Stimmen Sie dem Antrag zur Drucksache XV/015 zu? 12
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Hiermit eröffne ich die Abstimmung zur Drucksache XV/015.
Sie dauert 72 Stunden.
Alles anzeigenHiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Fünfzehnte Wahlperiode
Drucksache XV/015
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Jan-Lucas Goldhammer und der Fraktion der Internationalen Linken
Entwurf eines Gesetzes zur Transparenz in der Abgeordnetentätigkeit im Deutschen Bundestag
A. Problem und Ziel
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind repräsentativ gewählte Vertreter*innen des Volkes. Als solche sind sie zwar nur ihrem Gewissen verpflichtet, doch stets legitimiert durch die Bürger*innen als höchstes Souverän unserer Demokratie. Hinterzimmerdeals, intransparente Verfahrensweisen, Fälle der persönlichen Bereicherung, Korruption und viele andere Vorfälle schädigen seit Jahren das Vertrauen der Bürger*innen in die Politik und in die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Doch nur dieses Vertrauen ist es, was die Tätigkeit als Volksvertreter*in legitimiert.
Mit mehr Transparenz über die tatsächlichen Nebeneinkünfte oder Zuwendungen von Lobbyist*innen und Interessenvertreter*innen stärken wir das Vertrauen in die Politik im allgemeinen und die Tätigkeit als Abgeordnete*r im Deutschen Bundestag.
B. Lösung
Der vorliegende Gesetzentwurf verpflichtet alle Abgeordneten zu einem jährlichen Nebeneinkuftsbericht. zusätzlich sind Einzelspenden in großer Höhe oder entsprechende Sachzuwendungen innerhalb einer Woche anzuzeigen. Unentgeltliche Nebentätigkeiten sind optional anzuzeigen. Die Transparenzinformationen gehen an eine Sonderstelle im Justizministerium, welche diese in regelmäßigen Abständen in Internet für alle Bürger*innen öffentlich einsehbar zugänglich macht.
C. Alternativen
Grundsätzlich bestünde ebenfalls die Möglichkeit eines Verbots für lobbyistische Zuwendungen und Nebeneinkünfte ab einer bestimmten Höhe. Zunächst soll eine transparente Sichtbarmachung jedoch als ersten Schritt ausreichen.
D. Kosten
Ca. 2.000.000€
Anlage 1
Goldhammer und Fraktion
Begründung
Erfolgt im Plenum
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Die antragstellende Fraktion hat das Wort.