DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE III/022
Wir kommen zur Debatte. Sie dauert gemäß Geschäftsordnung drei Tage.
Alles anzeigenGemäß § 10b Abs. 6 Geschäftsordnung des Bundesrates leitet die Bundesregierung den folgenden Gesetzentwurf schon jetzt an den Deutschen Bundestag weiter.
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Tom Schneider
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Lobbyregisters und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Bundes-Lobbyregister-Gesetz – BLobReG) mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Justiz und für Vebraucherschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Theodor Leybrock
Bundeskanzler
ZitatAlles anzeigenB u n d e s r a t
Drs. BR/XXX
GESETZENTWURF
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Lobbyregisters und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Bundes-Lobbyregister-Gesetz – BLobReG)
A. Problem und Ziel
Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens. Seit jeher sind Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter unterschiedlichster Art in verschiedenen Formen an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Widerstreitende Interessen finden im Verlauf und im Ergebnis politisch-parlamentarischer Entscheidungsprozesse ihren Ausgleich.
In zunehmendem Maße verstärkt sich jedoch das Unbehagen der Öffentlichkeit gegenüber den Tätigkeiten und dem Ausmaß des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die Politik. Mit dem Begriff des „Lobbyismus“ werden in der öffentlichen Wahrnehmung vornehmlich illegitime Einflussversuche partikularer Interessenorganisationen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter verbunden. Dieser Eindruck ist geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beschädigen.
B. Lösung
Die Bundesregierung greift ein von Bürgerinnen und Bürgern in Zusammenarbeit mit Fachleuten erarbeitetes Gesetz auf (lobbyregister.org). Dieser Gesetzentwurf enthält unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel, die Vertretung von Interessen in Einklang mit hohen Transparenzerfordernissen zu bringen. Dazu wird ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen. Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen:
1. Schaffung einer Registrierungspflicht von natürlichen und juristischen Personen, deren Tätigkeit die direkte Einflussnahme auf den demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess des Deutschen Bundestages und der Bundesbehörden beinhaltet, sofern diese Tätigkeiten gegen Entgelt oder auf Basis einer dafür bereitstehenden Finanzierung erbracht werden und nicht nur gelegentlicher Natur sind.
2. Schaffung von Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht.
3. Schaffung einer oberen Bundesbehörde als registerführende Stelle mit eigenen Untersuchungs- und Sanktionsmöglichkeiten
C. Alternativen
Abgeschwächtere Variante eines Lobbyregisters.
D. Kosten
Sind noch nicht zu beziffern. Es fallen Kosten für die Schaffung der neuen obersten Bundesbehörde an.
Anlage 1
Anlage 1
Begründung
erfolgt mündlich
Quellen
Dieses Gesetz basiert auf den Entwürfen von https://lobbyregister.org/ und von CDU/CSU/SPD aus dem RL https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922179.pdf