[Debatte] XVIII/009 - Entwurf eines Gesetzes zur Freiheit der Sprache in staatlichen Bildungseinrichtungen

  • Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf mit dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Freiheit der Sprache in staatlichen Bildungseinrichtungen" eingebracht.


    Die Debatte dauert gemäß Geschäftsordnung 72 Stunden, also bis zum Mittwoch, dem 30.8.23, um 20:20.


    Das Wort hat stellvertretend für das Kultusministerium die Ministerpräsidentin Dr. Samira Yasemin Ashfahdi .


  • Strafft den blauen Hosenanzug und tritt an das Rednerpult.


    Sehr geehrter Herr Präsident,

    verehrte Kollegen,

    sehr geehrte Damen und Herren,


    ich stehe heute vor Ihnen, um einen bedeutsamen Gesetzentwurf zu präsentieren, der das Fundament unserer Bildungseinrichtungen stärken wird - den Schutz der sprachlichen Freiheit für Schüler und Studenten.


    Kurze Pause.


    Oder vielmehr den Schutz der sprachlichen Freiheit von Schüler*innen und Student*innen oder sogar den von Beschulten und Studierenden?


    Sie merken direkt, worauf ich hinaus will; seit Monaten beschäftigt uns im politischen Alltag das Thema der sogenannten gendergerechten Sprache. Wo auch immer man schaut, egal um welches Thema es geht; Sie werden in jeder Debatte um ein Thema um die Semantik nicht herumkommen. Und das ist furchtbar schade. Denn das bringt uns nicht weiter. Die wissenschaftliche Ansicht geht auseinander, Genderbefürworter sprechen von einem natürlichen Sprachwandel, Gendergegner von Bevormundung und manche Menschen wollen einfach nur Reden, ohne auf ihre Sprache angesprochen zu werden. Die Fronten sind denkbar verhärtet. Ich erinnere an dieser Stelle an die Debatte um Gendersprache im WDR, welche vor nicht allzu langer Zeit in diesem Haus geführt wurde.


    Sprache ist ein mächtiges Werkzeug. Sie ermöglicht uns, Ideen auszudrücken, Gedanken zu teilen und Wissen weiterzugeben. Wir leben in einer Zeit des Wandels, in der die Diskussion um inklusive Sprache und Geschlechtergerechtigkeit intensiv geführt wird. Und das sehen wir umso intensiver, wenn wir uns in den Bildungssektor begeben; dort wo Sprache nicht nur ein Werkzeug ist, sondern Grundstoff des Bildungsaufbaus und nicht zuletzt elementarer Prüfungsgegenstand.

    Viele Schüler und Studenten sind verunsichert; immer wieder werden Berichte laut über Vorgaben zu gegenderter Sprache oder eben auch Strafpunkte wegen inkorrekter Rechtschreibung. Medial werden diese Fälle ausgeschlachtet, doch um die tatsächliche Situation der jungen Menschen wird sich wenig gekümmert.


    Wir unterstützen diese Diskussion und erkennen die Bedeutung an, die sie für unsere Gesellschaft hat. Gleichzeitig dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass Sprache auch eine individuelle Ausdrucksform ist und niemandem aufgezwungen werden sollte. Unser Ziel mit diesem Gesetzentwurf ist es, eine Atmosphäre der offenen Diskussion und des freien Gedankenaustauschs in unseren Bildungseinrichtungen aufrechtzuerhalten, anstatt ihn in die eine oder andere Richtung zu drängen. Wir möchten sicherstellen, Schüler und Studenten sich in einem Umfeld befinden, in dem sie sich frei fühlen können, ihre Überzeugungen und Ideen auszudrücken, ohne Angst vor Sanktionen haben zu müssen. Wo soll noch ein freier Gedankenaustausch - wertungsunabhängig - möglich sein, wenn nicht in den Schulen und Hochschulen, in den Keimzellen der Bildung zukünftiger Generationen.


    Dieser Gesetzentwurf schützt nicht nur die Rechte derer, die sich entscheiden, gendergerechte Sprache zu verwenden, sondern auch diejenigen, die es aus verschiedenen Gründen nicht tun. Wir dürfen niemanden zwingen, eine bestimmte Form der Sprache zu verwenden, wenn dies nicht im Einklang mit ihren persönlichen Überzeugungen steht. Unsere Bildungseinrichtungen sollen Orte des intellektuellen Wachstums sein, an denen Debatten und Diskussionen auf der Grundlage des Respekts vor unterschiedlichen Meinungen geführt werden.


    Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

    in einer Zeit, in der die Welt um uns herum sich ständig verändert, ist es von größter Bedeutung, unsere Werte zu bewahren. Dazu gehört die Anerkennung der individuellen Freiheit, seine Gedanken und Überzeugungen auszudrücken, ohne Angst haben zu müssen, dadurch Sanktionen zu erfahren. Das ist insbesondere für unsere lernenden und heranwachsenden Menschen von großer Bedeutung.


