Beiträge von Alea Galitzine

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    Tritt ans Redepult, legt ihr kurzes Manuskript ab und trinkt vor ihrer Rede noch einen Schluck Wasser


    Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrte Kolleg*innen,


    zwei Reden an einem Sitzungstag zu halten, ist wie ich finde eine sportliche Sache, aber wenn die Regierung vorlegt, muss die Opposition nachholen. Und da ich - im Gegensatz zu anderen Verantwortungstragenden einen Diskurs, der über 280 Zeichen hinausgeht bevorzuge, sah ich mich dazu verpflichtet diese aktuelle Stunde im Landtag zu beantragen. Denn auch im Zeitalter der Digitalisierung sollte der politische Diskurs doch auch differenziert stattfinden und wie hat einst ein alter Deutschlehrer von mir gesagt: Eine Diskussion kann man nicht in zwei bis drei Sätzen adäquat führen. Aber diese Anekdote nur zum Einstieg.


    Die Aufhebung des Abschiebestopps von Seiten des Innenministeriums kam natürlich nicht überraschend, war er doch für den*die versierte*n Leser*in des Koalitionsvertrages offensichtlich. Ganz nach dem Motto "Abschieben immer, Humanität nimmer". Und natürlich auch die folgenden Wortmeldungen auf Gezwittscher, welche gebetsmühlenartig die Einhaltung des Rechtsstaates betonten, auch diese waren nach dieser Maßnahme erwartbar. Doch stelle ich mir die Frage, ob die Einholung einer Erlaubnis zum Abschiebestopps beim Bundesinnenministerium nicht der bessere, humanere Weg gewesen wäre. Schauen wir uns die Menschenrechtslagen in den betroffenen Staaten - Afghanistan und Iran - an.


    So zeigt der am 22.08. diesen Jahres von der UN-Mission für Afghanistan, die im Auftrag des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen schwere Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan seit der Rückkehr der Taliban an die Macht untersucht, ein besonders erschreckendes Bild. Der Bericht nennt mehr als 800 Fälle von schweren Menschenrechtsverletzungen. Von Bedrohungen und Misshandlungen, über Folter, willkürlicher Festnahmen und Verschwindenlassen bis hin zu extralegalen Hinrichtungen. Von der oft schwadronierten "generellen Amnestie" für Mitarbeitende der früheren, demokratischen Regierung kann demnach nicht die Rede sein. Jetzt stelle ich mir die Frage, kennt die Landesregierung diesen Bericht nicht oder ist er ihnen schlichtweg egal? Vor allem verwundert einen hierbei zusätzlich, dass die Hälfte der Regierungsparteien auch in Verantwortung waren, als der Abschiebestopp von der damaligen Grün-Violett-Rot-Roten Regierung erlassen wurde. Woher kam dieser plötzliche Sinneswandel. Ich bin gespannt auf eine entsprechende Antwort.


    Und generell muss auch noch einmal festgehalten werden. Das Weltbild der Taliban hat sich, anders als im Zuge der gewaltvollen Machtübernahme vor gut 2 Jahren oft betont, nicht zu jenem verändert, welches sie in ihrer ersten "Regierungszeit" vertraten. Sie verachten Menschenrechte, sind misogyn und homophob; brutal und primitiv. Und gerade die Frauen sind es wieder, die nach einer Zeit des emanzipatorischen Erwachens wieder unter der Herrschaft der Taliban leiden. Schulbesuch maximal bis zur sechsten Klasse. Der Besuch von Universitäten untersagt. Man versagt hiermit einer Gruppe aufgrund ihres Geschlechts das universelle Recht auf Bildung. Man lässt sie unsichtbar werden. Ihnen wird die Freiheit genommen. Sei es die Freiheit einer Erwerbstätigkeit wahrzunehmen, sei es die Freiheit sich alleine und gekleidet wie sie es wollen zu zeigen, sei es das Recht sich zu versammeln, sei es das Recht zu verhüten. Die Kritik am Vorgehen der Taliban waren und sind groß, national wie international. Und jetzt kommen Sie auf die Idee wieder nach Afghanistan abzuschieben. Gratulation. Das nenne ich eine Leistung!


    Verkennen Sie die Situation vor Ort? Verkennen Sie, dass Afghanistan derzeit einer der schlimmsten humanitären Katastrophen der Welt durchlebt. 28 Millionen Afghan*innen - das sind 2/3 der Bevölkerung; ich betone 2/3 - hungern und leben in Not! Knapp 10 Prozent der Bevölkerung sind nach Angaben der Vereinten Nationen unterernährt! Zum größten Teil sind dies Kinder. Und das große Problem hierbei ist auch noch, dass jegliche Form internationaler Hilfe die Taliban, dieses Regime des Hasses, unterstützt. Das zeigt, geholfen werden kann diesen Leuten nicht vor Ort! Und im Iran sieht es doch genau so aus!


