[Debatte] Abweichung vDGB / ModAdminG

  • Ich möchte hiermit folgende Regeländerung bzw. Abweichung von den Regeln vorschlagen.


    Eventuell müssten noch Formulierungen angepasst werden, doch der Sinn dürfte wohl ersichtlich sein.




    Artikel 1

    Abweichung vom vDGB und ModAdminG


    (1) Abweichend vom vDGB werden die am 05. September 2023 laufenden Wahlperioden in allen Bundesländern und im Bund um vierzehn Tage verlängert. Die zum Zeitpunkt des 05. Septembers 2023 laufenden Amtszeiten der amtierenden Sim-On-Richter, des Bundespräsidenten, der Turnus des Bundesratspräsidiums und die Amtszeiten der Sim-Off-Richter, Moderatoren, Communitybeauftragten, Wahlleiter und Wahl-Administratoren werden abweichend vom vDGB beziehungsweise ModAdminG ebenfalls um vierzehn Tage verlängert.


    (2) Der Zeitraum vom 05. September 2023 (0:00 Uhr) bis zum 14. September 2023 (23:59 Uhr) wird nicht für das Eintreten einer Inaktivität berücksichtigt.


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Diese Regeländerung tritt am Tag der Verabschiedung in Kraft.



    Aus bekannten Gründen konnte die Möglichkeit der Einreichung der Listen für die Wahl in Thüringen nicht fristgerecht eingeleitet werden, wodurch der für heute vorgesehene Start der Wahl nicht möglich ist. In Hamburg wäre das zwar heute für die in der kommenden Woche vorgesehene Wahl noch möglich. Doch ich würde nun vorschlagen, alle zum Zeitpunkt der Abwesenheit des Forums laufenden Wahlperioden und Amtszeiten jeweils um zwei Wochen zu verlängern.


    Für die Wahlen würden sich damit folgende Änderungen ergeben:


    Wahl | Aktueller Wahltermin | Neuer Wahltermin | Übernächste Wahl

    Landtagswahl Thüringen: 17.09. -> 01.10. --> 10.12.

    Bürgerschaftswahl Hamburg: 24.09. -> 08.10. --> 17.12.

    Landtagswahl NRW: 15.10. -> 29.10. --> 07.01.

    Landtagswahl Bayern: 22.10. -> 05.11. --> 14.01.

    Bundestagswahl: 29.10. -> 12.11. --> 21.01.


    In Hamburg könnte alternativ meinetwegen auch erst die nächste Wahlperiode um zwei Wochen verlängert werden. Da die Möglichkeit der mehrheitlichen Ablehnung besteht und die Abstimmung über die Regeländerung / Abweichung erst / frühestens nächste Woche Freitag vorbei ist ... In Thüringen ist die Wahl ja sowieso schon auf jeden Fall eine Woche verspätet.


    Da die übernächsten Wahlen in Bayern und NRW sonst zwischen Weihnachten und Neujahr stattgefunden hätten, würde man mit der Verlängerung der Wahlperioden auf jeden Fall auch direkt zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Gleiches gilt für den Zeitraum unmittelbar vor der übernächsten Bundestagswahl. Ebenfalls würde ich vorschlagen, den Zeitraum der Abwesenheit des Forums nicht beim Eintreten einer Inaktivität zu berücksichtigen, nur die Zeit davor und danach.