DEBATTE III/023 | Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Viertes Pflegestärkungsgesetz PSG IV)

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE III/023


    Wir kommen zur Debatte. Sie dauert gemäß Geschäftsordnung drei Tage.



    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Gemäß § 16 Abs. 3 beantrage ich im Namen der Abgeordneten Leybrock, Schwalbenbach, Kanis und meiner Wenigkeit die vorläufige Beendigung der Debatte. Redebedarf gemäß § 17 Abs. 5 besteht nachweislich nicht.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator