[TH XV / DS 002] Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Finanzen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Werte Abgeordnete,


    Folgender Antrag der Landesregierung ist beim Präsidium eingereicht worden und wird nun zur Debatte gestellt.


    Die Debatte dauert 72h.


    Frau Ministerpräsidentin Lara Lea Friedrich, Sie haben das Wort für die Regierung.

  • Herr Präsident,


    der vorliegende Antrag ist von höchster Bedeutung für die haushaltspolitischen Planungen der Landesregierung. Wie angekündigt, kümmern wir uns zuerst um die Finanzen. Hinter den Kulissen laufen die Haushaltsplanungen auch bereits auf Hochtouren. Ich bin zuversichtlich, noch bis zum Ende des Monats einen Entwurf im Landtag vorstellen zu dürfen. Dieser Antrag dient nun dazu, die Altlasten loszuwerden! Es ist vermutlich das wichtigste Vorhaben dieser Landesregierung. Diese Regierung bekennt sich zu einer soliden und zu einer verantwortungsbewussten Finanzpolitik. Wir werden stetig den Schuldenabbau forcieren und die bundesrechtliche Schuldenbremse einhalten. Wir verhindern den finanziellen Kollaps des Landes! Der aktuelle Schuldenstand des Freistaats beträgt knapp sechzehn Milliarden Euro. Durch diese Vorhaben der ehemaligen Landesregierungen, die wir nun abschaffen wollen, würde sich der Schuldenstand des Landes selbst beim Zugriff auf sämtliche Rücklagen im Laufe dieses Jahres um einen hohen einstelligen oder um einen niedrigen zweistelligen Milliardenbetrag erhöhen. Es ist absolut nicht sinnvoll, das Geld mit der Gießkanne zu verteilen! Abseits davon, dass das Land hierdurch gegen die Schuldenbremse verstoßen würde. Es braucht zielgerichtete Investitionen. Alleine das sogenannte Gesetz für die Stärkung der Bildung würde dieses Jahr Kosten in Höhe von zehn Milliarden Euro verursachen. Das entspricht nahezu den gesamten Einnahmen eines ganzen Haushaltsjahres. Jan-Lucas Goldhammer von den Internationalen Linken sprach richtigerweise in der Debatte zum Gesetz für die Stärkung der Bildung davon, dass der Gesetzentwurf „für einige Verwirrung“ bei ihm geführt habe. Ich erlaube es mir, den damaligen berufenen Bürger weiter zu zitieren:


    „Zehn Milliarden Euro. Das ist der Betrag, den Sie hier veranschlagen und bereitstellen wollen. [...] Der Haushaltsplan für das gesamte Jahr 2021 im Freistaat betrug gerade einmal elf Milliarden Euro. Für alles, inklusive massiver Mehrausgaben durch die Pandemie. Nun wollen Sie etwas dasselbe Volumen, welches der Freistaat für ein ganzes Jahr veranschlagt hat nochmal zusätzlich ausgeben. Wo kommt dieses Geld her? Wurde in einem Bunker das verschollene SED-Vermögen gefunden oder gab es einen großzügigen Spender? Bei allem Respekt Herr Ministerpräsident, natürlich ist Bildung wichtig und notwendige Investitionen wurden jahrelang nicht angegangen. Dass Investitionen notwendig sind, steht außer Frage und die grundsätzliche Initiative begrüße ich natürlich. Aber zehn Milliarden? Mir bleibt tatsächlich nur die Schlussfolgerung, dass diese Regierung vollkommen den Bezug zum Geld verloren hat und vollkommen außer Acht lässt, dass noch extreme Belastungen auf uns zukommen. Wir haben immer noch einen wachsende Energiekrise und einen Winter vor uns. Ich glaube das ist wirklich nicht der Zeitpunkt wo so ein irrwitziges Finanzvolumen freigesetzt werden sollte. [...] Verehrte Kolleg*innen, dieser Gesetzentwurf ist schon eine Offenbarung für sich. Wir alle in diesem Haus sind uns einig, dass es Investitionen in die Bildung braucht in vielen Bereichen; von sauberen Toiletten bis Digitalisierungsfortbildungen für Lehrer*innen. Aber einmal das jährliche Haushaltvolumen ohne gezieltes Konzept, oder gar eine Zweckbindung bereitzustellen und das ganze mit zwei drei netten Ansätzen ohne weitere Ausführung zu beschließen halte ich für offen gestanden befremdlich.“


    Ich kann Herrn Goldhammer nur beipflichten! Auch die amtierende Landesregierung erkennt die dringende Notwendigkeit, den Investitionsstau zu beseitigen. Zudem befinden sich zahlreiche bildungspolitische Projekte in unserem Koalitionsvertrag. Aber wir werden uns auch umsichtig um die Finanzen kümmern und Thüringen so wieder auf den richtigen Pfad führen. Die Politik muss mit dem Geld der Steuerzahler sorgfältig und effizient umgehen. Wir stehen für eine nachhaltige Haushaltspolitik. Daher heben wir die Gesetze auf, die nicht finanzierbar oder im veranschlagten Volumen weder notwendig noch sinnvoll sind. Dazu gehören auch das Entlastungspaket für den Freistaat Thüringen, das Gesetz zur verpflichtenden Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, das Arbeitsschaffungs-Gesetz, das Gesetz zur Förderung von Luftfilteranlagen in Bildungseinrichtungen und das Gesetz zur Digitalisierung von Schulen auf. Im Falle des Gesetzes zur Digitalisierung von Schulen gibt es zum Beispiel andere und bessere Gesetze ehemaliger Regierungen, die den gleichen Zweck verfolgen. Durch die Abschaffung dieser Gesetze werden - basierend auf Kostenschätzungen der Antragsteller und den zur Verfügung gestellten Mitteln - Ausgaben in Höhe von mindestens weiteren 3,5 Milliarden Euro eingespart. Ich hoffe auf Zustimmung des Landtags. Vielen Dank!