Beiträge von Elias Jakob Lewerentz

    Sehr geehrter Frau Dr. Klinkert,


    wie plump von Ihnen. Das zeigt vor allem eines: Sie missbrauchen den Bundestag für Ihre eigenen Wahlkampfreden. Das ist schäbig und berechnend. Sie tun so, als enthielte der Antrag keine konkreten Maßnahmen. Das weise ich nachdrücklich zurück. Sie haben nur nicht scheinbar immer noch nicht verstanden, dass die Umsetzung bei den Landesregierungen liegt. Landesregierungen, die übrigens überall von der SDP begleitet werden. Es ist also viel eher eine Frage, warum da nicht genug gegen Clankriminalität getan wird. Sie sprechen aber scheinbar auch überhaupt nicht mit ihren Kollegen aus den Ländern. Die sitzen alle seit Wochen mit mir an einem Tisch. Es ist dreist und frech zu behaupten, ich würde jetzt aus einer Art Reflex heraus, um schlechte Noten eines Mediums zu vermeiden, aktiv werden. Haben Sie sich angeschaut, was das BMIJ für eine Bilanz vorzuweisen hat? Haben Sie geschaut, was alles in dieser Legislaturperiode schon auf den Weg gekommen ist? Nein, haben Sie ganz offenkundig nicht, sonst würden Sie sich hier nicht hinstellen und falsche Behauptungen aufstellen. Sie haben inhaltlich überhaupt nichts Substanzielles zur Clankriminalität gesagt. Dabei sollte diese Debatte darum gehen. Das Ob bestreitet doch auch keiner, beim Wie sind Sie scheinbar entweder überfragt oder Unwillens Position zu beziehen.

    Herr Präsident,

    Frau Dr. Klinkert,


    es ist mitnichten ein Umweg. Ich finde es wichtig, dass der Bundestag bei zentralen Fragen der Inneren Sicherheit einbezogen wird. Dass sich hier keine Beteiligung abzeichnet, ist bedauerlich, ändert aber nichts an dem Gang in das Parlament, den ich für eine unabdingbare Respektserweisung dem Hohen Haus gegenüber interpretiere. Schade, dass Sie nicht inhaltlich auf den Antrag eingegangen sind.

    Danke.

    1. Auf welche digitalen Technologien können Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll im Einsatz zurückgreifen – beispielsweise Tabletcomputer, Anwendungssoftware bzw. Apps etc.?

    Die Bundespolizei verfügt derzeit über circa 7500 Smartphones. Es handelt sich hierbei um Geräte des Anbieters „Samsung“. Für eben jene gibt es derzeit exemplarisch zwei spezielle Anwendungssoftwares: ein eigener Messenger-Chatdienst für die Bundespolizei sowie eine bundesweite Fahndungsapp, mit der INPOL-Abfragen erleichtert durchgeführt werden können.

    Für den Zoll und dem Bundeskriminalamt liegen keine Daten zu Endgeräten vor. Das Bundeskriminalamt benutzt zusätzlich beispielsweise Ermittlungssoftware zur Durchführung der Quellen-TKÜ,sog. Bundestrojaner. Das Ministerium kann derzeit keine vollständige Liste vorlegen.





    Sind die jeweiligen Technologien flächendeckend für alle Dienststellen der Bundespolizei verfügbar?

      1. Falls Nein, warum?

    Eine flächendeckende Digitalisierung der Ermittlungsbehörden konnte derzeit noch nicht sichergestellt werden in der Ausrüstung mit Endgeräten. Die Anwendungssoftware ist flächendeckend verfügbar.

    1. Gibt es bereits (konkrete) Pläne, weitere digitale Technologien im Bereich der Ermittlungsarbeit bei Bundespolizei einzuführen?Falls Ja, welche?

    Nein.


    1. Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung die Einführung einer App bei der Bundespolizei mit Servicefunktionen für die Bürgerinnen und Bürger sinnvoll? Gibt es Pläne, eine derartige App für die Bürgerinnen und Bürger einzuführen?

    Die Digitalisierung von Serviceleistungen für Bürger ist das Ziel unserer Digitalisierungsbestrebungen für die Verwaltung. Das entsprechende Referat im BMIJ wird die Konzeption weiter begleiten. Ob noch in dieser Legislaturperiode zum o.g. konkreten Thema eine App oder die offizielle Planungsfertigstellung erfolgt ist, kann derzeit nicht beurteilt werden.

    1. Wie viele Einsatzfahrzeuge von Bundespolizei sind bereits mit Computern und/oder Internetzugang ausgestattet?
      1. Für welche Zwecke werden diese eingesetzt?