    Herr Präsident,

    meine sehr geehrten Damen und Herren,

    diese Regierung hat ihren humanitären Kompass verloren. Das ist nicht nur bedauernswert, nein, dies kann Menschen ihr Leben kosten.







    Erhebt sich von ihrem Platz im Plenum und tritt - gekleidet in einem roten Hosenanzug - ans Redepult


    Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,


    zu Beginn möchte ich betonen, welches Privileg es für mich ist, bei einem solch wichtigen Beratungsgegenstand wie diesen, meine erste Rede als Abgeordnete halten zu dürfen. Auch möchte ich vorab der Frau Ministerpräsidentin und ihrem Kabinett zur Amtsübernahme gratulieren. Das demokratische Regierungssystem lebt von dem Wechsel der Gestaltenden.


    Doch kommen wir nun zum inhaltlichen. Zu Beginn des inhaltlichen Teils ihrer Regierungserklärung sagen sie "Wir werden uns dafür einsetzen, dass NRW ein sicheres Land wird". Damit schaffen sie ein Narrativ eines anarchistischen Bundeslandes und schüren damit ein zunehmendes Gefühl von Unsicherheit in unserer Bevölkerung. Schaut man sich die Kriminalstatistik aus dem Jahr 2022 an, muss leider konstatiert werden, dass nach dem Abklingen der Corona-Pandemie, die Anzahl der Kriminaldelikte insgesamt zugenommen haben. Und ja, das ist natürlich noch einmal bedauerlicher, wenn man bedenkt, dass dies der erste Anstieg in den vergangenen 7 Jahren bedeutet. Doch statt der richtigen Schlüsse zu ziehen, sagen Sie es liegt an Ausstattung und Personal. Und ja, natürlich ist es ein ehrenwertes Ziel unsere Sicherheitskräfte ausreichend auszustatten; personell und materiell. Aber wir müssen uns auch die Frage nach den psychosozialen Hintergründe bei den Personen, die ein Verbrechen begehen, stellen. Einseitige Aktionen reichen hierbei nicht aus. Dies führt mich aber gleich zu meinem nächsten Punkt. Den Wandel im Bereich der Bekämpfung von Rauschmitteldelikten. Ich begrüße diesen Wandel sehr. Denn Menschen, welche Drogen konsumieren, brauche Hilfe und keine Sanktionierungen. Wir müssen einen Raum und Anreiz schaffen, dass Menschen von ihrer Sucht loskommen. Doch auch hier muss sich dann natürlich verstärkt der Frage der Hintergründe für den Drogenkonsum stellen und wie wir hier als Bundesland gegensteuern können. Ich freue mich bereits sehr auf die inhaltliche Auseinandersetzung zu dieser Thematik, gerade auch und diesen Satz können Sie mir jetzt hoffentlich verzeihen, einige Kolleg*innen in diesem hohen Haus gewissen Konsummitteln ja auch nicht abgeneigt sind. Also lassen Sie uns dort zusammen ein Vorbild sein.

    Um beim Bereich der Innenpolitik zu bleiben, muss ich auch meine Zustimmung zur unabhängigen Beschwerdestelle für Polizeigewalt aussprechen. Ich bin überrascht, dass sich diese Regierungskonstellation dazu bekennt, dass von Teilen - ich betone Teilen - unserer Sicherheitskräfte ihre Rechte missbraucht werden. Ich hoffe nur, dass dieser unabhängigen Beschwerdestelle letzten Endes entsprechende Kompetenzen und eine professionelle Unabhängigkeit zu den Strukturen unseres Sicherheitsapparates eingeräumt werden.


    Herr Präsident,

    es ist erfreulich zu sehen, dass die Landesregierung die Folgen der Klimakrise erkennt, sicherlich auch ein Erfolg der Grünen/Piraten. Doch so leid es mir tut, am Ende fehlt mir die klimapolitische Vision. Der Ausbau des ÖPNV gerade in ländlichen Gebiete begrüße ich wirklich, doch, dass dieser unter einem Finanzierungsvorbehalt fällt, das ist es, was mich wieder betrübt. Es klingt wie ein Lippenbekenntnis, das am Ende der Legislaturperiode revidiert werden kann, alles im Geiste der Finanzierungsfrage. Ich setze deswegen große Hoffnung auf Frau Dr. Schmidt als Verkehrsministerin, dass sie sich in den Haushaltsberatungen mit der Forderung nach ausreichenden Finanzmitteln wird durchsetzen können. Der ÖPNV kann nämlich keine attraktive Alternative zum Auto sein, wenn die Taktung stündlich, der erste Bus morgens um neun und der Letzte abends um sechs fährt. Verspätungen und Ausfall mit inbegriffen.