    Ich lade Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen und damit ein starkes Signal für die Bewahrung der sprachlichen Vielfalt und individuellen Freiheit in unseren Bildungseinrichtungen zu setzen. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass unsere Schüler und Studenten in einer Umgebung des offenen Austauschs und der freien Gedankenentfaltung gedeihen können. Lassen Sie uns endlich einen gesicherten Burgfrieden schaffen, um uns wieder mehr mit Sachpolitik und weniger mit Semantik zu beschäftigen.


    Vielen Dank.


    Setzt sich wieder und trinkt einen Schluck Wasser.

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  • Herr Präsident,

    Frau Ministerpräsidentin,


    das Gesetz inhaltlich kritisieren will ich gar nicht, es war auch Bestandteil unserer Einigungen in den Sondierungen.


    Vielmehr möchte ich einen Aspekt aufwerfen, der bisher unbehandelt ist: plant die Landesregierung, das Änderungsgesetz zum WDR-Gesetz ebenso zur Aufhebung einzubringen oder soll es bei diesem bleiben? Wir erinnern uns: das Gesetz, damals eingebracht durch die CDSU, hat es dem WDR grundsätzlich untersagt, zu gendern. Ein staatlicher Zwang, den die Landesregierung jetzt aufheben will. Insofern hoffe ich darauf, dass die Landesregierung ihren echten Willen zu freier Entscheidung zeigt und auch dieses Gesetz aufheben lassen möchte, ansonsten wird das auf alle Fälle meine Fraktion hier einbringen.

  • Sehr geehrte Frau Dr. Linke,


    zunächst einmal freut es mich, dass unser Vorhaben hier bei Ihnen auf Zustimmung stößt.


    Vielen Dank für Ihre Frage, gerne gehe ich auf das Thema Gendersprache im Westdeutschen Rundfunk ein.

    Zuallererst sei klargestellt, dass der vorliegende Gesetzentwurf sich auf Bildungseinrichtungen bezieht, weil hier ganz konkret schon Fälle bekannt sind, in denen eine Beschneidung bzw Bestrafung korrekter Rechtschreibung stattgefunden hat. Das sich das auf die Entwicklung junger Menschen auswirken kann, ja in manchen Fällen schon als politische Erziehung verstanden werden kann steht außer Frage. Wie erwähnt freut es mich, dass Sie diese Einschätzung teilen und das mit uns gemeinsam beenden wollen.


    Pläne zur Veränderung des Gesetzes über den WDR hatte die Landesregierung im Vorfeld nicht. Der seinerzeit von meiner Partei eingebrachte und verabschiedete Entwurf trifft bei mir persönlich durchaus auf Zustimmung und ich halte die damals angeführten Argumente für nach wie vor stichhaltig. Dabei besteht natürlich die Möglichkeit, dass andere Vertreter der Landesregierung da anderer Ansicht sind. Wie erwähnt war dies im Vorfeld kein Beratungsgegenstand.


    Natürlich können wir im weitergeführten Gedanken des "Burgfriedens", den der hier vorliegende Gesetzentwurf garantiert auch über ein Äquivalent im WDR reden. Das kann jedoch nur gelingen, wenn dort derselbe Wortlaut und Kontext angelegt wird. Eine Änderung, wie von Ihrer Fraktion im Februar diesen Jahres eingebracht, unterstütze ich ausdrücklich nicht, forderten Sie seinerzeit doch eine aktive Förderung der "Gendersprache in all ihren Varianten" und dass die Entscheidungsgewalt bei der Redaktion und eben nicht bei den einzelnen Moderatoren oder Journalisten liegt. Das widerspricht meinem Verständnis von tatsächlich freier Sprachwahl, wie sie unser hiesiger Gesetzentwurf vorsieht.


    Zusammengefasst; die Landesregierung plant derzeit keine Änderung des WDR-Gesetzes. Gerne blicken wir einem Antrag Ihrerseits und Debatte derselben entgegen. Und sollte der Ihrige Entwurf analog zum hier vorliegenden Gesetz eine tatsächliche Wahlfreiheit des Einzelnen ohne Vor- oder Nachteile gewährleisten, so wären wir auch zur Unterstützung bereit.


    Dankeschön.

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  • Herr Präsident,

    Sie können sich denken, was jetzt kommt; ich beantrage die Verlängerung der Debatte.

    Auch diese Debatte wird um 48 Stunden verlängert, also bis zum Freitag, dem 1.9.23, um 20:20. ;)

  • Die Debatte wird um weitere 72 Stunden verlängert, also bis zum Montag, dem 4.9.23, um 20:20.

  • Ich schließe damit die Debatte. Die Abstimmung wird zeitnah eingeleitet.

  • Bernd Hacke

    Hat das Thema geschlossen