TH 003/007 Ertüchtigung der terrorismusbezogenen Gefahrenabwehr durch die Landespolizei

  • Folgender Antrag wurde eingereicht:


    Hiermit eröffne ich die Debatte.

    Die Debatte dauert 72 Stunden und endet 20.11.2020 um 18:05 Uhr.

    Der Antragsteller hat das Wort,

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrte Herren Abgeordnete,

    Bürger des Landes,


    ich spreche heute zum ersten Mal als berufener Bürger, der keiner Partei angehört, vor diesem Parlament und möchte für die von mir erarbeitete Vorlage werben. Anlass dieses Antrages ist das Zutagetreten massiver Vollzugsdefizite im Bereich der landespolizeilichen Gefahrenabwehr sowie die aktuelle Bedrohung unseres Landes, unserer Bürger und nicht zuletzt unseres kulturellen und politischen Fundaments durch den islamistischen Terrorismus.


    Die vergangenen Wochen und Monaten haben offenbart, dass sowohl Deutschland, als auch die anderen abendländischen Staaten Nachholbedarf haben, was ihren sicherheitspolitischen Umgang mit der von islamistischen Terror ausgehenden Gefahr anlangt. Es sind nicht nur die Gräueltaten von Paris oder Wien, die Anlass für die politischen Entscheidungsträger sein sollten, die Gefahr von islamistischen Gefährdern endlich ernst zu nehmen und konsequente Maßnahmen zu ergreifen. Auch wir in Deutschland haben nicht nur unerhebliche polizeiliche Defizite festzustellen. Die Tatsache, dass ein behördlich bekannter Gefährder nicht überwacht wurde, kostete einen Menschen in Dresden das Leben. Infolge der allgemeinen Feigheit von Medien und Politik, Probleme als solche zu benennen, wurde dieses Behördenversagen lediglich im Rahmen einer Randnotiz bekannt.


    Meine Damen und Herren, wenn Menschen Andersdenkende enthaupten oder "Allahu akbar" kreischend durch die Wiener Innenstadt rennen und wild um sich schießen, dann schmerzt dies. Es soll schmerzen. Diese Angriffe sind nicht Ausdruck irgendeiner tieferen politischen Botschaft, sondern geschehen einzig und allein aus einem Motiv: Hass. Hass gegenüber unserer abendländischen Kultur, unseren Werten und unseren Freiheiten. Welch besseren Beleg gibt es dafür, als die bestialische Ermordung des Lehrers durch seinen Schüler in Paris? Wir müssen uns davor hüten, irgendein Wort des Verständnisses zu äußern. Es gilt ab sofort, null Toleranz gegenüber Islamisten und islamistischen Gefährdern erkennen zu lassen. Es gilt, diese konsequent zu überwachen, bestenfalls abzuschieben und Messermänner sowie Amokläufer lebenslänglich zu inhaftieren. Lobend hervorgehoben werden müssen im Zuge dessen die Ambitionen von Herrn Macron und Herrn Kurz: Europa muss sich erwehren, seine Feinde jagen und endgültig unschädlich machen. Europa darf nicht schwach sein und Gefährdern unsere freiheitlich-humanitäre Ordnung zur Bekämpfung derselben preisgeben. Ich möchte es in aller Deutlichkeit sagen: Wir Bürger erwarten ein unmissverständliches Bekenntnis nicht nur gegen jene Barbaren, die mordend durch unsere Straßen ziehen, sondern auch gegen jene, die sich gedanklich mit ihnen gemein machen. Es ist schlechterdings nicht begreifbar, weshalb einerseits alle Demonstrationen - ob zurecht oder zu unrecht ist nicht entscheidend - gegen die Corona-Maßnahmen unisono verunglimpft werden, die Versammlung von "Allahu akbar" kreischenden und Herrn Macron symbolisch auspeitschenden Islamisten mitten in Berlin demgegenüber unkommentiert bleibt.


