(Debatte) Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

  • Sehr geehrte Koleginnen und Kollegen,

    die Bundesregierung hat folgenden Gesetzentwurf dem Bundesrat zukommen lassen.

    Für die Debatte stehen 3 Tage zur Verfügung.



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    Drucksache BR/107


    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes




    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes


    Vom ...


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1

    Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes


    In § 10 des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804), das zuletzt durch Gesetz vom 28. Juli 2023 geändert worden ist, wird ein Absatz 3 angefügt, der wie folgt gefasst wird:

    "(3) Die Länder können durch Gesetz den Freibetrag abweichend von Absatz 2 eigenständig festsetzen.
    "


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    ieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.



    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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