[TH XVII / 005] Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

  • Geschätzte Kollegen,


    folgender Antrag der Landesregierung wird nun zur Debatte gestellt. Die Debatte dauert 72 Stunden.

  • Geschätzte Kollegen,


    die bereits erfolgte Aufnahme eines generellen Neuverschuldungsverbots in die Verfassung des Freistaats Thüringen macht eine Anpassung der Regelungen in der Landeshaushaltsordnung erforderlich. Im Falle von konjunkturellen Schwankungen oder Naturkatastrophen und Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und die Finanzlage erheblich beeinträchtigen, soll es ausnahmsweise erlaubt sein, neue Kredite aufzunehmen. Durch den vorliegenden Antrag werden diese Anpassungen vorgenommen.