Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates,
die Bundesregierung übersandte uns den unten stehenden Gesetzentwurf.
Diesen gebe ich nun zur Debatte frei, diese dauert 72 Stunden.
Alles anzeigenAlles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Theo Pahlke
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen mit Begründung.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen
BegründungDie aktuelle Gesetzgebung im Waffenrecht lässt diejenigen im schlechten Licht stehen, die einerseits ihr Hobby in der Jagd als auch im Schützenverein nachgehen durch Fälle, wo die Gefahr der Eignung nicht erkannt wurde. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, nicht den Waffenbesitz einzuschränken, sondern wir wollen das Problem der Eignung zur Führung einer Waffe angehen. Verschiedene Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass nicht jeder dazu in der Lage ist, wer im Besitz einer Waffenerlaubnis ist, mit diesen Waffen sorgfältig umzugehen. Es darf nicht sein, dass Extremisten egal aus welchem Lager sie kommen, dazu in der Lage sind legal Waffen besitzen zu dürfen, wenn sie zu einer Bedrohung für Staat und Gesellschaft werden. Gerade Reutlingen sollte als mahnendes Beispiel dienen, als ein Polizeibeamter durch einen Reichsbürger bei einem Schusswechsel verletzt wurde. Gleiches gilt für Menschen mit psychischen Störungen basierend auf eine Eigen- oder Fremdgefährdung. Mit diesem Entwurf wollen wir sicherstellen, dass künftig relevantes Wissen anderer Behörden schnell und effizient zur Verfügung gestellt wird, um schlimmeres zu verhindern. Dazu haben wir gerade in § 5 des Waffengesetzes die Bundespolizei und das Zollkriminalamt als durch die Waffenbehörden abzufragende Behörden ergänzt, um das dort vorhandene Behördenwissen in die Beurteilung zum möglichen Entzug der Waffenerlaubnis einfließen zu lassen. Weiterhin haben wir die Wohlverhaltensfristen in § 5 um fünf Jahre erhöht, sodass eine Entwaffnung von Extremisten durch die Übermittlung verwertbarer Daten durch die Verfassungsschutz- an die Waffenbehörden verbessert wird. In § 6 haben wir explizit mit aufgenommen, dass die Wohnsitze der letzten fünf Jahre abgefragt werden können, um sicherzustellen, dass auch im Fall eines Umzugs keine relevanten Erkenntnisse verloren gehen.