterstützt und nichts auf die Bundespolizei und GSG 9 kommen lassen. Dies werde ich auch weiterhin mit aller Kraft tun.


    Nun werde ich noch zu den von mir vollzogenen Vereinsverboten der drei rechtsextremistischen Gruppierungen und ihren Teilorganisationen Stellung nehmen. Der Kampf gegen Extremismus, egal von welcher Seite er kommt, ist ein fortlaufender Prozess, der ständig Aufmerksamkeit und Entschlossenheit braucht. Extremismus in all seinen Formen stellt eine ernsthafte Gefahr für dieses Land und unsere Gesellschaft dar. Ängste werden missbraucht. Hass führt zu Zerstörung und Gewalt.


    Die Bundesregierung, die Behörden, aber auch die zivilgesellschaftlichen Organisationen arbeiten täglich eng zusammen, um extremistische Aktivitäten zu überwachen und zu unterbinden. Das ist uns meiner Meinung nach, in den letzten Legislaturperioden gut gelungen. Darauf lässt sich weiterhin bauen.



    Herzlichen Dank!“


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    Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen „United Tribuns“


    Vom 15. Januar 2024


    Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 erlasse ich folgende Verfügung:



    Verfügung



    1.Der Zweck und die Tätigkeit des Vereins „United Tribuns“ einschließlich seiner Teilorganisationen „World“, „Deutschland“, „Heidenheim“, „Northside“, „Sin City“, „Kiel MC“, „Elbdistrict“, „Remscheid“, „South West MC“, „Rhein District“, „Westside“, „Augsburg MC“, „Ingolstadt“, „Nürnberg“ und „München“ laufen den Strafgesetzen zuwider.


    2.Der Verein „United Tribuns“ einschließlich der Teilorganisationen im Inland „Deutschland“, „Heidenheim“, „Northside“, „Sin City“, „Kiel MC“, „Elbdistrict“, „Remscheid“, „South West MC“, „Rhein District“, „Westside“, „Augsburg MC“, „Ingolstadt“, „Nürnberg“ und „München“ ist verboten und wird aufgelöst.


    3. Kennzeichen des Vereins „United Tribuns“ einschließlich seiner in Nummer 1 genannten Teilorganisationen dürfen weder verbreitet noch veröffentlicht oder in einer Versammlung verwendet werden.


    4. Dem Verein „United Tribuns“ einschließlich seiner vorgenannten Teilorganisationen im Inland sowie seiner Teil­organisation in Bosnien-Herzegowina „United Tribuns World“ ist jede Tätigkeit im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes untersagt. Es ist verboten, Ersatzorganisationen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.


    5. Das im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes vorhandene Vermögen des Vereins „United Tribuns“ und seiner in Nummer 1 genannten Teilorganisationen wird beschlagnahmt und eingezogen.


    6. Forderungen Dritter gegen den Verein „United Tribuns“ oder eine seiner in Nummer 1 genannten Teilorganisationen werden beschlagnahmt und eingezogen, soweit sie aus Beziehungen entstanden sind, die sich nach Art und Umfang oder Zweck als eine vorsätzliche Förderung der strafrechtswidrigen Zwecke und Tätigkeiten des Vereins „United Tribuns“ oder seiner in Nummer 1 genannten Teilorganisationen darstellen oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte des Vereins „United Tribuns“ oder seiner in Nummer 1 genannten Teilorganisationen dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert des Vermögens des Vereins zu mindern. Hat der Gläubiger eine solche Forderung durch Abtretung erworben, wird sie eingezogen, soweit der Gläubiger die Eigenschaft der Forderung als Kollaborationsforderung oder als Umgehungsforderung im Zeitpunkt des Erwerbs kannte.


    7. Sachen Dritter werden beschlagnahmt und eingezogen, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an den Verein „United Tribuns“ oder eine seiner in Nummer 1 genannten Teilorganisationen deren strafrechtswidrige Zwecke und Tätigkeiten vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Zwecke und Tätigkeiten bestimmt sind.


    8. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet. Dies gilt nicht für die in den Nummern 5, 6 und 7 genannten Einziehungen.




    Berlin, den 15. Januar 2024


    Dr. Georg Gorski

    Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat


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    Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaftwesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“


    Vom 15. Januar 2024


    Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes erlässt das Bundesministerium des Innern, für Heimat und Bau die folgende Verfügung:





    Verfügung


    1. Der Verein „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung.


    2. Der Verein „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ und alle Teilorganisationen, genannt „Gefährtschaften“, „Gilden“ und „Freundeskreise“ und die Teilorganisation „Familienwerk e. V.“ sind verboten und werden aufgelöst. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für den Verein und dessen Teilorganisationen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisation fortzuführen.