    Frau Ministerpräsidentin,

    sie betonen in ihrer Regierungserklärung, dass sie die gesundheitliche Grundversorgung auf dem Land stärken wollen und betonen den Erfolg der Landärzt*innenquote in NRW, aber auch dass Korrektive erfolgen müssen, und damit haben Sie ja auch recht, aber auch hier sind sie - meines Empfinden nachs - eine Ausfahrt zu spät abgebogen. Wir brauchen doch generell mehr Mediziner*innen und dass dies durch einen Ausweitung des Landärzteprogrammes geschehen wird, das sehe ich nicht so. Wir müssen die Kapazitäten im Bereich der Ausbildung von Mediziner*innen an den Universitäten ausbauen. Und erlauben Sie mir die Anmerkung, nicht nur dort, nein auch im Lehramtsbereich. Wir sehen uns hier einer Herausforderung mit überregionaler Bedeutung, gehen wir diese beiden Wege nicht im Alleingang. Lassen Sie ihn uns zusammen mit den anderen Bundesländern gehen, denn mit Alleingängen verlieren nicht nur wir, sondern und dies ist noch wichtiger, die Menschen ohne ärztliche Versorgung, überarbeitetes medizinisches Personal und im Bildungsbereich die Schüler*innen und das schulische Personal.


    Und hier komme ich zu einem Punkt, der bei mir besonderes Bedauern verursacht. Sie haben in ihrem Koalitionsvertrag zwei Punkte geschrieben, der den Bereich der Bildungspolitik tangiert. Zum Punkt gendern werde ich an dieser Stelle nichts sagen, dafür gibt es bereits den entsprechenden Gesetzesentwurf, aber zu dem anderen sei gesagt wie sollen denn diese, mit Erlaubnis des Präsidentin zitiere ich aus ihrem Koalitionsvertrag, "

    modernisierte[n] Lehrpläne und innovative Lehrmethoden" aussehen? Tabletts für alle, wie unter Ministerpräsidentin Liebermann eingeführt, werden für diesen Anspruch nämlich nicht ausreichen.


    Herr Präsident,

    angesichts meiner Redezeit komme ich zum Schluss. Ich bin ja froh, dass die Ministerpräsidentin optimistisch ist. Und die Aktivität ihrer Landesregierung scheint diese ja auch zu betonen, aber verbrauchen sie bitte nicht ihre gesamte Energie beim Startvorgang. Die Legislaturperiode ist noch lang und die Herausforderungen, wie Sie selbst betonten, groß.


    Herzlichen Dank!



    320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Achtzehnte Wahlperiode



    Antrag auf eine Aktuelle Stunde

    der Abgeordneten Galitzine



    Drucksache XVIII/XX



    Antrag zur Eröffnung einer Aktuellen Stunde

    Sehr geehrte Frau Präsidentin,


    ich beantrage hiermit die Eröffnung einer Aktuellen Stunde zur Aufhebung des Abschiebestopps nach Afghanistan und dem Iran durch das Ministerium des Inneren und der Justiz.


    Vielen Dank

    320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Achtzehnte Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Alea Galitzine [SDP-Fraktion]




    Drucksache XVIII/XXX


    Entwurf eines Gesetzes zur Errchtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine (NRW-Krisenbewältigungsgesetz)


    A. Problem

    Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und dessen Folgen treffen das Land Nordrhein-Westfalen stäker als andere Bundesländer aufgrund wirtschaftstruktureller Unterschiede. So ist die nordrhein-westfälische Wirtschaft durch die stark ausgeprägte Grundstoffindustie - welche sich als besonders energieintensiv erweist - geprägt.


    Die aus dem Angriffskrieg resultierende Energiekrise, inklusive der Preisentwicklung im Energiesektor, Inflation und die zu konstatierende Flüchtlingsbewegung haben zu massiven Folgen für Nordrhein-Westfalen geführt. Aktuelle Kennzahlen weisen auf einen stärkeren wirtschaftlichen Einbruch als in den anderen Bundesländern hin, was in Zusammenhang mit der Wirtschaftsstruktur in unserem Bundesland zusammenhängt. Eine Zunahme der Flüchtlingszahlen lässt sich ebenfalls beobachten, die sich in absehbarer Zeit aufgrund der Kriegsentwicklung und den daraus hervorgehenden Folgen für die ukrainische Zivilbevölkerung, halten wird.