    Um zu diesem Zweck einen, zugegebenermaßen kleinen, Beitrag zu leisten, möchte ich um die Zustimmung zu dem eingebrachten Entwurf bitten. Er sieht die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage im Thüringer Polizeiaufgabengesetz vor, die es ermöglichen soll, Gefährder mit elektronischen Hilfsmitteln, der bekannten Fußfessel, zu überwachen. Eine vergleichbare Regelung haben bereits viele andere Länder in ihr Landespolizeigesetz implementiert und ich sehe keinen Grund, warum Thüringen diesem Beispiel nicht folgen soll.


    Sicherlich handelt es sich um einen intensiven Eingriff in grundrechtlich geschützte Freiheiten. Nichtsdestoweniger ist ein solcher Eingriff gerechtfertigt. Einerseits wird die Möglichkeit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung tatbestandlich auf ganz enge Fälle begrenzt. Es geht hier um potentielle Totschläger und Mörder, Vergewaltiger und Gefährder im ausländerrechtlichen Sinne. Letztere zeichnen sich dadurch aus, dass gegen sie wegen der hohen Gefährdungslage, die von ihnen ausgeht, eine sofort vollziehbare Abschiebungsanordnung ergehen kann. Um die effektive Durchsetzung einer potentiellen Anordnung durch landespolizeiliche Maßnahmen zu flankieren, sollte insoweit ein Gleichlauf hergestellt werden, zumal es sich bei der bloßen Überwachung um ein erkennbar milderes Mittel handelt. Des Weiteren werden die Rechte der betroffenen Personen durch einen entsprechenden Richtervorbehalt auch verfahrensrechtlich abgesichert.


    Meine Damen und Herren, es ist Zeit, dass wir ehrlich zu uns selbst sind und die Probleme der multikulturellen Gesellschaft und der Einwanderungspolitik der vergangenen fünf Jahren anerkennen und Lösungsmöglichkeiten aufgreifen. Meines Erachtens bietet der Antrag die Möglichkeit, damit anzufangen und aktuelle Defizite aufzugreifen.


    Vielen Dank

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebes Kollegium,

    Sehr geehrter Herr Wolff,


    Es ist beängstigend wie Menschen immer wieder so gegen Andere vorgehen, obwohl es dazu keinen Anlass gibt, weil es dafür keinen Anlass geben kann. Wir können icht vollständig verhindern, dass es immer wieder Menschen geben wird die sich Gedanken, Theorien und Mustern hingeben, die nicht nur die freiheitlich demokratische Grundordnug stören, sondern auch jegliches Menschliches Recht verwirken lassen wollen. Doch als gesellschaft müssen wir darüber stehen, stark sein und zusammenhalten. Die Geschehenisse von Paris, Wien und Dresden erschüttern uns immer wieder. Aber wir müssen auch die Bilder von den etlichen Menschen sehen, die daraufhin ihre Solidärität bekundet haben, die Schüler die für ihren Lehrer einen Marsch organisiert haben. Zusammen dürfen wir diesen unmenschlichen Auswüchsen nicht den Platz überlassen.


    Herr Wolff, ich unterstütze ihr Anliegen die Maßnahmen zur Überwachung von Gefährdern für die Öffentlichkeit auszuweiten. Eine gezielte Überwachung finde ich hierbei sinnvoll. Es müssen die richtigen überwacht werden und das ist im Antrag so vorgesehen. Wichtig ist, dass die Behörden die neuen Daten auch richtig verarbeiten können, dafür brauchen wir die notwenige (personelle) Infrastruktur insofern werden durchaus Kosten für den Antrag entfallen, sollten wir die Umsetzung effektiv gestalten wollen.


    Außerdem sind mir nahc ihrer Rede 2 weitere Fragen für mich entstanden. Zuerst findet sich der Notwendige Richterspruch den sie

    erwähnten nicht in ihrem Antrag wieder, das finde ich sehr schade denn ich hielte es bei einer solchen Situation gerechtfertigt, auch um Willkür oder Vorwürfe dazu zu vermeiden.Des weiteren fänd ich eine genauere Formulierung des Punktes (1) 3. sinnvoll, denn einerseits formulieren sie den Konjunktiv, was mMn eine rehctliche Lücke zulassen könnte und zudem finde ich eine generelle Erlaubnis zur Anlegung einer Fußfessel nur aufgrunddessen Menschen nicht freiwillig auswandern oder ihrer Abschiebung nicht zustimmen für nicht gegeben. Hierfür reichen theoretisch auch 1. und 2. aus, andernfalls wäre auch eine Umformulierung des 3. Unterpunktes auch aus.


