Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu? 7
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Ja (6) 86%
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Nein (1) 14%
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Enthaltung (0) 0%
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen nun zur Abstimmung in Drucksache XVI/09.
Ich darf Sie bitten, nacheinander nach vorne an die Urne zu kommen und Ihr Votum abzugeben.
Die Abstimmung dauert zweiundsiebzig Stunden.
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Sechzehnte Wahlperiode
Drucksache XVI/09
G e s e t z e n t w u r fder Staatsregierung, vertreten durch die Staatsministerin für Gesundheit
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der langfristigen Gesundheitsversorgung in unterversorgten Regionen
A) Problem
Die Sicherstellung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung stellt eine der zentralen Daseinsvorsorgen des Freistaates dar. Unser Gesundheitssystem steckt jedoch in einer handfesten und multifaktoriellen Krise, die insbesondere durch die Coronavirus-Pandemie noch deutlicher sichtbar wurde. Wie in vielen Bundesländern gibt es auch in Bayern insbesondere im ländlichen Raum Regionen, die vor der drohenden Unterversorgung stehen. Vor diesem Hintergrund wurde bereits in den Jahren 2019 und 2020 eine umgangssprachliche Landarztquote eingeführt. Diese hat jedoch den eklatanten Mangel, dass dort lediglich als Hausärzte tätige Allgemeinmediziner und Internisten angesprochen werden. Dies ist zwar eine Basisstrategie, jedoch geht diese Vorstellung an der Realität vorbei; so sind beispielsweise auch Pädiater hausärztlich tätig - nur eben für Kinder - werden in der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen als Fachärzte berechnet.
B) Lösung
Die vorgeschlagene Änderung des Bayerischen Land- und Amtsärztegesetzes, sowie die Anpassung der Hochschulzulassungsverordnung erlauben uns zwei wichtige Faktoren. Zum einen werden im Rahmen der langfristigen Bedarfsplanung auch weitere Facharztrichtungen im Rahmen der "Landarztquote" zugelassen. So könnten wir auch weitere interessierte angehende Studenten erreichen, die sich gerne in ländlichen Regionen engagieren möchten, aber womöglich eine andere gesuchte Fachrichtung bevorzugen. Weiterhin wird zur Sicherheit die etwaige Vertragsstrafe angepasst, um ein "Freikaufen" aus der entsprechenden Quote nach Möglichkeit zu unterbinden. Zuletzt wird die Zahl der Quote an sich angehoben, um für die Zukunft - wir müssen hier mindestens sechs Jahre im voraus planen - eine höhere Nachwuchszahl sicherzustellen. Natürlich ist diese Maßnahme kein Allheilmittel, sondern nur ein erster Schritt einer Reihe in der noch viele Maßnahmen folgen müssen. Aber es ist ein Anfang, der uns Planungssicherheit gibt und keine zusätzlichen Kosten verursacht.
C) Alternativen
Es bleibt alles so wie es ist.
D) Kosten
Keine
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A n l a g e 1