VI/006 Anfrage | Anfrage an den geschäftsführenden Ersten Bürgermeister

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    Drucksache VI/006


    Die Anfrage richtet sich an denn geschäftsführenden Senatspräsidenten Lando Miller.

    Sie haben zur Beantwortung drei Tage Zeit, also bis zum Mittwoch den 28.09 2022 um 11:11 Uhr.

  • steht auf und richtet sein Mikro


    1. Rechtsgrundlage der Verleihung

    1.1 Welche Rechtsgrundlage hatte die Verleihung der Ehrenbürgerschaft?

    Es gibt keine Rechtsgrundlage, dementsprechend ist der Senat und die Bürgerschaft nicht verpflichtend zu informieren.


    1.2 Warum wurde der Senat nicht informiert?

    Entfällt mit der ersten Antwort.


    1.3 Warum wurde die Bürgerschaft nicht informiert?

    Entfällt mit der ersten Antwort.


    1.4 Wurde Herr Lindenberg über den Rechtsbruch in Kenntnis gesetzt?

    Genauso liegt in unseren Auge kein Rechtbruch vor, weshalb das Informieren von Herrn Lindenberg wegfällt.


    1.5 Gab es noch andere Maßnahmen über die Senat und Bürgerschaft nicht in Kenntnis gesetzt wurden?

    Nein.


    2. Bewertung der Verleihung

    2.1. Würden Sie die Verleihung entgegen der geltenden Bestimmungen als Rechtsbruch bezeichnen?

    Wir haben gegen kein Recht verstoßen.

    Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Verleihung. Ebenso die Zustimmung der Bürgerschaft ist keine Verpflichtung. 1918 hat der Senat bestätigt, es sei richtig die Zustimmung auch in Zukunft einzuholen, jedoch wurde damit nicht die Verpflichtung beschlossen.


    2.2 Würden Sie die Verleihung entgegen der geltenden Bestimmungen als undemokratisch bezeichnen?

    Nein.


    2.3. Wie und wann haben Sie Ihren Entschluss gefasst, enteggen geltende Bestimmungen zu handeln?

    Wir haben nicht gegen geltende Bestimmungen gehandelt. Also wenn ein Beschluss gefasst wurde, der dazu verpflichtet, dann ist das bitte vorzulegen.


    2.4 War Ihre Partei in die Vorgänge involviert?

    Das Vorgehen wurde mit der Senatskanzlei abgesprochen.


    3. Konsequenzen

    3.1. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus den Vorgängen?

    Ich werde keine Konsequenzen ziehen, da wir gegen kein Recht verstoßen haben.


    3.2. Ist ein Bürgermeister, der sich nicht an Senat- und/oder Bürgerschaftsbeschlüsse hält, demokratisch haltbar?

    Ja, weil wir nicht gegen das Recht verstoßen haben.


    setzt sich wieder

  • Gemäß Geschäftsordnung habe ich Nachfragen an den Bürgermeister:

    Zuletzt wurde 2015 entschieden, dass die Ehrenbürgerschaft "die höchste Würde ist die Senat und Bürgerschaft vergeben". [DRS 21/2744].

    a) Wie kommen Sie darauf, dass der Bürgermeister, dies alleine entscheiden darf und dass es keine Rechtsgrundlage gibt?

    b) Sind Beschlüsse der Bürgerschaft nicht bindend?

  • a)

    Für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts gibt es keine schriftlichen Bestimmungen. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts, das kein besonderes Recht, sondern eine Auszeichnung darstellt, steht dem Senat zu und kann allein von ihm ausgeübt werden.


    b)

    Entfällt aufgrund der Antwort a.

  • Ich hätte noch weitere Fragen, aber ich denke, dass der geschäftsführende Bürgermeister auch weiterhin so argumentiert, dass er Bürgerschafts- und Senatsbeschlüsse als nicht verpflichtend ansieht. Schade für die Demokratie in unserer Stadt
    Daher:
    Nein Herr Präsident, ich habe keine Nachfragen.