AUSSPRACHE
Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir beraten nun über den Antrag des Ministerpräsidenten (siehe Anlage), die Zahl der Geschäftsbereiche sowie deren Abgrenzung durch den Landtag im Sinne des Art. 49 BayVerf zu beschließen. Den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung entsprechend dauert die Debatte über den Antrag des Ministerpräsidenten zweiundsiebzig Stunden, also bis zum 06. November 2022, 23:00 Uhr, an.
Ich eröffne die Aussprache.
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/0008
A n t r a gdes Ministerpräsidenten
Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche
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