Stimmen Sie dem Gesetzesentwurf auf Drs. IV/01 zu? 2
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JA! (3) 150%
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NEIN! (0) 0%
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ENTHALTUNG! (0) 0%
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nachdem der Antrag zur Überweisung an einen Ausschuss abgelehnt wurde und kein Redebedarf mehr besteht, stimmen wir über den auf Drs. IV/01 befindlichen Gesetzesentwurf zur Förderung der freiwilligen Feuerwehr ab. Die Abstimmung dauert 48 h.
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Vierte Wahlperiode
Drucksache IV/01
G e s e t z e n t w u r fder Fraktion der Sozialdemokratischen Partei und des Abgeordneten Jonathan Schmidt sowie des berufenen Bürgers Dr. Andreas Brandstätter
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr
A) Problem
Die Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Bayern leiden seit Jahren an Mitgliederschwund - ein Trend, der sich Deutschlandweit beobachten lässt. Gerade der ehrenamtliche Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ist jedoch von immenser Bedeutung für die Allgemeinheit. Durch den Klimawandel werden Naturkatastrophen häufiger, wo die Städte, vor allem aber die ländlichen Gemeinden im Bereich des Zivilschutzes auf die tatkräftige Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr angewiesen ist. Auch steigt die Anzahl der zu bewältigenden technischen Einsätze in den letzten Jahren signifikant - insgesamt werden die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr bzw. der Feuerwehr allgemein immer vielfältiger. Um diese große Anzahl und Varianz an Einsätzen zu bewältigen, benötigt die Feuerwehr auch das entsprechend geschulte Personal in ausreichender Quantität. Der stetig sinkenden Anzahl an Menschen, die sich in der Freiwilligen Feuerwehr engagieren gilt es daher, auch präventiv, entgegenzuwirken. Um die Bayerinnen und Bayern wieder vermehrt für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr zu begeistern und zu ermutigen, müssen daher Anreize geschaffen werden.
B) Lösung
Der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr soll insoweit attraktiver gestaltet werden, als dass Mitgliederinnen und Mitglieder auch für die Zeit, die zur Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit benötigt wird, von Beruf oder Schule freigestellt sein sollen, ohne dass ihnen dadurch ein finanzieller oder jedweder andere denkbare Nachteil entsteht. Dazu soll eine sog. Jubiläumsprämie eingeführt werden, welche den ehrenamtlichen Mitgliederinnen und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren bei erreichen einer aktiven Dienstzeit von zehn, 20, 25, 30, 35, 40, 45 oder 50 Jahren möglichst einfach, unbürokratisch und steuerfrei gewährt werden soll. Ähnliche Prämien wurden in Deutschland bereits in Hessen und Brandenburg eingeführt.
C) Alternativen
Sollten die Kosten mit dem Landeshaushalt nicht zu vereinen sein, so ist auch eine weniger feine Aufteilung der Jahre möglich, an denen eine Jubiläumsprämie ausgezahlt wird. Beispiel hierfür wäre eine Auszahlung einer Jubiläumsprämie bei zehn, 20, 30, 40 und 50 erreichten aktiven Dienstjahren. Die Kosten könnten dadurch um die Hälfte, auf rund 15,7 Mio. Euro pro Jahr gesenkt werden. Eine weitere Senkung der Kosten kann durch eine Anpassung der Höhe der auszuzahlenden Jubiläumsprämie vorgenommen werden.
D) Kosten
Es gibt zurzeit rund 314.000 ehrenamtliche Mitgliederinnen und Mitglieder, die sich in Bayern in den Freiwilligen Feuerwehren engagieren. Dabei sind diese zwischen 18 und 65 Jahre alt. Geht man davon aus, dass sich die Mitgliederinnen und Mitglieder gleichmäßig auf alle Altersstufen aufteilen belaufen sich die jährliche Kosten des Antrages auf 31,4 Mio. Euro.
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A n l a g e 1
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Brandstätter
Sozialdemokratische Partei Bayern