DEBATTE|XVI/09 Gesetzentwurf zur Verbesserung der langfristigen Gesundheitsversorgung in unterversorgten Regionen

  • 320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.png


    Werte Kolleginnen und Kollegen,

    wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt:

    Gesetzentwurf zur Verbesserung der langfristigen Gesundheitsversorgung in unterversorgten Regionen,

    eingebracht von der Staatsregierung.


    Die Debatte dauert zweiundsiebzig Stunden.

    Ich erteile das Wort der Antragstellerin Dr. Samira Yasemin Ashfahdi respektive einer Vertretung der Staatsregierung.


    8250-cdsu-3-png


  • Übergibt die Sitzungsleitung und geht an das Rednerpult.


    Sehr geehrte Herr Präsident,

    verehrte Kolleginnen und Kollegen,

    liebe Besucher des Hauses,


    die bayerische Gesundheitsversorgung ist - wie in der ganzen Bundesrepublik - qualitativ und quantitativ im globalen und europäischen Vergleich sehr gut. Aber es steckt nicht erst seit gestern in einer handfesten Krise und diese wird sich rapide verstärken. In der stationären und ambulanten Versorgung fehlt es an Fach- und Hilfskräften, insbesondere ärztlichem und pflegerischem Personal. Die Arbeitsbedingungen sind katastrophal und die Bezahlung oft nicht angemessen. Wir bilden auch nicht genug Nachwuchs aus, bei weitem nicht. Und Anwerbungen aus dem Ausland sind problemträchtig und nicht ausreichend. Ich erzähle Ihnen allen hier nichts neues und wir werden diese Probleme nicht alleine in Bayern und nicht an einem Tag - oder einer Legislatur - lösen.


    Der vorliegende Gesetzentwurf mag wie ein tropfen auf den heißen Stein anmuten, doch steter Tropfen höhlt den Stein. Die Aufnahmekriterien für Studenten an medizinischen Fakultäten sind dank NC-Inflation astronomisch und realitätsfern. Mit der Landarztquote hat die seinerzeitige Staatsregierung und andere Landesregierungen ein Instrument geschaffen, was zu beiderseitigem Vorteil ist; einem Kontingent an Studienbewerbern wird die Möglichkeit gegeben, abgesehen von unsinnigen NC-Hürden ein Studium zu beginnen und der Freistaat sichert die langfristige Gesundheitsversorgung auf dem Land. Dieses Instrument wollen wir ausweiten und einen Missstand beseitigen; wie sie der schriftlichen Begründung entnehmen können, zählen bislang einige Facharztrichtungen, die auch einen Großteil von hausarztähnlicher Versorgung übernehmen entsprechend nicht unter die Quoten für Landärzte, genannt seien vor allem HNO-Ärzte und Kinderärzte. Diese Regelung geht an der Realität vorbei und auch diese Fachrichtungen kommen bereits in Mangelsituationen auf dem Land. Deshalb soll in Absprache zur Bedarfsplanung der KVB auch ein Kontingent für Facharztrichtungen abseits Allgemeinmedizin und Innere Medizin vorhanden sein. Die Quote insgesamt wird ebenfalls auf 10% im Winter- und Sommersemester erhöht. Weiterhin wollen wir die Vertragsstrafe erhöhen, um einen Missbrauch mit anschließendem Freikauf von dieser Quote zu erschweren.


    Wie ich bereits anfangs erwähnte, verkauft die Staatsregierung Ihnen dieses Gesetz nicht als Allheilmittel, sondern als einen ersten Schritt für mehr Planungssicherheit und Zukunftsorientierung. Und das beste; ganz ohne Mehrkosten.


    Vielen Dank.

    8250-cdsu-3-png


  • 320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.png


    Besteht hier noch Redebedarf?

    Ansonsten endet die Debatte um ca. 20:30.

    8250-cdsu-3-png