    3. Es ist verboten, die unter der URL https://asatru.de abrufbare Internetseite des Vereins, einschließlich deren Bereitstellung und Hosting, zu betreiben. Dies gilt ebenso für die Internetseite des Online-Versandhandels unter der URL https://buchdienst.asatru.de. Sämtliche E-Mail-Adressen des Vereins, insbesondere leitung@asatru.de und buchdienst@asatru.de, sind abzuschalten. Folgende Profile sind abzuschalten:

    – „Die Artgemeinschaft-GGG e. V.“ URL: https://facebook.com/DieArtgemeinschaft

    – „Nordische Zeitung“ URL: https://facebook.com/NordischeZeitung

    – „Die Jugendfeier“URL: https://facebook.com/DieJugendfeier

    – „Brauchtum im Artglauben“ URL: https://facebook.com/BrauchtumimArtglauben

    – „Artgemeinschaft GGG e. V.“ URL: https://t.me/artgemeinschaft

    – „Die Artgemeinschaft – GGG“ URL: https://www.instagram.com/artgemeinschaft

    – „Die Artgemeinschaft – GGG“ URL: https://twitter.com/Artgemeinschaft

    – „Freundeskreis der Artgemeinschaft“ URL: https:/vk.com/artgemeinschaft


    4. Es ist verboten, Kennzeichen des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ einschließlich seiner Teilorganisationen genannt „Gefährtschaften“, „Gilden“ und „Freundeskreise“ und der Teilorganisation „Familienwerk e. V.“ für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbotes öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Das Verbot gilt auch für die Verbreitung im Internet.


    5. Das Vermögen des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ wird beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.


    6. Forderungen Dritter gegen den Verein „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensge­mäßer Lebensgestaltung e. V.“ werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit sie nach Art, Umfang oder Zweck eine vorsätzliche Förderung der gesetzeswidrigen Bestrebungen des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ darstellen oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert des Vermögens des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ zu mindern. Hat ein Gläubiger eine solche Forderung durch Abtretung erworben, wird sie eingezogen, soweit der Gläubiger die Eigenschaft als Kollaborationsforderung oder als Umgehungsforderung im Zeitpunkt ihres Erwerbs kannte.


    7. Sachen Dritter werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an den Verein „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ dessen gesetzeswidrige Bestrebung vorsätzlich gefördert hat oder soweit die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind.


    8. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet. Dies gilt nicht für die Einziehungsanordnungen in den Nummern 5, 6 und 7.




    Berlin, den 15. Januar 2024


    Dr. Georg Gorski

    Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

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    Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter „Bayern“, „Berlin“, „Brandenburg“, „Bremen“, „Franken“, „Mecklenburg“, „Pommern“, „Rheinland“, „Sachsen“, „Sarregau“, „Westfalen“, „Westwall“, „Württemberg“ (folgend: regionale Chapter) und seine Teilorganisation „Crew 38“


    Vom 15. Januar 2024



    Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes erlässt das Bundesministerium des Innern, für Heimat und Bau die folgende Verfügung:


    Verfügung


    1. Der Verein „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und seine Teilorganisation „Crew 38“ richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, laufen nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.


    2. Der Verein „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und seine Teilorganisation „Crew 38“ sind verboten und werden aufgelöst.


    3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und seine Teilorganisation „Crew 38“ zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisation fortzuführen.


    4. Es ist verboten, Kennzeichen der „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ sowie das analog verwendete Kennzeichen der „Hammerskin Nation“ für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Dieses Verbot betrifft insbesondere die grafische Verwendung der unten abgebildeten Kennzeichen des Vereins.


    5. Das Vermögen des Vereins „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ wird beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen. Insbesondere wird der Grundbesitz „Hate Bar“, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Saarbrücken, Blatt 5076 der Gemarkung 12, Flurstück 1/109, Betriebsfläche Dieselstraße und Flurstück 1/110, Betriebsfläche Siemensstraße, beschlagnahmt und eingezogen.


    6. Forderungen Dritter gegen den Verein „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit sie nach Art, Umfang oder Zweck eine vorsätzliche Förderung der gesetzeswidrigen Bestrebungen des Vereins „Hammerskins Deutschland“, seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ darstellen oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte des Vereins „Hammerskins Deutschland“, seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert des Vermögens des Vereins „Hammerskins Deutschland“, seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ zu mindern. Hat ein Gläubiger eine solche Forderung durch Abtretung erworben, wird sie eingezogen, soweit der Gläubiger die Eigenschaft als Kollaborationsforderung oder als Umgehungsforderung im Zeitpunkt ihres Erwerbs kannte.


