OBERSTES GERICHT
– OG D 4/22 –
Im Namen der Spielerschaft
In dem Einspruchsverfahren
des Herrn Nathan Lefévre
gegen den Beschluss der Moderation vom 11. Dezember 2022
hier: Richterablehnungsgesuch
hat das Oberste Gericht - Zweite Kammer - unter Mitwirkung der Richterin und der Richter
Berenson,
Christ-Mazur,
Kratzer,
von Schöneberg
am 08. Februar 2023 beschlossen:
Das Ablehnungsgesuch gegen Richter Friedländer wird verworfen.
Gründe:
Das Ablehnungsgesuch gegen den Richter Friedländer ist als unzulässig zu verwerfen, da der Richter vor Beginn der Beratungen des vorliegenden Verfahrens durch die zweite Kammer des Obersten Gerichtes seine Tätigkeit an der zweiten Kammer des Obersten Gerichtes bereits beendet hat. Mit der Beendigung der Tätigkeit als Richter der zweiten Kammer am Obersten Gericht erledigt sich auch das Richterablehnungsgesuch.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Berenson | Christ-Mazur | Kratzer | von Schöneberg