Ich möchte hiermit folgende Regeländerung vorschlagen und zur Debatte stellen:
Bisher gibt es abseits der Wahlleiter-Wahl keine Regelung, mit welcher Mehrheit die Sim-Off-Ämter gewählt werden. Daher kamen auch schon viele Wahlen mit einfacher und relativer Mehrheit zustande, was zwar auch nicht schlimm ist, aber meiner Ansicht nach wäre es dennoch vernünftig, die absolute Mehrheit in den Regeln festzuschreiben. §10 Absatz 4 könnte zwar auch in der aktuellen Form erhalten bleiben, aber da ich auch für die anderen Ämter durchgehend die absolute Mehrheit vorschlage, wäre das nur folgerichtig. Alternativ könnte man meinetwegen auch sagen, dass es bei allen Ämtern nur einen oder zwei (offene) Wahlgänge gibt und dann direkt eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den meisten Stimmen folgt. Natürlich nur relevant, wenn es mehr als zwei Kandidaten gibt. Änderungen des Vorschlags sind natürlich gerne möglich.
§ 10 Absatz 4 vDGB
(4) Für eine erfolgreiche Wahl bedarf es im ersten und zweiten Wahlgang einer absoluten Mehrheit, im dritten Wahlgang einer einfachen Mehrheit. Bei Stimmgleichheit im dritten Wahlgang findet eine Stichwahl zwischen den beiden stimmstärksten Kandidaten statt, sofern nicht alle stimmgleichen Kandidaten bis auf einen freiwillig verzichten.