    7. Sachen Dritter werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an den Verein „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ deren gesetzeswidrige Bestrebung vorsätzlich gefördert hat oder soweit die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind.


    8. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet. Dies gilt nicht für die Einziehungsanordnungen in den Nummern 5, 6 und 7.



    Berlin, den 15. Januar 2024


    Dr. Georg Gorski

    Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat






    geht zum Rednerpult und blickt ins Plenum


    Herr Präsident,

    meine sehr geehrten Damen und Herren,

    wie bereits in der Begründung des Gesetzentwurfes zu entnehmen, werden wir als Bundesregierung weitere Maßnahmen treffen, welche dazu dienen die weiterhin hohen Zahlen in den Griff zu bekommen. Viele von den bereits getroffenen Maßnahmen wie die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten können von nun an wirken, da sie nach langer Zeit im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind. Hierbei hätte ich mir natürlich eine deutlich kürzere Übergangszeit gewünscht, aber die Situation im Bundesrat ermöglicht in der Regel keine schnelle Abwicklung von Gesetzen.


    Mit dem vorliegendem Entwurf werden wir die Bezugsdauer für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 Monaten auf 36 Monate erweitern, was ein großer Wunsch von Seiten der Kommunen ist. Weiterhin wird durch die Verlängerung der Bezugsdauer der Leistungen die Ausgaben der Sozialversicherungen für die Versorgung der Leistungsbezieher deutlich verringert. Für Drittstaatler, deren Ziel die Inanspruchnahme von Sozialleistungen ist, wird ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland weniger attraktiv werden.


    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung eines Bezahlkartensystems. Die hohen Standards der gezahlten Sozialleistungen insbesondere die verfügbaren Bargeldbeträge, werden von den Leistungsberechtigten in ihre Heimatländer überwiesen, um Schlepper zu bezahlen. Deshalb sehen wir es als notwendig an, die Bargeldauszahlungen auf ein Minimum zu reduzieren. Damit erwarten wir einen großen Beitrag zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität zu leisten, was dringend geboten ist. Für Nachfragen zum Entwurf stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.


    Herzlichen Dank!

    Herr Gorski, ich weiß nicht, ob das Ihnen klar ist, aber zur demokratischen Gepflogenheit gehört es an erster Stelle, Antidemokraten als solche zu benennen und dementsprechend zu behandeln. Natürlich sind Ihre Parteimitglieder dafür verantwortlich, wenn sie einen Antidemokraten auf die Liste für die Bundestagswahl an so eine hohe Position wählen. Und natürlich liegt es im öffentlichen Interesse, über interne Prozesse zu informiert sein, wenn ein Antidemokrat in einer eigentlich demokratischen Partei so einen großen Zuspruch hat, dass er es in den Bundestag schafft.

    Es gab auch mal eine Zeit als Wildungen in Bayern MP war und er verhältnismäßig gemäßigt aufgetreten ist. Vielleicht hat man sich gedacht, dass er dies im Bund für die Zukunft auch so handhaben wird. Das dies nicht der Fall war, haben wir alle gesehen. Deshalb gehe ich stark davon aus, dass dies bei der nächsten Bundesliste berücksichtigt werden wird.

    Der Trottel hat in dieser Zeit sich irgendwelche Verträge aus den Hintern gezogen, und bewusst immer wieder Bundesrecht gebrochen. Nur mal so.

    Sie haben auch die Allianz in NRW rechtswidrig mit dem Verfassungsschutz beobachten lassen. Und weiter? Das diese Verträge nichtig sind, dürfte jedoch bekannt sein.

    SPIEGEL! Was machen Sie denn, außer alle 3-4 Wochen mal zu sagen, dass Sie Wildungen eigentlich nicht so toll finden? Am Ende bleibt er trotzdem in der Partei, bekommt Ämter zugeschustert, und lässt ihn Unfug machen.

    Für den Unfug im Bund wurde er konsequent von der CDSU aus der Bundesregierung abberufen. Des Weiteren haben wir in der CDSU eine offene Debatte, die unserer Satzung künftig entsprechende Sanktionsmöglichkeiten einräumt, wonach wir in ihrer aktuellen Fassung nicht handeln können.

    Herr Gorski, ich weiß nicht, ob das Ihnen klar ist, aber zur demokratischen Gepflogenheit gehört es an erster Stelle, Antidemokraten als solche zu benennen und dementsprechend zu behandeln. Natürlich sind Ihre Parteimitglieder dafür verantwortlich, wenn sie einen Antidemokraten auf die Liste für die Bundestagswahl an so eine hohe Position wählen. Und natürlich liegt es im öffentlichen Interesse, über interne Prozesse zu informiert sein, wenn ein Antidemokrat in einer eigentlich demokratischen Partei so einen großen Zuspruch hat, dass er es in den Bundestag schafft.

