[TH XV / DS 005] Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Werte Mitglieder des Landtages,


    Der folgender Antrag der Landesregierung wurde beim Präsidium eingereicht und wird zur Debatte gestellt.


    Die Debatte dauert 72h.



    Für die Landesregierung hat die Frau Ministerpräsidentin Lara Lea Friedrich das Wort.

  • Herr Präsident,


    der vorliegende Antrag dient der Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten am Wochenende und an Feiertagen. Die Aufgabe der Politik ist es, Zielkonflikte durch tragfähige Kompromisse auszugleichen und auf wesentliche Veränderungen einzugehen. Dies betrifft seit jeher die Regelung der Ladenöffnungszeiten. Zwei Aspekte sind hier gegeneinander aufzuwiegen: die Interessen des Einzelhandels, und die Interessen der Beschäftigten und ihrer Familien und ihr Anrecht auf Erholung und ausreichend Freizeit. Die Folgen der Corona-Krise mit den teils existenzvernichtenden Umsatzausfällen haben den Druck auf die Einzelhändler deutlich gesteigert. Hinzu kommen Auswirkungen der Digitalisierung. Das Internet kennt keine Schließzeiten. Während große Online-Händler von der Pandemie profitiert haben und von einem Umsatzrekord zum nächsten steuern, sind in den Innenstädten viele Geschäfte in ihrer Existenz bedroht. Verkaufsoffene Sonntage bieten dem lokalen Einzelhandel eine Möglichkeit, den Wettbewerbsnachteil zumindest teilweise auszugleichen. Nicht zuletzt sichert eine Stärkung des stationären Einzelhandels auch Arbeitsplätze vor Ort. Auch der Städte- und Gemeindebund fordert daher eine Lockerung des Sonntagsverbots. Feste gesetzliche Öffnungszeiten sind in einer digitalen Lebensrealität eigentlich antiquiert. Jedoch müssen die verfassungsmäßigen Vorgaben natürlich eingehalten werden. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes kann den Problemen der Einzelhändler zumindest etwas entgegengewirkt werden. Es ist nicht Aufgabe der Politik, Anbieter vor Ort einzuschränken, ihnen massive Hürden in den Weg zu legen, sondern diese vor allem in schwierigen Zeiten zu entlasten und sie zu unterstützen. Bisher verfügt Thüringen mit nur bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr und zwei verpflichtenden, arbeitsfreien Samstagen bundesweit über die vermutlich schärfste Regulierung der Ladenöffnungszeiten am Wochenende. Mit der nun vorgeschlagenen Änderung stärkt die Landesregierung den Einzelhandel. Gleichzeitig werden im Ladenöffnungsgesetz nun die besonderen Interessen von Beschäftigten mit mindestens einem Kind unter zwölf Jahren oder pflegebedürftigen Verwandten berücksichtigt. Ich hoffe auf Zustimmung des Landtags. Vielen Dank!