    Die Bundespolizei verfügt über 65 Befehlskraftwagen und sechs Bearbeitungs- fahrzeuge. Die Fahrzeuge sind mit Computern und Internetzugang zur einsatztaktischen Aufgabenerfüllung ausgestattet.

    Herr Kater, ich finde es per se immer schwierig über andere Menschen zu sprechen, ohne selbst nachvollziehen zu können, wie diese Menschen empfinden. Ich glaube, dass wir es hier mit einem sensiblen Thema zu tun haben. Die Entscheidung „Transsexualität“ aus dem ICD-Code zu streichen begründete die zuständige WHO-Direktorin Lale Say wie folgt: „Es ist wissenschaftlich klar, dass es sich eben nicht um eine psychische Krankheit handelt. Diese Einordnung hat die betroffenen Personen sehr stigmatisiert“


    Ich denke Frau Say von der WHO ist kein Mitglied der Transgender-Lobby.

    Nach Durchsicht des Twitter-Profils von besagter Frau Say, liegt der Schluss sehr nahe, sie vertrete eine bestimmte politische Richtung und ihre Entscheidungen bezüglich ihrer Arbeit bei der WHO seien weniger fakten- als vielmehr meinungsbasiert.

    Ich werde mich jetzt allerdings aus dieser Debatte verabschieden, denn ich muss noch eine Bank ausrauben. Da ich mich jedoch als 12-Jähriger identifiziere und deshalb noch nicht strafmündig bin, kann mir zum Glück nichts passieren.

    Merken Sie nun, wie wenig Sinn es macht, zu meinen, gegebene Tatsachen ändern zu können. Vielleicht bin ich aber auch eine Giraffe und damit nicht qualifiziert, über so ein Thema zu reden, wer weiß. Ich fühle mich heute nämlich irgendwie giraffig...


    Herr Kater, noch einmal: Diese Form der Arroganz und des Zynismus hilft hier keinem weiter, sie ist ehrverletzend und beleidigend. Sie unterstellen, dass Menschen sich täglich eine neue Geschlechtzuschreibung überlegen. Das ist falsch. Frau Lale Say ist eine hoch geschätzte Expertin und ICD-Koordinatorin. Die Entscheidung hat im Übrigen nicht Frau Say alleine getroffen, sondern eine Expertenkommission. Der Psychiater und Psychonanalytiker Jack Drescher, Mitglied der Kommission, hat der Bundeszentrale für politische Bildung ein Interview gegeben: https://m.bpb.de/gesellschaft/…-drescher-trans-im-icd-11

    Geschlechterinkongruenz ist also durchaus weiterhin eine Diagnose. Man hat aber ganz bewusst darauf verzichtet, weiterhin von einer psychischen Störung zu sprechen. Das ist wirklich ein absolutes Expertengremium gewesen: Peggy Cohen-Kettenis, Sara Cottler-Casanova, Susan Cochran und viele andere Experten haben da lange mit gerungen und eine Lösung gefunden. Noch mal: Es verbietet Ihnen keiner Skepsis und Sie selbst müssen die Motive von transidenten Personen auch überhaupt nicht nachvollziehen. Sie könnten sich aber um Respekt bemühen.

    Herr Kater, das müssen Sie mir erklären: Welche geschlechtliche Identität ist bei Ihnen denn eine psychische Erkrankung? Transgender? Intersexualität? Wir führen an der Universität Regensburg eine Studie vor. Es wird Jahre dauern, bis wir belastbare Ergebnisse diskutieren können. Das ist ganz sicher meine Linie: Wir brauchen wissenschaftliche und empirische Erkenntnisse, um dann politische Handlungsoptionen zu gewinnen.

    Bei Intersexualität handelt es sich nicht um eine geschlechtliche Identität, sondern um etwas biologisch nachweisbares. Bei Transsexualität handelt es sich um die Einbildung man sei nicht Teil seines eigentlichen Geschlechts, sondern des anderen. Wie gesagt: Einbildung

    Denn man kann nicht so mir nichts dir nichts sein Geschlecht wechseln, man ist entweder eine Frau oder ein Mann. Punkt. Und Anomalien wie Intersexualität ändern daran nichts. Wir lernen doch auch alle, Menschen hätten 10 Finger. Und nur weil manche Menschen vielleicht mit nur 9 oder mit 11 Fingern auf die Welt kommen, das ändert nichts an der Tatsache, dass Menschen 10 Finger haben. Genau das selbe gilt für das Geschlecht eines Menschen.


