(BMELV) Verordnung Nr.1

  • Mit sofortiger Wirkung ist der Verkauf von Weihnachsgebäck nut in der Zeit zwischen dem 01. Advent und dem 10. Januar des Folgejahres erlaubt.

    Bäcker dürfen ab dem 01. Oktober mit der Weihnachtsbäckerei beginnen und haben jene am 02. Januar des Folgejahres einzustellen.

    Verstösse werden mit Geldbusse, im Wiederholungsfall mit Geschäftsschliessung bestraft!

    Diese Massnahmen sind nötig um der Unsitte Herr zu werden, Weihnnachgebäck bereits im Spätsommer anzubieten.



    Gegeben zu Braunschweig

    am 7.Tage des Herrn, im Oktober, im Jahre des Herrn 2023

    Dr. Zinke

    Ministerialdirektor

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Christian von Wildungen

    Hat den Titel des Themas von „(NMELV) Verordnung Nr.1“ zu „(BMELV) Verordnung Nr.1“ geändert.
  • Erlass Seiner Erlaucht, des Herr Ministers


    Wir, heben die eigenmächtig getroffene Verordnung des Ministeraldirektor Dr. Zinke auf.

    Da der Handel nicht Uns untersteht, ficht es Uns nicht an.

    Wir ändern jedoch nicht die Weisung an die Bäcker , welche Unserem Haus unterstehen.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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