[TH XVI / 004] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes

  • Geschätzte Kollegen,


    folgender Antrag der Landesregierung wird nun zur Debatte gestellt. Die Debatte dauert 72 Stunden.

  • Geschätzte Kollegen,


    mittels des vorliegenden Antrags werden wir das Gaststättengesetz überarbeiten. Einerseits erfolgt eine Anpassung der Höhe der Bußgelder im Falle von Ordnungswidrigkeiten. Anderseits sind wir davon überzeugt, dass die Antidiskriminierungsregeln im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch für Gaststätten ausreichen. Diese bieten einen hinreichenden Schutz vor Diskriminierung, der im Übrigen auch durch Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz gewährleistet wird. Das entsprechende Sonderrecht im Thüringer Gaststättengesetz werden wir daher hiermit abschaffen. Dieses sieht vor, dass Gaststätten- und Diskobetreiber mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden können oder der Entzug der Konzession droht, wenn Personen wegen ihrer ethnischen Herkunft oder der Religionszugehörigkeit beim Einlass benachteiligt werden. Diese Regelung ist für die Ordnungsämter kaum kontrollierbar. Wenn ein Türsteher jemanden abweist und der Abgewiesene daraufhin behauptet, diskriminiert worden zu sein, steht Aussage gegen Aussage. Doch es gibt auch überhaupt keine Erkenntnisse über Vorfälle in Thüringen, die diese zusätzliche Regelung im neuen Gaststättengesetz rechtfertigen würden. Sofern andererseits tatsächlich ein Fall der Diskriminierung vorliegt, reichen die bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen. Somit werden wir durch diese Gesetzesänderung künftig zusätzliche bürokratische Belastungen für die kommunalen Verwaltungen vermeiden. Dementsprechend werbe ich um Zustimmung. Vielen Dank!