    Herr Kater, ich finde es per se immer schwierig über andere Menschen zu sprechen, ohne selbst nachvollziehen zu können, wie diese Menschen empfinden. Ich glaube, dass wir es hier mit einem sensiblen Thema zu tun haben. Die Entscheidung „Transsexualität“ aus dem ICD-Code zu streichen begründete die zuständige WHO-Direktorin Lale Say wie folgt: „Es ist wissenschaftlich klar, dass es sich eben nicht um eine psychische Krankheit handelt. Diese Einordnung hat die betroffenen Personen sehr stigmatisiert“


    Ich denke Frau Say von der WHO ist kein Mitglied der Transgender-Lobby.

    Natürlich ist diese Studie grundsätzlich sinnvoll, niemand sollte aufgrund seiner sexuellen Orientierung Gewalt erfahren müssen. Doch erachte ich es für sehr bedenklich, dass in dieser Studie auch Hirngespinste wie "geschlechtliche Identitäten" eine Rolle spielen, trägt dies doch lediglich zur weiteren Akzeptanz solcher psychischen Erkrankungen bei. Vor allem von Ihnen, als Parteivorsitzender der Konservativen, hätte ich mir dahingehend eine andere Linie gewünscht, doch seis drum. Wir leben offenbar in einer Welt, wo das Abnormale zum Normalen und das Kranke zum Gesunden verklärt wird. Traurig aber wahr.


    Herr Kater, das müssen Sie mir erklären: Welche geschlechtliche Identität ist bei Ihnen denn eine psychische Erkrankung? Transgender? Intersexualität? Wir führen an der Universität Regensburg eine Studie vor. Es wird Jahre dauern, bis wir belastbare Ergebnisse diskutieren können. Das ist ganz sicher meine Linie: Wir brauchen wissenschaftliche und empirische Erkenntnisse, um dann politische Handlungsoptionen zu gewinnen.


    – Pressemitteilung


    IIIIIII Bundesinnenminister Lewerentz gibt Dunkelfeldstudie zu Hasskriminalität gegen LSBTI in Auftrag


    Bundesinnenminister Elias Jakob Lewerentz gab heute bekannt, dass das Bundesinnenministerium eine Dunkelfeldstudie zu Hasskriminalität gegen LSBTI an der Universität Regensburg in Auftrag gegeben hat. Ziel sei es bis Ende 2023 umfassende Erkenntnisse über das Dunkelfeld im Bereich der Hasskriminalität gegen LSBTI zu erlangen und dadurch konkreten politischen Handlungsbedarf ableiten zu können. Dabei soll innerhalb der Studie auch noch einmal insbesondere zwischen Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung und Gewalt aufgrund der geschlechtlichen Identität differenziert werden.



    Bundesinnenminister Elias Jakob Lewerentz äußerte sich wie folgt zum Auftrag:


    "Hasskriminalität ist kein Kavaliersdelikt. Das hat diese Bundesregierung erkannt. Was allerdings wirklich auffällig ist, ist die absolut unzureichende Datenlage. Aus diesem Grund haben wir eine Dunkelfeldstudie bei der Universität Regensburg in Auftrag gegeben, die sich nicht nur mit Hasskriminalität aus Täterperspektive beschäftigt, sondern die Opfer und Angehörigen zu Wort kommen lässt und Rückschlüsse über mögliche Ansatzpunkte für politische Reformen zulassen. Das ist natürlich kein Persilschein, um in der verbleibenden Legislaturperiode nicht tätig zu werden. Ich habe das Gespräch zu den Verantwortlichen im Bundeskriminalamt gesucht und werde nun in der Innenministerkonferenz noch einmal dafür werben, dass wir ein bundeseinheitliches Lagebild zur Hasskriminalität gegen LSBTI veröffentlichen können. Das wird nur möglich sein, wenn wir einheitliche Erhebungsgrundsätze festlegen und vor allem auch die Länder zuverlässig und nach klaren Kriterien Hasskriminalität gegen LSBTI melden können. Wir brauchen also in diesem ersten Schritt entschieden mehr Daten und dafür wird diese Bundesregierung sorgen.

    Ich nehme die anderen Forderungen im Bereich der Bekämpfung von Hasskriminalität gegen LSBTI durchaus wahr und ich werde gemeinsam mit den Kabinettskollegen darüber sprechen, wie wir gezielte Maßnahmen umsetzen können. Gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation ist der Schlüssel. Gewalt, egal ob verbal oder nonverbal, ist nicht akzeptabel. Das müssen wir so klar auch sagen und machen. Wo immer die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen, ist dementsprechend nach zu schärfen. Das werde ich in den kommenden Wochen machen und da freue ich mich auf den Austausch mit den Kollegen."


    Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    die Bundesregierung macht ernst, wenn es um die konsequente Bekämpfung von kriminellen Clans geht. Wir haben uns früh geeinigt, dass uns das ein wichtiges Anliegen in dieser Legislaturperiode sein soll. Daher freue ich mich, dass wir heute einen Resolutionsentwurf der Bundesregierung und der Bundestagsfraktionen diskutieren können. Null Toleranz für Clankriminalität!


    Ich habe vor einigen Wochen bereits mit Gesprächen mit den zuständigen Innenministern der Länder begonnen. Das bedeutet ganz konkret, dass wir versucht haben auszuloten: Wie ist die konkrete Gemengelage vor Ort? Wie können wir mit gemeinsamen Instrumenten gegen Clankriminalität angehen? Wo können wir voneinander lernen? Gerade letzterer Punkt war mir sehr wichtig. Die Bekämpfung von kriminellen Clans ist primär Aufgabe der Bundesländer. Daher sollte die erste Sitzung der Innenministergespräche auch vor allem des Austauschs und der Vernetzung der Minister dienen. Wir müssen miteinander statt übereinander sprechen. Nur so können wir tragfähige Lösungen schaffen. Was in NRW klappt, muss in Thüringen nicht funktionieren. Wir können aber schauen, wie man kluge Modelle und Projekte anpasst. Genau das ist geschehen.


    Uns als Regierungsfraktionen ist es aber wichtig, dass wir uns ein Mandat einholen vom Deutschen Bundestag und dass wir das Thema dort diskutieren, wo man konkreten Handlungsspielraum hat. In den Parlamenten und nicht nur in exekutiven Runden. Ich stelle Ihnen heute also gerne die Maßnahmen vor, die wir in den Länderrunden diskutiert haben und wie wir darüber sprechen können. Zunächst ist es wichtig die Beispielprojekte anzuschauen und möglichst flächendeckend umzusetzen. Wir wollen bundesweit ein schlagkräftiges Netz aus Schwerpunktstaatsanwaltschaften knüpfen, die sich explizit mit Clankriminalität oder Organisierter Kriminalität auseinandersetzen. Wir brauchen Experten und Profis, die sich mit diesen besonderen Fällen auseinandersetzen. Es braucht zudem besser ausgestattete Ermittlungsbehörden und Fahndungsstrukturen. Das ist eben auch eine wichtige Querschnittsaufgabe von Bund und Ländern. Bei der personellen Ausstattung sollten in den Ermittlungsbehörden auch spezialisierte Verantwortliche für Organisierte Kriminalität, in Hotspots auch für Clankriminalität benannt werden. Auch die Landesämter für Verfassungsschutz müssen wir stärker in unsere Überlegungen einbinden. Bislang sind den Ämtern in vielen Bundesländern die Hände bei der Überwachung von kriminellen Clanstrukturen gebunden. Das kann es eigentlich nicht sein.


    Daneben wollen wir auch ein millionenschweres Bundesprogramm aufsetzen. Deradikalisierung, Sensibilisierung, Information und Beratung - an allen vier Ecken hapert es bei der Bekämpfung von Parallelgesellschaften maßgeblich. Wir brauchen da mehr Engagement, sonst bekommen wir den Karren nicht aus dem Dreck gezogen und das wäre bitter nötig. Wir wollen Angebote fördern und ein zentrales Programm auflegen, woraus sich Zuwendungen speisen können. Als Äquivalent soll hier „Demokratie leben“ genannt werden, wir wollen die Demokratie stärken und für sie werben und wir wollen Clans den Stecker ziehen. Dafür braucht es interkulturelle Arbeit, dafür braucht es Sensibilisierung, dafür braucht es Angebote, die wir stärker bündeln wollen.


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    es kommt auf einen ganzheitlichen Ansatz an. Mit dieser Resolution und diesem Beschluss legen wir den Grundstein für ein verstärktes Engagement. Clankriminalität hat in Deutschland nichts verloren, wir müssen lernen kriminellen Parallelgesellschaften die Tür zu zeigen. Kriminelle Clans gehören nicht zu Deutschland.

    Herzlichen Dank.

