Sehr geehrte Koleginnen und Kollegen,
die Bundesregierung hat folgenden Gesetzentwurf dem Bundesrat zukommen lassen.
Für die Debatte stehen 3 Tage zur Verfügung.
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Algeriens, Georgiens, der Republik Moldau, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Algeriens, Georgiens,
der Republik Moldau, Marokko und Tunesien
als sichere Herkunftsstaaten
Vom ...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes
Das Asylgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), wird wie folgt geändert:
1. Dem § 61 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Satz 4 gilt nicht für Staatsangehörige Algeriens, Georgiens, der Republik Moldau, Marokko und Tunesien bei Inkrafttreten nach Artikel 3 dieses Gesetzes bereits eine Beschäftigung ausüben.“
2. Anlage II wird wie folgt gefasst:
„Anlage II
(zu § 29a)
Albanien
Algerien
Bosnien und Herzegowina
Georgien
Ghana
Kosovo
Marokko
Moldau, Republik
Montenegro
Nordmazedonien, Republik
Senegal
Serbien
Tunesien“.
Artikel 2
Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Dem § 60a Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), wird folgender Satz angefügt:
„Satz 1 Nummer 3 gilt nicht für Staatsangehörige Algeriens, Georgiens, der Republik Moldau, Marokko und Tunesiens die bei Inkrafttreten nach Artikel 3 dieses Gesetzes bereits eine Beschäftigung ausüben.“
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.