Bundesrat
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
dem Präsidium wurde aus dem Bundestag eine Vorlage nach Art. 72 (2) GG über ein Gesetzesentwurf vorgelegt. Ich fühle mich da mal angesprochen und reiche diesen dem Rat für mögliche Stellungnahmen und evtl. Fragen an die Regierung weiter.
Dafür stehen uns 72 Stunden zur Verfügung.
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Bundesrat
Drucksache BR/146
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
A. Problem und Ziel
Seitdem Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine sind die Gas- und Strompreise massiv gestiegen. Trotz zahlreicher Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits umgesetzt hat, verbleiben die Preise für Erdgas und Wärme in Deutschland und Europa sowie die sich daraus ergebenden Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen weiterhin auf sehr hohem Niveau. Zugleich droht ein weiterer Anstieg dieser Preise. Vor diesem Hintergrund sind weitere Maßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen verfolgen nicht nur das Ziel, durch die Ausweitung des Angebots einen weiteren Anstieg der Preise für Erdgas und Wärme zu verhindern. Sie sollen vor allem zu einer spürbaren Entlastung bei privaten, gewerblichen, gemeinnützigen und industriellen Letztverbraucherinnen und -verbrauchern sowie Kundinnen und Kunden führen.
B. Lösung
Mit dem vorliegenden Gesetz werden Preisbremsen zur Entlastung von Letztverbraucherinnen und -verbrauchern von leitungsgebundenem Erdgas sowie Kundinnen und Kunden von Wärme (jeweils zum Beispiel private, gewerbliche oder gemeinnützige) eingeführt. Die Entlastung bestimmt sich nach einem Kontingent des Erdgas- und Wärmeverbrauchs zu einem vergünstigten Preis. Kleine und mittlere Letztverbraucher mit Standardlastprofil (SLP-Kunden) oder Kunden, insbesondere Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen, erhalten von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde; Industriekunden erhalten von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je Kilowattstunde oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde. Die Lieferanten erhalten insoweit einen Anspruch auf Erstattung gegen die Bundesrepublik Deutschland.
C. Alternativen
Keine, Die Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sind erforderlich zur Abfederung der stark gestiegenen Kosten für diese Energieträger.
Begründung
siehe Vorblatt