BKAmt | Deutschland entschädigt die Angehörigen der Opfer des Olympia-Attentats von München 1972

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    – Pressemitteilung





    IIIIIIIII Deutschland entschädigt die Angehörigen der Opfer des Olympia-Attentats von München 1972


    Die Bundesregierung hat sich mit Vertretern der Angehörigen der Opfer des Olympia-Attentats von München 1972 über umfangreiche Entschädigungsleistungen der Bundesrepublik geeinigt. Während der Olympischen Spiele in München überfielen palästinensische Terroristen am 5. September 1972 das Wohnquartier der israelischen Mannschaft im Olympischen Dorf. Die Terroristen töteten zwei Israelis und nahmen neun weitere als Geiseln. Nach längeren, ergebnislosen Verhandlungen versuchten deutsche Polizeikräfte in der Nacht zum 6. September, die Geiseln zu befreien. Dabei kam es auf dem Fliegerhorst Fürstenfeldbruck zu einer menschlichen Tragödie. Infolge einsatztaktischer Verfehlungen wurden bei dem Befreiungsversuch alle neun Geiseln und ein junger Polizeibeamter getötet. Bei dem Olympia-Attentat starben insgesamt zwölf unschuldige Menschen:

    1. Yossef Romano
    2. Mosche Weinberg
    3. David Mark Berger
    4. Ze'ev Friedman
    5. Yossef Gutfreund
    6. Eliezer Halfin
    7. Amitzur Shapira
    8. Kehat Shorr
    9. Mark Slavin
    10. André Spitzer
    11. Yakov Springer
    12. Anton Fliegerbauer

    Für die polizeilichen Verfehlungen übernimmt die Bundesrepublik Deutschland die politische Verantwortung. Der Tod der unschuldigen Menschen hätte durch ein behutsameres Vorgehen der Polizei womöglich verhindert werden können. Versäumnisse, wie sie 1972 geschahen, sind heute nicht mehr vorstellbar. Die deutsche Polizei hat aus ihren Fehlern gelernt. Die Bundesregierung entschuldigt sich bei den Angehörigen der Opfer und wird ihre Namen stets in Erinnerung halten.


    Zum Ausgleich des Leids der Angehörigen wird Deutschland Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 28 Millionen Euro leisten. Der Freistaat Bayern hat sich bereit erklärt, hiervon fünf Millionen Euro zu zahlen. Der Bundeskanzler dankt dem bayerischen Ministerpräsidenten Jonas Wolf für die schnelle Bereitschaft, sich an der Entschädigung zu beteiligen. Über die Entschädigungsleistungen muss formal noch der Deutsche Bundestag befinden.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.