    Grundsätzlich halte ich ihren Antrag für Unterstützenswert eine Einigung bei den angesprochenen Punkten würde mich jedoch sehr freuen.


    Danke.

  • In Beantwortung der Anregungen teile ich mit, dass der Richtervorbehalt sehr wohl aufgenommen wird. Dies geschieht durch den Verweis auf die allgemeinen Vorschriften zu besonderen Maßnahmen der Datenverarbeitung, welche einen solchen vorsehen (vgl. § 34f Abs. 3 PAG-E). Zur Vermeidung unnötiger Verdoppelungen wurde auf die Verweisungstechnik zurückgegriffen.


    Nicht zustimmen kann ich der vertretenen Auffassung, die Nutzung des Konjunktives sorge für eine Lücke. Gewürdigt werden muss die Stellung und der Zweck von § 58a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Danach können, vereinfacht gesprochen, Gefährder sofort abgeschoben werden, ohne dass diese vorher zum Verlassen des Landes aufgefordert werden müssen. Es handelt sich um einen spezialgesetzlich geregelten Fall des Sofortvollzugs bzw. der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme. Auf Grund des intensiven Eingriffs sind in solchen Fällen also auch besondere Anforderungen zu erfüllen. Die Person muss eine qualifizierte Gefahr darstellen. Dies rechtfertigt es, eine Person sofort abzuschieben. Nachdem dies geklärt ist, ist klar, dass eine elektronische Aufenthaltsüberwachung innerhalb von Deutschland nur Sinn machen kann, wenn eine solche Anordnung noch nicht ergangen ist, sprich der Gefährder noch nicht abgeschoben wurde. Ist er abgeschoben, braucht es auch keine Überwachung mehr. Dementsprechend zielt der Entwurf auf solche Personen ab, bei denen eine entsprechende Anordnung ergehen könnte, aus welchen Gründen auch immer aber noch nicht ergangen ist. Der Gefahr dieses Schwebezustands ohne Überwachung soll durch die vorgenannte Regelung begegnet werden, damit die für die Abschiebung zuständige Landesbehörde die sich aus der Überwachung ergebenden Erkenntnisse nutzen kann.

  • Ich kann die Intention des Absatzes nun besser verstehen, allerdings sehe ich keinen Grund eine Überwachung auf Verdacht darauf dass die person die bevorstehende Ausreise nicht selbst tätigt, denn das umfasst der §58 1 ja.

    Das Missverständnis kommt jedoch daher, dass sie auf §58 1 Aufenthaltsgesetz verweisen, aber §58a Abschiebeordnung, welche im Aufenthaltsgesetz inkludiert ist, meinen. In dieser wird sich lediglich auf Terroristen oder Verdächtige dessen bezogen, was wiederum einfache Menschen welche lediglich abgeschoben werden ausschließt. Dann sollte nur diese genauigkeit geändert werden.

  • Herr Ministerpräsident,

    Herr Kollege Wolff,


    ich stimme dem Kollegen Wolff zu und sage Gefährder müssen überwacht werden, 24 Stunden, Tag-und Nacht.

    Erhalten jene staatliche Zuwendungen sind diese ersatzlos zu streichen.

    Herr Ministerpräsident, wie wäre es wenn man endlich beginnt jene Gefährder abzuschieben, mit der Auflage nie wieder deutschen Boden betreten zu dürfen.

    Ich sage machen wir diesen Leuten das Leben so schwer , wie nur möglich, hören wir endlich mit der Verhätschelung auf.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Herr Wildungen,


    Vielen Dank für ihren völlig unqualifizierten Kommentar. Weder haben sie jetzt genau etwas zum gesetz selbst gesagt, noch sonst so richtig den Punkt getroffen. Grundätzlich bin ich auch davon überzeugt dass wir Menschen die defintiv nicht bleiben dürfen und nicht freiwllig ausreisen, abgeschoben werden können. Jedoch halte ich es besser Gefährder vorerst zu inhaftieren, um alle vor solchen zu schützen. Den wenigsten Attentätern sind die gesetzlichen Regelungen wichtig. Zudem halte ich nichts davon, sinnlose und grundlagenlose Lebenlange Verbote auszusprechen.

