[TH XV / DS 003] Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Schuldenbremse in der ThürVerf

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Werte Mitglieder dieses Höhen Hauses,


    Der nachstehende Antrag der Landesregierung ist beim Präsidium eingegangen und wird nun zur Debatte gestellt.


    Die Debatte dauert 72h.



    Für die Landesregierung hat Frau Ministerpräsidentin Lara Lea Friedrich das Wort.

  • Herr Präsident,


    durch den vorliegenden Antrag werden wir, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Schuldenbremse auch in der Landesverfassung verankern. Das wäre ein wichtiges Zeichen! Durch die Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen werden die Vorgaben des Grundgesetzes zur Schuldenregel umgesetzt. Hiermit wird auch in der Verfassung des Freistaats Thüringen festgeschrieben, dass der Haushalt des Landes grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen ist. Diese verfassungsrechtliche Regelung eröffnet die Möglichkeit, mit dem Normenkontrollverfahren eventuelle Verstöße gegen das Schuldenaufnahmeverbot vom Thüringer Verfassungsgerichtshof feststellen zu lassen. Dem Neuverschuldungsverbot liegt der Gedanke der Generationengerechtigkeit und der finanziellen Nachhaltigkeit zugrunde. Thüringen ist neben Berlin, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland bislang eines der wenigen Bundesländer, welche die grundgesetzliche Bestimmung noch nicht innerhalb ihrer Landesverfassung umgesetzt haben. Mit dem vorliegenden Antrag kann sich auch das Thüringer Landesparlament zu dem Ziel bekennen, grundsätzlich von Neuverschuldungen abzusehen. Ich hoffe auf die Zustimmung des Landtags. Vielen Dank!