Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf mit dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Freiheit der Sprache in staatlichen Bildungseinrichtungen" eingebracht.
Die Debatte dauert gemäß Geschäftsordnung 72 Stunden, also bis zum Mittwoch, dem 30.8.23, um 20:20.
Das Wort hat stellvertretend für das Kultusministerium die Ministerpräsidentin Dr. Samira Yasemin Ashfahdi .
Alles anzeigenLandtag Nordrhein-Westfalen
Achtzehnte Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Landesregierung vertreten durch das Ministerium für Kultus,
vertreten durch die Staatskanzlei
Drucksache XVIII/XX
Entwurf eines Gesetzes zur Freiheit der Sprache in staatlichen Bildungseinrichtungen
A. Problem
Die sprachliche Freiheit ist ein Eckpfeiler einer offenen Gesellschaft, doch seit verstärkter öffentlicher Präsenz der sog. gendergerechten Sprache kommt es immer häufiger zur Polarisierung durch Sprache. Dabei treffen verschiedene Wertebilder und Ansprüche an die deutsche Sprache aufeinander und lenken von eigentlichen Inhalten ab. Insbesondere im Bildungssektor ist die Sprache ein elementarer Pfeiler für Bewertung, Deutung und Nutzen von Leistungen und produktiven Gedanken. Zuletzt mehrten sich in verschiedenen Bereichen die Verunsicherungen über die Verwendung von Sprache aus Angst vor schlechteren Bewertungen. Es bedarf einer rechtlichen Sicherheit für alle angehörigen öffentlicher Bildungseinrichtungen, ohne dabei einzelne Gruppen zu vernachlässigen oder einzuschränken.
Dieses Gesetz schützt die individuelle Entscheidungsfreiheit der Schülerinnen, Schülern und Studierenden in Bezug auf ihre bevorzugte Sprachform. Gleichzeitig ermutigt es zu einem respektvollen Umgang mit der Vielfalt der Sprache und fördert eine inklusive Diskussionskultur. Die Hinweise der Lehrkräfte zur gendersensiblen Sprache sollen informativ sein, ohne Wertungen zu treffen. Dieses Gesetz trägt zur Schaffung eines positiven und respektvollen Lernumfelds bei.
B. Lösung
Die sprachliche Freiheit ist ein fundamentales Recht, das in Bildungseinrichtungen gewahrt und geschützt werden sollte. Dieses Gesetz schützt die individuelle Entscheidungsfreiheit der Schülerinnen, Schülern und Studierenden in Bezug auf ihre bevorzugte Sprachform. Gleichzeitig ermutigt es zu einem respektvollen Umgang mit der Vielfalt der Sprache und fördert eine inklusive Diskussionskultur. Die Hinweise der Lehrkräfte zur gendersensiblen Sprache sollen informativ sein, ohne Wertungen zu treffen. Dieses Gesetz trägt zur Schaffung eines positiven und respektvollen Lernumfelds bei. Ein sprachlicher Burgfrieden wird auch zu einer Entscheidung-Politisierung von Sprache beitragen und mehr Raum für eine sachliche Debattenkultur schaffen.
C. Alternativen
Die aktuelle unsichere Situation beibehalten, oder bestimmte Sprachformen einschränken. Beides liegt nicht im Interesse der Landesregierung.
D. Kosten
Keine