[Abstimmung] Regeländerung zur Auswahl des Bundeslandes

  • Stimmen Sie der Regeländerung zu? 24

    1. Ja (17) 71%
    2. Nein (2) 8%
    3. Enthaltung (5) 21%

    Die Abstimmung dauert 72 Stunden.



    Artikel 1

    Änderung des vDGB


    Das vDGB wird wie folgt geändert:


    1. § 5b wird wie folgt gefasst:


    "§ 5b Wechsel und Auswahl des Bundeslandes


    (1) Die Benutzergruppen der Länder werden von der Bundeswahlleitung geführt.


    (2) Ein Eintritt in ein Bundesland ist nur dann möglich, wenn in diesem innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Landtagswahl stattfindet. Findet eine Landtagswahl oder die Bundestagswahl innerhalb der nächsten zwei Wochen statt, ist der Eintritt in das Bundesland erst wieder nach Ablauf der Wahl möglich. Abweichend von Satz 2 ist der erstmalige Eintritt eines Accounts in ein Bundesland bis einen Tag vor der Bundestagswahl möglich. Dies gilt nicht für Bundesländer, die aufgrund einer Landtagswahl gesperrt sind.


    (3) Nach dem Eintritt eines Accounts in ein Bundesland ist ein Wechsel desselben frühestens nach acht Wochen möglich."


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Diese Regeländerung tritt am 10. Mai 2023 in Kraft.



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