4 BvT 4/22 – Erfolgloser Antrag, die Zeitschrift "Der Donnerstag" zur Veröffentlichung eines Widerrufs zu verpflichten

  • OBERSTES GERICHT

    – 4 BvT 4/22 –


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    Im Namen des Volkes


    In dem Verfahren
    über den Antrag,


    die Zeitschrift "Der Donnerstag" zu verpflichten, einen Widerruf der Berichterstattung zu veröffentlichen.


    Antragsteller:
    Leon Mus


    Antragsgegner:

    Der Donnerstag,

    vertreten durch den Geschäftsführer


    - Prozessbevollmächtigte: Dr. jur. Oxana Koslowska


    hat das Oberste Gericht – Vierter Senat – unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter


    Vizepräsident Müller,


    Neuheimer,


    Langenfeld


    am 10. Februar 2023 beschlossen:


    Der Antrag auf Veröffentlichung eines Widerrufs wird verworfen.


    Gründe:


    Der Antrag ist unzulässig. Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 14 Abs. 1 Satz 2 OGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass sein Antrag begründet sei.



    Müller | Neuheimer | Langenfeld

    Vizepräsident des Obersten Gerichts