  • Herr Ministerpräsident,

    das Ihnen diese Typen lieber sind und näher stehen, als wir Deutsche ist hinlänglich bekannt.

    Sie sprechen hier von wenigen Attentätern, das klingt fast so, als ob es

    Ihnen noch nicht genug , muss es ihrer Meinung nach, noch mehr deutsche und europäische Menschen treffen die von jenen Typen abgeschlachtet werden, es klingt bei ihnen fast danach.

    Ich halte sehr viel von lebenslangen Verboten!

    Damit Sie nicht wieder herummurren, es würde nichts zum Entwurf gesagt, ich unterstütze die Initiative des Herrn Kollegen Wolff.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • William McKenzie

    Hat den Titel des Themas von „TH003/006 Entwurf eines Gesetzes zur Ertüchtigung der terrorismusbezogenen Gefahrenabwehr durch die Landespolizei“ zu „TH 005/001 Ertüchtigung der terrorismusbezogenen Gefahrenabwehr durch die Landespolizei“ geändert.
  • Herr Wildungen,


    Nein, Attentäter stehen mir nicht nah, das habe muss ich auch nicht nochmal betonen. Allerdings bin ich gleichfalls froh, wenn "Deutsche wie sie" zu mir auf großer Distanz stehen. Ich möchte mit Rechtsextremen auch so wenig wie möglich zu tun haben. Ich sprach von den "[wenigsten] Attentäter[n]" und habe das Problem angesprochen, dass sich die wenigstens von ihnen für das deutsche oder auch irgendein anderes interessieren. Dementsprechend hilft es nicht Gefährder abzuschieben, damit sie dann woanders Terroranschläge der dergleichen verüben. Wenn Personen etwas derartiges vorhaben müssen diese doch defintiv inahftiert und wenn möglich therapiert werden. Schön dass sie mir beipflichten, außer dessen dass sie dem Entwurf zustimmen haben sie tatsächlich nichts inhaltliches eingebracht, konnte man aber auch nicht erwarten.

  • Herr Ministerpräsident,

    ich muss Ihnen in zwei Dingen energisch widersprechen, ich bin und war nie ein Rechtsextremer , wohl aber ein Rechter. Des Weiteren therapiert man Attentäter nicht, das ist linke Sozialromantik, man richtet sie hin!

    Mit der Aufgabe der Hinrichtung kann der Bund ganz problemlos das Bundesland Hessen beauftragen, dort ist, Gott sei dank, die Todesstrafe nie aufgehoben wurden. Mir schein dort waren schlauere Menschen am Werk als bundesweit! Denn in Artikel 21 der hessischen Landesverfassung ist zu lesen: „Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden , kann er zum Tode verurteilt werden.“

    Ergo kann man die Typen, dort hinrichtet und zwar hängen wie es gemeinen Verbrechern geziemt ,die jene sind.

    Ich weiß, dass nun wieder ein Geschrei durch das Hohe Haus und den bundesdeutschen Blätterwald geht, aber ich sage ja bereit es ist genug mit der Verhätschelung dieser Typen, Auge um Auge , soll die Devise lauten!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Das zeigt auf welchem Niveau sie sich befinden.

    Würden Sie sich freundlicherweise erklären. Was bitte hat Niveau mit mit dem Befürworten der Todesstrafe zu tun?

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Herr Russ ,

    Sie können nicht etwas, wie einen alten Knochen in den Raum werfen und dann sich stur weigern darob zu reden!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

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    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

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  • William McKenzie

    Hat den Titel des Themas von „TH 005/001 Ertüchtigung der terrorismusbezogenen Gefahrenabwehr durch die Landespolizei“ zu „TH 003/007 Ertüchtigung der terrorismusbezogenen Gefahrenabwehr durch die Landespolizei“ geändert.