OBERSTES GERICHT
– 4 BvT 4/22 –
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über den Antrag,
die Zeitschrift "Der Donnerstag" zu verpflichten, einen Widerruf der Berichterstattung zu veröffentlichen.
Antragsteller:
Leon Mus
Antragsgegner:
Der Donnerstag,
vertreten durch den Geschäftsführer
- Prozessbevollmächtigte: Dr. jur. Oxana Koslowska
hat das Oberste Gericht – Vierter Senat – unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsident Müller,
Neuheimer,
Langenfeld
am 10. Februar 2023 beschlossen:
Der Antrag auf Veröffentlichung eines Widerrufs wird verworfen.
Gründe:
Der Antrag ist unzulässig. Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 14 Abs. 1 Satz 2 OGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass sein Antrag begründet sei.
Müller | Neuheimer | Langenfeld