(Dabatte) Änderung des Asylgesetzes

  • Sehr geehrte Koleginnen und Kollegen,

    die Bundesregierung hat folgenden Gesetzentwurf dem Bundesrat zukommen lassen.

    Für die Debatte stehen 3 Tage zur Verfügung.


    Bundesrat120px-Bundesrat_Logo.svg.png





    Drucksache BR/XXX





    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung


    Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Algeriens, Georgiens, der Republik Moldau, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten





    Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Algeriens, Georgiens,

    der Republik Moldau, Marokko und Tunesien

    als sichere Herkunftsstaaten


    Vom ...


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Asylgesetzes


    Das Asylgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), wird wie folgt geändert:


    1. Dem § 61 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:


    „Satz 4 gilt nicht für Staatsangehörige Algeriens, Georgiens, der Republik Moldau, Marokko und Tunesien bei Inkrafttreten nach Artikel 3 dieses Gesetzes bereits eine Beschäftigung ausüben.“


    2. Anlage II wird wie folgt gefasst:

    „Anlage II

    (zu § 29a)

    Albanien

    Algerien

    Bosnien und Herzegowina

    Georgien

    Ghana

    Kosovo

    Marokko

    Moldau, Republik

    Montenegro

    Nordmazedonien, Republik

    Senegal

    Serbien

    Tunesien“.



    Artikel 2

    Änderung des Aufenthaltsgesetzes


    Dem § 60a Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), wird folgender Satz angefügt:


    „Satz 1 Nummer 3 gilt nicht für Staatsangehörige Algeriens, Georgiens, der Republik Moldau, Marokko und Tunesiens die bei Inkrafttreten nach Artikel 3 dieses Gesetzes bereits eine Beschäftigung ausüben.“



    Artikel 3

    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg