Stimmen Sie für den Gesetzentwurf? 12
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Ja (8) 67%
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Nein (3) 25%
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Enthaltung (1) 8%
Präsident des Deutschen Bundestages
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Sehr geehrte Kollegen und Kollegen,
über nachfolgenden Antrag wird für exakt zweiundsiebzig Stunden abgestimmt werden:
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Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Ersten Vizepräsidenten des Bundesrates
Herrn LandesministerDr. Sascha Ende
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG) mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Justiz.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern
für internationale Handelssachen (KfiHG)
A. Problem und Ziel
Der Gerichtsstandort Deutschland genießt international hohe Anerkennung, schreckt ausländische Vertragspartner und Prozessparteien jedoch dadurch ab, dass in § 184 GVG ausschließlich Deutsch als Gerichtssprache festgelegt ist. Zum Nachteil deutscher Unternehmen finden wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten häufig an ausländischen Gerichten oder vor Schiedsgerichten statt, wo diese in der internationalen Verkehrssprache Englisch geführt werden können.
B. Lösung
Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt die Attraktivität des Gerichtsstandorts Deutschland, indem er bei den Landgerichten die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen ermöglicht, vor denen in englischer Sprache verhandelt werden kann. Dies wird dazu führen, dass Deutschland häufiger als Gerichtsstand vereinbart und in der Folge auch vermehrt das deutsche Recht gewählt werden wird, was deutschen Unternehmen in internationalen Vertragsverhältnissen eine höhere Rechtssicherheit verschafft.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
- Bund
Es sind keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt zu erwarten.- Länder
Durch die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen an einigen Landgerichten ist ein begrenzter Vollzugsaufwand zu erwarten, der im Wesentlichen in der fremdsprachlichen Fortbildung des Personals besteht. Das zu erwartende Gebührenmehraufkommen wird den Mehraufwand zumindest ausgleichen.
Begründung
siehe Vorblatt