[TH XV / DS 004] Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Thüringer Vergabegesetz

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Werte Abgeordnete und Kollegen,


    Folgender Antrag, eingebracht durch die Landesregierung, wird zur Debatte gestellt.


    Die Debatte dauert 72h.



    Die Landesregierung vertreten durch die Ministerpräsidentin Lara Lea Friedrich hat das Wort.

  • Herr Präsident,


    mit diesem Antrag wird die Regierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Thüringer Vergabegesetz abschaffen. Für alle Vergabeverfahren, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens begonnen werden, finden die bundes- und europarechtlichen Regelungen für Ausschreibungen, Vergaben und öffentliches Auftragswesen Anwendung. Die Vergabegesetze auf Bundes- und Europabene sind ausreichend, weshalb das zusätzlich Hürden schaffende Vergabegesetz aufgehoben wird. Eine klare Mehrheit der Unternehmen im Land befürwortet die Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes. Dieses ist ein Bürokratiemonster und erschwert Vergabeverfahren. Einige Stellen des Gesetzes werden von Gutachtern auch als europarechtswidrig betrachtet. Allen voran verkomplizieren die Regelungen des Gesetzes das öffentliche Auftragswesen unnötig und sie erschweren gerade kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Das war auch das Ergebnis eines unabhängigen Gutachtens, das im vergangenen Jahr veröffentlicht wurde. Sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen in Thüringen äußerten den Wunsch nach einer möglichst weitgehenden Vereinheitlichung der vergaberechtlichen Regelungen. Sowohl von Vergabestellen als auch den Unternehmen wurde besonders die Vielzahl der einzureichenden Formblätter und Erklärungen kritisiert, die zu einem Mehraufwand auf beiden Seiten führen und gleichzeitig die Fehleranfälligkeit erhöhen. Allen voran der erhöhte Zeit- und Kostenaufwand bei der Zusammenstellung der Unterlagen steht seitens der Unternehmen in der Kritik. So haben viele Betriebe kein Interesse mehr daran, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Mit zusätzlichen Kosten ist durch den vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zu rechnen. Die Sach- und Personalkosten für Vergaben werden im Gegenteil sowohl auf Auftraggeber- als auch Auftragnehmerseite sinken. Mit der Abschaffung des Vergabegesetzes hat die Politik die Chance, der Wirtschaft die Hand zu reichen, das Vergabeverfahren wieder attraktiver zu machen und wirtschaftlicher mit Haushaltsmitteln umzugehen, anstatt neue Barrieren zu errichten. Das Vergaberecht muss praktikabel, transparent und beschaffungsorientiert gestaltet werden. Das ist mit Zugrundelegung von Bundes- und Europarecht besser zu erreichen. Daher hoffe ich auf die Zustimmung des Landtags. Vielen Dank!