XIII/016: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Handyverbots

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    AUSSPRACHE

    Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Handyverbotes


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir schreiten nun zur Aussprache über den von der Staatsregierung eingebrachten Antrag mit dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Handyverbots" (Drs. XIII/016). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden.


    Ich eröffne die Aussprache.


    gez. Dr. Christ

    - Präsidentin des Bayerischen Landtages -

  • Frau Präsidentin,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir widmen uns heute der Abschaffung des Handyverbots. Zugegebenermaßen ist kein großer Widerstand in der Sache zu erwarten, schließlich haben sich SDP und Grüne auch gegen ein Handyverbot ausgesprochen. Von den Gründen dafür möchte ich insbesondere auf den erfolgreich durchgeführten Schulversuch verweisen. Nicht zuletzt steht die gemeinsame, parteiübergreifende Zielsetzung von Landtag und Staatsregierung einer digitalen und modernen Schule.

    Das bedeutet aber natürlich noch lange nicht, dass sie dieser Regelung zustimmen werden, wie mir klar ist. Schließlich ist die genaue Ausgestaltung der Lockerung dann doch genauso wichtig wie die Sache selbst. Deswegen möchte ich mich dem widmen.


    Der Absatz soll nicht aufgehoben werden. Auch wenn digitale Endgeräte grundsätzlich verwendet werden dürfen, so soll immer noch die Schulgemeinschaft vor Ort bestimmen können, wo und wann die Nutzung zulässig sein soll. So ist es beispielsweise denkbar, dass eine Schule bestimmte Räume "handyfrei" erklären möchte, um dort ein bestimmtes Arbeitsklima zu sichern; die Regelung dazu muss aber vor Ort erfolgen.

    Die Schulgemeinschaft vor Ort ist natürlich keine Institution an sich, der wir diese Aufgabe übertragen können. Dem am nächsten kommt das Schulforum, mit Vertretern der Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schüler, des Elternbeirats und auch des Schulträgers. So ist das Schulforum auch sonst für die Festlegung des Schulprofils zuständig. Damit können auch einzelne Gruppen den Prozess anstoßen. Es ist meiner Meinung nach also die beste Institution, der man diese Aufgaben anvertrauen kann.

    Der nächste Punkt des Entwurfs ist die Geltung der Regelung für alle Schulen, also auch die in der Primarstufe. Das hat einen ganz einfachen Grund: auch die Grundschule, dort der Elternbeirat und die Schulleitung, kann selber entscheiden, wie sie die Regelung handhaben will.

    Auch sicherlich für Aufsehen sorgt die Regelung, dass die Aufsicht führende Person im Unterricht die Nutzung einschränken können muss. Das ist der Ansicht der Staatsregierung nach aber geboten, um die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte sicherzustellen. Dabei aber der ganz klare Appell: die Schulen sollen und müssen auch die digitale Bildung in allen Fächern berücksichtigen.


    Natürlich werden wir die Schulen dabei nicht alleine lassen. Über ein KMS werden die Schulleitungen von mir bald über die Anwendung dieser Regelung informiert werden, wobei das Kultusministerium auch Beispiele stellen wird; darüber hinaus können sich die Schulen natürlich an den Nutzungsordnungen der am Schulversuch beteiligten Schulen orientieren.


    Damit komme ich zum Ende meiner Rede und möchte nun speziell für die Annahme dieses Gesetzentwurfs auch unter diesen Entscheidungen plädieren.

    Vielen Dank