Guten Tag, meine Damen und Herren,
der Deutsche Bundestag hat Herrn Dr. Helmut Müller mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit eine weitere Amtszeit als Richter am Obersten Gericht ermöglicht. Ich darf Sie, Herr Dr. Müller, zunächst herzlich zu Ihrer Wiederwahl beglückwünschen und Ihnen eine gute Amtszeit wünschen. Das Oberste Gericht nimmt als unabhängiges Verfassungsorgan eine wichtige Position in unserem Verfassungsgefüge ein und hat den Schutz unseres Grundgesetzes zur Aufgabe. Um diese Aufgabe angemessen wahrnehmen zu können, bedarf es eines besonderen Feingefühls. Denn unser Grundgesetz räumt dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber einen nicht zu unterschätzenden Gestaltungsspielraum ein, im Rahmen dessen man von unterschiedlichen Standpunkten aus dessen Tätigkeit unterschiedlich bewerten kann. Die rechtsprechende Gewalt hat nicht die Aufgabe, die eigenen Vorstellungen der Richter über die Zukunft unseres Landes an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen. Das Oberste Gericht hat vielmehr unter Berücksichtigung des vom Souverän dem Gesetzgeber erteilten Gestaltungsauftrags darauf zu achten, dass sich der legislative Gestaltungsspielraum nicht über die Grenzen, die ihm unser Grundgesetz setzt, hinaus ausweitet. Diese Aufgabe erfordert sowohl eine hohe juristische Fachkompetenz als auch ein unerschütterliches Maß an Neutralität. Sie, Herr Dr. Müller, haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Sie diese Voraussetzungen erfüllen. Es ist mir daher eine Freude, Ihnen nun Ihre Ernennungsurkunde überreichen zu dürfen.