[TH XVI / 003] Entwurf eines Gesetzes zur Vergabe des Meisterbonus und der Meisterprämie in Thüringen

  • Geschätzte Kollegen,


    folgender Antrag der Landesregierung wird nun zur Debatte gestellt. Die Debatte dauert 72 Stunden.

  • Geschätztes Präsidium,


    der vorliegende Antrag dient dazu, vorerst befristet auf fünf Jahre einen Meisterbonus und eine Meisterprämie für die Jahrgangsbesten in Thüringen einzuführen. Viele andere Bundesländer haben in den vergangenen Jahren bereits ähnliche Programme auf den Weg gebracht. Die Pläne sehen vor, dass Handwerksmeister nach bestandener Prüfung künftig einen Bonus von 3.500 Euro erhalten sollen. Für die besten eines Jahrgangs könnte die Zuwendung auf 5.000 Euro anwachsen. Die Zahl der Unternehmensgründungen in Thüringen befindet sich seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Gleichzeitig ist die Zahl der Meisterabsolventen im Handwerk rückläufig. Dieser Vorstoß soll dazu beitragen, die negativen Entwicklungen mittelfristig zu stoppen. Die Einführung einer Gründungsprämie wäre in den kommenden Wochen ein weiterer Schritt auf diesem Weg. Damit wollen wir die Attraktivität und die Wertschätzung für die duale Ausbildung nachhaltig verbessern und Anreize für die Fachkräfteausbildung und die berufliche Fortbildung schaffen. Im Falle der Verabschiedung entstehen dem Freistaat jährliche Kosten in Höhe von ungefähr 2 Millionen Euro. Das ist finanzierbar und das sollte es uns wert sein!