    Es gab auch mal eine Zeit als Wildungen in Bayern MP war und er verhältnismäßig gemäßigt aufgetreten ist. Vielleicht hat man sich gedacht, dass er dies im Bund für die Zukunft auch so handhaben wird. Das dies nicht der Fall war, haben wir alle gesehen. Deshalb gehe ich stark davon aus, dass dies bei der nächsten Bundesliste berücksichtigt werden wird.

    Der Trottel hat in dieser Zeit sich irgendwelche Verträge aus den Hintern gezogen, und bewusst immer wieder Bundesrecht gebrochen. Nur mal so.

    Sie haben auch die Allianz in NRW rechtswidrig mit dem Verfassungsschutz beobachten lassen. Und weiter? Das diese Verträge nichtig sind, dürfte jedoch bekannt sein.

    Es gab auch mal eine Zeit als Wildungen in Bayern MP war und er verhältnismäßig gemäßigt aufgetreten ist. Vielleicht hat man sich gedacht, dass er dies im Bund für die Zukunft auch so handhaben wird. Das dies nicht der Fall war, haben wir alle gesehen. Deshalb gehe ich stark davon aus, dass dies bei der nächsten Bundesliste berücksichtigt werden wird.

    Im Namen der CDSU distanziert sich der Bundesvorstand von den hier getätigten Äußerungen! Der Inhalt dieser Rede spiegelt in keiner Weise die Ziele und Werte der CDSU wieder.

    Wann kommt denn jetzt endlich mal das Parteiausschlussverfahren?

    Das ist eine Sache innerhalb der CDSU. Dazu werden wir öffentlich keine Stellung nehmen.

    Ein bekennender Antidemokrat in einer Regierungsfraktion ist keine Sache innerhalb der CDSU.

    Es ging um ein Parteiausschlussverfahren, was definitiv eine Sache innerhalb der CDSU ist. Das er über die Bundesliste ein Mandat erringen konnte, gehört nunmal zur demokratischen Gepflogenheit. Dafür mache ich weder Parteimitglieder noch die Bürger verantwortlich. Allerdings werden Sie sicher schon festgestellt haben, dass Herr von Wildungen auch in der Regierungsfraktion nicht für die CDSU Bundestagsfraktion als Fraktionsvorsitzender spricht.

    Im Namen der CDSU distanziert sich der Bundesvorstand von den hier getätigten Äußerungen! Der Inhalt dieser Rede spiegelt in keiner Weise die Ziele und Werte der CDSU wieder.

    Ist schon ein bisschen lächerlich, immer wenn der Linke kommt muss man sich distanzieren

    Nein, die CDSU steht für diese Werte:


    Zitat von Christlich Demokratisch Soziale Union

    Die Christlich Demokratisch Soziale Union ist eine christdemokratische und konservative Partei der Mitte und wendet sich an alle Menschen in allen Schichten und Gruppen unseres Landes. Wir orientieren uns dabei am christlichen Bild vom Menschen und seiner unantastbaren Würde und davon ausgehend an den Grundwerten Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit. Wir wollen Deutschland voranbringen, indem wir die bürgerlichen Werte und Tugenden stärken, die unser Land erfolgreich gemacht haben. Unser Leitbild für Deutschland ist die Chancengesellschaft, in der die Bürger frei und sicher leben. Wir stehen für Respekt vor Leistung und Erfolg.

    Der Dulli, der in der letzten Zeit in erster Linie mit den abschätzigsten Kommentaren gegenüber Arbeitslosen und nicht deutschen Kartoffeln aufgefallen ist, möchte sich um die schwächsten der Gesellschaft kümmern. Wer es glaubt.

    Na ja, im Gegensatz zu Ihnen hat er für dieses Land schon vieles geleistet in den unterschiedlichsten Ämtern. Daran können Sie sich auf jeden Fall mal ein Beispiel nehmen.

    Was hat er denn konkret geleistet? Ich habe davon leider nicht viel mitbekommen, aber es würde mich sehr interessieren.

    Allein seine Initiativen im Kabinett Augstein I als Wirtschaftsminister wie z.B. das Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes war für dieses Land in seiner Energiesicherheit enorm wichtig. Als Außenminister hat er ebenso stets gute Beziehungen zu unseren Partnern geführt. Und jetzt im Kabinett Friedrich III ist er auch nicht unproduktiv aufgefallen. Wahrscheinlich sollten Sie mal über Ihren politischen Tellerrand hinausschauen und eben auch mal die Leistung anderer außerhalb Ihres politischen Umfeldes anerkennen.