    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Siebte Wahlperiode



    Drucksache VII/XXX


    Antrag

    des Abgeordneten Elias Jakob Lewerentz und der Fraktion der Konservativen Partei,

    des Abgeordneten Dr. Thomas Merz und der Fraktion des Liberalen Forums,

    der Abgeordneten Theresa Wiedmann und der Fraktion der Grünen


    Null-Toleranz-Strategie bei Clankriminalität - Personelle und Strukturelle Stärkung im Kampf gegen kriminelle Parallelgesellschaften


    Anlage 1


    Null-Toleranz-Strategie bei Clankriminalität - Personelle und Strukturelle Stärkung im Kampf gegen kriminelle Parallelgesellschaften


    Der Deutsche Bundestag hält fest:



    Kriminelle Clanstrukturen stellen in ihrem Versuch die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu unterminieren ein Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland dar. Ihre Verachtung vor Rechtsstaatlichkeit und Demokratie stellen den Versuch dar kriminelle Parallelgesellschaften zu etablieren. Es ist daher von besonderer Wichtigkeit, dass der Bekämpfung von Clankriminalität, als einem besonderen Phänomen der Organisierten Kriminalität, ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Hierbei ist es elementar, dass Bund und Länder Kompetenzen und Fähigkeiten bündeln und gemeinsam gegen staatszersetzende Clanstrukturen kämpfen. Auf Grundlage des Grundgesetzes ist die Bekämpfung der Clankriminalität in erster Linie eine Angelegenheit im Hoheitsgebiet der Länder. Dennoch hat auch das BKA strukturell und personell Möglichkeiten im Bereich der Bekämpfung von kriminellen Clans. Eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber Clans ist die einzig gangbare Lösung, um deutlich zu machen, dass das Gewaltmonopol beim Staat liegt und die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland unverhandelbar ist.


    Neben dem Hauptaugenmerk auf der Bekämpfung krimineller Strukturen muss jedoch auch gewährleistet sein, dass es Ausstiegsmöglichkeiten für Clanmitglieder gibt. Gerade für Frauen, Kinder und Jugendliche gibt es derzeit keine ausreichende Angebots- und Beratungsstruktur, um aus dem Teufelskreis der Mitglied in einem kriminellen Clan auszusteigen. In vielen kriminellen Clans existiert bereits kulturell ein hohes Maß an Prägung durch familiäre und patriarchale Strukturen, die es Frauen und Kindern schwer macht, sich selbstbestimmt für den Ausstieg aus kriminellen Strukturen zu entscheiden. Die Ausstiegsangebote aus kriminellen Clanstrukturen ist somit zu stärken.



    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:


    1. Clankriminalität zu ächten.
    2. zu prüfen, inwiefern die Bekämpfung von kriminellen Clanstrukturen in Kooperation mit den Bundesländern verstärkt werden kann, insbesondere durch
      1. Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit Hauptaugenmerk auf Clankriminalität, bzw. Organisierter Kriminalität,
      2. die personelle Stärkung von Fahndungsstrukturen und Ermittlungsbehörden,
      3. speziell geschulte Beauftragte für Organisierte Kriminalität, bzw. Clankriminalität, die in entsprechenden Fällen mit großer Sachkenntnis zur Aufklärung von Fällen beitragen können,
      4. die mögliche Stärkung von Zeugenschutzprogrammen in Kombination mit der Ermöglichung von früheren Videoaufzeichnungen, um möglichst ungefilterte Zeugenaufnahmen sicherstellen und mögliche Einflussnahmen transparent darstellen zu können sowie
      5. die Ermöglichung zur Beobachtung von kriminellen Clanstrukturen durch die Landesämter für Verfassungsschutz ähnlich wie im Freistaat Bayern.
    3. ein Bundesprogramm aufzusetzen, welches Information, Sensibilisierung und Deradikalisierung von kriminellen Clananhängern ermöglichen soll und dabei seinen Fokus insbesondere auf passgenaue Beratungsstrukturen für Frauen, Kinder und Jugendliche legen soll.





    Elias Jakob Lewerentz und Fraktion

    Dr. Thomas Merz und Fraktion

    Theresa Wiedmann und Fraktion



    Begründung

    erfolgt mündlich


    Bundesrepublik Deutschland

    Der Bundeskanzler


    An die
    Präsidentin des Bundesrates
    Frau Ministerpräsidentin
    Ricarda Fährmann


    Sehr geehrte Frau Präsidentin,


    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes mit Begründung und Vorblatt.

    Federführend ist das Bundesministerium des Inneren und der Justiz.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Thomas Merz

    Bundeskanzler



    _______________________________________________________________________________________________________________________________________________



    Bundesrat120px-Bundesrat_Logo.svg.png



    Drucksache BR/XXX


    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung


    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes



    A. Problem und Ziel

    Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden sollen die Bestimmungen zur kommerziellen audiovisuellen Kommunikation und gezielten Werbung für Tabakerzeugnisse gezielt verschärft werden. Zu den Tabakerzeugnissen sollen auch Erzeugnisse zählen, die kein Nikotin beinhalten, wie beispielsweise elektronische Zigaretten. Im Sinne des Jugendschutzes soll die Werbung insbesondere im Kontext und Umgang mit Kindern und Jugendlichen erschwert werden.