    Die aktuelle Datenlage zeigt, dass die Landregierung entsprechende politische und finanzielle Ermächtigungen benötigt, Maßnahmen zu ergreifen, welche zur Stabilisierung unserer Volkswirtschaft von Nöten sind. Diese müssen einerseits der Ergänzung bestehender Bundesprogramme dienen, aber auch speziell an die besonderen Erfordernisse in Nordrhein-Westfalen angepasst werden.


    Zusätzlich müssen die Bürger*innen unseres Bundeslandes von dieser Krisensituation abgefedert und besonders einkommensschwache Haushalte vor den Auswirkungen der Energiekrise geschützt werden, was dem Erhalt des gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalts dienen wird.


    Die Auswirkungen des Angriffskrieges stellen eine enorme finanzielle Belastung her, welche nicht durch den laufenden Haushalt abgefedert werden kann. Eine Umpriorisierung von bestehenden Ausgaben im Landeshaushaltes, ist aufgrund bestehender Verpflichtungen kurzfristig nicht möglich. Eine temporäre Erhöhung der staatlichen Einnahmen erweist sich - aufgrund der Folgen für die nordrhein-westfälische Volkswirtschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls als kontraproduktiv.


    B. Lösung

    Die zwingend notwendigen Voraussetzungen zur Bekämpfung der gegenwärtigen Krisenlage wird durch die Errichtung eines Sondervermögens gedeckt, da hierdurch die notwendigen Ausgaben dafür finanziert werden.


    C. Alternativen

    Keine


    D. Kosten

    Durch die vorgesehene Kreditaufnahme von bis zu 8 Millionen Euro entstehen dem Land finanzielle Belastungen durch die Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen



    Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russichen Angriffskrieges in der Ukraine (NRW-Krisenbewältigungsgesetz)

    vom xx.xx.xxxx



    §1

    Einrichtung


    Das Land Nordrhein-Westfalen errichtet ein Sondervermögen unter dem Namen Sondervermögen "Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine".



    § 2

    Zweck


    (1) Das Sondervermögen dient der Finanzierung notwendiger Maßnahmen zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russsischen Angriffskrieges in der Ukraine für das Land Nordrhein-westfalen. Dies Umfasst die Abfederung der Folgen der Energiekrise, insbesondere von Preissteigerungen, sowie der Folgen der mit dem Angriffskrieg ausgelösten Fluchtbewegung aus der Ukraine, insbesondere die Hilfe für die Geflüchteten aus der Ukraine. Die Verausgabung erfolgt durch den Landeshaushalt.


    (2) Zur Erfüllung dieses Zweckes stellt das Land Nordrhein-Westfalen dem Sondervermögen Mittel bis zur Höhe von 8 Millarden Euro bereit.


    (3) Zins und Tilgung für Kredite, die für Zweckedes Absatzes 1 im Landeshaushalt aufgenommen und dem Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden, werden im Sondervermögen nachgewiesen.



    §3

    Stellung im Rechtsverkehr


    Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Landes Nordrhein-Westfalen, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten.



    §4

    Verwaltung der Mittel


    Die Verwaltung des Sondervermögens erfolgt durch das für Finanzen zuständige Ministerium. Ist dieses nicht besetzt oder eingerichtet durch die Staatskanzlei oder einem anderen, von dem Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin benannten Ministerium.



    §5

    Verwendung der Mittel


    Die Mittel des Sondervermögrns dürfen ausschließlich für die Umsetzung von Maßnahmen gemäß der in §2 Absatz 1 Zwecke verwendet werden.



    §6

    Wirtschaftsplan


    Das für Finanzen zuständige Ministerium, die Staatskanzlei oder das gegebenenfalls von der Ministerpräsidentin benannte Ministerium erstellt Jährlich einen Wirtschaftsplan, in dem die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben darzustellen sind.



    §7

    Jahresrechnung


    (1) Das für Finanzen zuständige Minsterium, die Staatskanzlei oder das gegebenenfalls von der Ministerpräsidentin benannte Ministerium stellt am Schluss eines jeden Haushaltsjahres eine Jahresrechnung für das Sondervermögen auf. Diese wird als Anhang der Haushaltsrechnung des Landes beigefügt.


    (2) In der Jahresabrechnung sind der bestand des Sondervermögens einschließlich der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen.


    (3) Der Landesrechnungshof prüft gemäß §113 Satz 2 Landeshaushaltsordnung die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Sondervermögens.



    §8

    Auflösung


    Das Sondervermögen kann erst nach vollständiger Tilgung durch Gesetz aufgelöst werden. Ein zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandener Bestand fließt dem Landeshaushalt als allgemeine Deckung zu.

    §9
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft