DEBATTE | XIV/008: Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche

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    AUSSPRACHE


    Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche


    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    wir beraten nun über den Antrag des Ministerpräsidenten (siehe Anlage), die Zahl der Geschäftsbereiche sowie deren Abgrenzung durch den Landtag im Sinne des Art. 49 BayVerf zu beschließen. Den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung entsprechend dauert die Debatte über den Antrag des Ministerpräsidenten zweiundsiebzig Stunden, also bis zum 06. November 2022, 23:00 Uhr, an.



    Ich eröffne die Aussprache.


  • Herr Präsident,


    ich beantrage hiermit die Debattenverlängerung, damit sich der Ministerpräsident zur Abgrenzung der Geschäftsbereiche und der äußerst abenteuerlichen Benennung derselben erklären kann.


    Wertes Präsidium,


    ich bitte Sie darum, die Abstimmung einzuleiten. Nach § 23 IV Satz 1 BayLTGeschO muss ein Antrag auf Debattenverlängerung von wenigstens zwei Abgeordneten gestellt werden, um berücksichtigt werden zu können. Ausweislich des Antrages des Herrn Dr. Linner (siehe Protokoll) wurde der Antrag jedoch nur von einer Person gestellt und ist daher nicht zu berücksichtigen. Besten Dank!

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Peinlich, dass der Ministerpräsident schon hier nicht erscheint.



    Erhebt sich zu einem Geschäftsordnungsantrag


    Herr Präsident,


    ich darf hiermit im Namen der Abgeordneten Fürst, Winkler, Gruensen und Linner nach § 54 unserer Geschäftsordnung den Antrag stellen, von der Geschäftsordnung abzuweichen. Beantragt wird konkret, dass diese Debatte so lange geöffnet bleibt, bis der Ministerpräsident vor dem Landtag erscheint und seinen Antrag begründet und die Opposition Gelegenheit hat, sich zu den Ausführungen zu äußern.


    Vielen Dank.

  • Stimmen Sie für den Antrag zur Abweichung von der Geschäftsordnung? 7

    1. Ja (3) 43%
    2. Nein (3) 43%
    3. Enthaltung (2) 29%

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    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    auf Antrag von vier Mitgliedern des hohen Hauses, eröffne ich eine vierundzwanzigstündige Abstimmung über die Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 54 unserer Geschäftsordnung.

  • Herr Präsident, ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass der Antrag von Herrn Linner nicht rechtzeitig gestellt wurde, weshalb die Abstimmung über diesen nichtig ist und die Abstimmung über den Antrag des Ministerpräsidenten bereits eingeleitet werden hätte müssen. Aufgrund des Ergebnisses der Abstimmung ist dies sowieso nichtig, doch bitte ich Sie darum, in Zukunft die Würde Ihres Amtes nicht weiter zu beschmutzen als Sie es ohnehin bereits getan haben und dieses mutwillige Verhalten zur Behinderung der Anträge des Ministerpräsidenten zu unterlassen.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

    Einmal editiert, zuletzt von Nathan Lefèvre ()

  • Herr Dr. Linner,


    warum soll es "peinlich" sein, wenn ein Kollege Kraft seines Rederechtes seine Rechtsauffassung darlegt? Vielleicht könnten Sie mich ja dahingehend aufklären.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.