    B. Lösung

    Es werden zusätzlich passgenaue Werbeverbote ausgesprochen, die dem Verbraucher- und Jugendschutz angemessen Rechnung tragen.


    C. Alternativen

    Keine, die dem Sinn des Koalitionsvertrages entsprechen würden.





    Anlage 1


    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes


    Vom ...


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes



    Das Tabakerzeugnisgesetz vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe zu § 20 die folgenden Angaben eingefügt:

    „§ 20a Verbot der Außenwerbung

    § 20b Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung“


    2. § 2 wird wie folgt geändert:


    a) Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 9 eingefügt:

    „9. Außenwerbung: jede Werbung außerhalb geschlossener Räume einschließlich Schaufensterwerbung,“.

    b) Die bisherige Nummer 9 wird Nummer 10.


    3. Nach § 20 werden die folgenden §§ 20a und 20b eingefügt:

    „§ 20a Verbot der Außenwerbung


    Es ist verboten, Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter zu betreiben. Satz 1 gilt nicht für Werbung an Außenflächen einschließlich dazugehöriger Fensterflächen von Geschäftsräumen des Fachhandels.


    § 20b Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung


    (1) Es ist verboten, Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen oder Wasserpfeifentabak außerhalb von Geschäftsräumen des Fachhandels gewerbsmäßig kostenlos abzugeben.

    (2) Es ist verboten, Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter gewerbsmäßig auszuspielen.“


    4. § 35 wird wie folgt geändert:


    a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

    aa) In Nummer 9 werden die Wörter „audiovisuelle kommerzielle Kommunikation“ durch die Wörter „oder § 20a Satz 1 audiovisuelle kommerzielle Kommunikation oder Außenwerbung“ ersetzt.

    bb) Nach Nummer 9 werden die folgenden Nummern 10 und 11 eingefügt:

    „10. entgegen § 20b Absatz 1 ein Erzeugnis abgibt,

    11. entgegen § 20b Absatz 2 ein Erzeugnis ausspielt,“.

    cc) Die bisherigen Nummern 10 bis 13 werden die Nummern 12 bis 15.


    b) In Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b wird die Angabe „oder 10“ durch die Angabe „oder 12“ersetzt.


    c) In Absatz 4 wird die Angabe „und 10“ durch die Angabe „und 12“ersetzt.


    5. Dem § 47 werden die folgenden Absätze 8 und 9 angefügt:

    „(8) § 20a ist auf Außenwerbung für Tabakerhitzer ab dem 1. Januar 2023 und auf Außenwerbung für

    elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden. Im Übrigen ist § 20a ab

    dem 1. Januar 2022 anzuwenden.




    Artikel 2

    Änderung des Jugendschutzgesetzes


    Das Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. § 11 wird wie folgt geändert:

    a) In Absatz 5 werden die Wörter „Tabakwaren oder“ gestrichen.

    b) Folgender Absatz 6 wird angefügt:

    „(6) Werbefilme oder Werbeprogramme, die für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes werben, dürfen nur im Zusammenhang mit Filmen vorgeführt werden, die


    1. von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 mit „Keine Jugendfreigabe“ nach § 14 Abs. 2 gekennzeichnet sind oder

    2. nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes gekennzeichnet sind.“



    2. In § 28 Absatz 1 Nummer 14a wird die Angabe „Abs. 5“ durch die Angabe „Abs. 5 oder 6“ ersetzt.


    Artikel 3

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt zum 01. Oktober 2021 in Kraft.




    Begründung

    siehe Vorblatt

    Eine Frage ,weshalb nimmt Deutschland dann die angeblich Verfolgten nicht auf , als weiße Europäer stehen uns die Weißrussen , doch wohl näher als Jeder Schwarze oder Araber?

    Sie haben es offenbar immer noch nicht kapiert, Opa.

    Wie bewertet die Bundesregierung automatisierte Gesichtserkennung im Allgemeinen?


    Die Bundesregierung begegnet automatisierter Gesichtserkennung mit Skepsis. Es gibt noch zu viele offene und ungeklärte Fragen, die es im Umgang mit automatisierter Gesichtserkennung zu klären gilt. Hierbei muss eine schwierige, auch ethische, Abwägung getroffen werden.


    Wie bewertet die Bundesregierung automatisierte Gesichtserkennung konkret für den Einsatz an öffentlichen Plätzen mit der Idee, so potentielle Gefährder frühzeitig zu erkennen?


    Die Bundesregierung hat ein derartiges Projekt nicht geplant. Eine ausführliche Bewertung kann daher nicht erfolgen.


    Wie bewertet die Bundesregierung automatisierte Gesichtserkennung konkret für den Einsatz in Behörden um Personen zu identifizieren?


    Die Bundesregierung hat ein derartiges Projekt nicht geplant. Eine ausführliche Bewertung kann daher nicht erfolgen.



    Wie bewertet die Bundesregierung automatisierte Gesichtserkennung konkret für die Idetifikation von Teilnehmenden an einer Demostration?


    Die Bundesregierung hat ein derartiges Projekt nicht geplant. Eine ausführliche Bewertung kann daher nicht erfolgen.



    Nutzen deutsche Polizeibehörden aktuell automatisierte Überwachungstechnologien?


    Dem Bundesministerium des Inneren und der Justiz liegt keine hinreichende Definition des Begriffes „Überwachungstechnologien“ vor, sodass auch nicht auf die Frage geantwortet werden kann. Die Beantwortung ist verbunden mit der Bitte um Konkretisierung.



    Wie steht die Bundesregierung zu einem Beschluss des Innenauschusses des Europäischen Parlaments, der ein Verbot von biometrischer Überwachung anhand von biometrischen Daten abseits des Gesichtes (also bspw. Gangart, Fingerabdrücke etc.) und einen Stopp für den Einsatz von automatisierter Überwachung durch Gesichter fordert?


    Die Bundesregierung hat die Entscheidung des Innenausschusses des Europäischen Parlaments zur Kenntnis genommen. Es obliegt nicht der Bundesregierung Resolutionen des Europäischen Parlaments zu kommentieren.


    1. Wird die Bundesregierung sich für diese Forderungen einsetzen? Falls nein, warum?

    Die Bundesregierung hat keine Projekte geplant, die eine Verschärfung von bereits bestehenden Praktiken beinhaltet. Daher plant die Bundesregierung keine Maßnahme, die dem Beschlussentwurf der Resolution entgegengesetzt stehen könnte. Die Bundesregierung als Gesamtorgan wird sich weder für, noch gegen die oben genannte Resolution einsetzen.

    1. Findet die Bundesregierung eine weitergehende Maßnahme wie ein komplettes Verbot von biometrischer Überwachung unterstützenswert? Falls nein, warum?


    Die Bundesregierung weiß nicht, ob sie und der Anfragende dieselbe Definition von biometrischer Überwachung teilt. Die Erhebung biometrischer Daten, beispielsweise im Rahmen des elektronischen Personalausweises wird weiterhin erfolgen. Automatisierte Gesichtserkennung oder eine Erkennung der Gangart sind derzeit nicht geplant. Wie der Anfragende daher konkret biometrische Überwachung definiert, kann nur spekuliert werden. Die Bundesregierung unterstützt keine weitergehenden Maßnahmen als die bisher ergriffenen und wird daher nicht tätig.



    1. Wie steht die Bundesregierung zu sogenannten "Gesichter-Suchmaschinen", die teilweise rechtlich fragwürdig gesammelte Bilder von Personen enthalten und trotzdem von europäischen Polizeibehörden genutzt wird?

    Die Bundesregierung sieht Entwicklungen, wie die polnische Suchmaschine „PimEyes“, die auf zweifelhaftem rechtlichen Fundament biometrische Daten und Gesichter sammelt, sehr kritisch. Die Bundesregierung wird daher die Entwicklungen kritisch begleiten und auf europäischer Ebene für eine wirksame Regulierung kämpfen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, behält sich die Bundesregierung nationale Schritte ein, um diese hochgefährlichen Gesichter-Suchmaschinen einzudämmen.

    Ich bin nicht überrascht über die Gründung dieses Projekts, Herr Davis. Keineswegs. Ich habe durchaus mitbekommen, dass es auch mit einigen Akteuren Gespräche gab, geben musste, um direkt einige Mitglieder zu erreichen, die vorher in der Konservativen Partei Politik gemacht haben. Dass Sie da nicht auf mich mit ihrem Projekt zugekommen sind und abgeklärt hätten, wie die Konservative Partei arbeitet und zu Ihrem Vorhaben steht ist doch bezeichnend. Wer solch eine billige Fundamentalkritik an FORUM und Konservativer Partei vom Stapel lässt, ohne auch nur den Ansatz eines ehrlichen Interesses der Verständigung zu verfolgen, der versucht nur eines: das Lager der bürgerlich-konservativen Parteien zu spalten. Sie bleiben im Übrigen mehrere Antworten schuldig. Sie verraten überhaupt nicht wie Sie neue Bündelungskräfte entfalten wollen. Das können Sie auch gar nicht, bleibt das bürgerlich-Konservative Personenpotenzial doch ganz ähnlich. Meine Tür steht Ihnen offen, Herr Davis. Es wäre auch verwegen zu glauben, dass Sie das nicht täte. Ich spreche gerne mit Ihnen und spreche gerne über Ihr Projekt. Einen Beitritt zu einem spaltenden Projekt wie demjenigen der Allianz schließe ich für mich aus. Sollten das andere Mitglieder der KonP anders sehen, steht ihnen der Übertritt zur Allianz frei. Über die Bilanz der Bundesregierung können wir Mitte August zur Bundestagswahl sprechen. Dann werde ich Sie ganz sicher noch mal daran erinnern.

    Ich bin irritiert darüber, dass man im Vorhinein nicht Kontakt zum Parteivorsitzenden der bislang größten konservativen Partei aufgenommen hat. Viel Erfolg bei Ihrer Gründung. Ich weiß nicht, ob man sich mit einer Zersplitterung des bürgerlich-konservativen Lagers einen Gefallen tut. Ich werde das Angebot in eine bürgerlich-konservative Allianz einzutreten ablehnen, mal sehen ob andere das Angebot annehmen.

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

    Liebe Betroffene und Angehörige,

    Lieber Thomas, lieber Magnus, lieber Christopher,


    es sind bedrückende Szenen, die sich hier vor unseren Augen abgespielt haben. Das ist kein Science-Fiction-Roman, sondern die bittere und blanke Realität. Ich habe stellvertretend für die Bundesregierung die erste Stellungnahme übernommen und den Angehörigen und Betroffenen meine ehrliche Anteilnahme ausgesprochen. Jetzt ist es in den vergangenen Tagen nicht besser geworden. Es offenbart sich immer mehr Leid, immer mehr Zerstörung und Verzweiflung. Diese Flut hat nicht nur Materielles weggespült, es waren Träume, Erinnerungen, geliebte Menschen, die mit hinfort gespült worden. Was bleibt ist der Schmerz. Es ist diese tiefe Leere, die es nun wieder zu füllen gilt. Daher möchte ich mich noch einmal bedanken bei all denjenigen, die in den vergangenen Tagen einmal mehr gezeigt haben, dass wir ein menschliches und mitfühlendes Land sind. Danke an alle Spenderinnen und Spender, an die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer und an die Rettungskräfte, die aus allen Teilen Deutschlands nach NRW und Rheinland-Pfalz gekommen sind, um zu helfen, zu retten, zu bergen und um wieder auf zu bauen. Ihnen gilt mein Dank. Solidarität wie eben diese ist das Elixier des Wiederaufbaus.


    Es ist richtig und wichtig über das tiefe und lückenreißende Leid zu sprechen. Ich möchte die Chance aber auch nutzen, um zu sagen, wie es für das BMIJ weitergehen wird. Es ist eine volle Legislaturperiode. Das kann aber keine Ausrede sein, um sich den Katastrophenschutz und den Zivilschutz noch einmal näher anzuschauen. In der kommenden Woche werde ich den Präsidenten des BBK, Armin Schuster, treffen. Daher werde ich die nächsten Tage in Bonn verbleiben. Auch um in der Nähe zu bleiben. Ich habe den Einsatzkräften sowie den Landräten vermittelt: Wann immer sie mich sprechen wollen, ich bin da für die Menschen! Wir müssen an den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe ran und ich bin für eine zentralere und effizientere Lösung von solch riesigen Katastrophen wie der eben jenen Flut. Dafür brauchen wir aber ein anderes BBK. Ein größeres und bekannteres BBK. Daran wird zu arbeiten sein. Egal ob durch mich oder mögliche Nachfolger im Amt. Wir müssen uns den Herausforderungen unserer Zeit anpassen. Ich habe selbstverständlich außerdem weiterhin angewiesen sämtliche Hilfen unbürokratisch und schnell zu ermöglichen. Alle dem BMIJ unterstellten Behörden werden auf Personalgesuche sehr wohlwollend, schnell und effizient reagieren. Ein anderes Vorgehen ist gerade momentan inakzeptabel.


    Sie sehen: Es ist viel zu tun! Ich bin und bleibe für Sie da! Ich teile den Schmerz, die Verbitterung, die Verzweiflung und die Skepsis. Was ich nie teilen werde ist die Kapitulation. Jedem und jeder wird geholfen! Dafür wird die Bundesregierung sich ganz sicher einsetzen. Das BMIJ steht an Ihrer Seite!