DEBATTE XIII/007: Verfassungsrechtliche Prüfung des § 166 StGB

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    Präsidentin des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir debattieren nun zweiundsiebzig Stunden lang über die Abgabe einer Stellungnahme zu nachfolgendem Verfahren:


  • tritt nach vorne ans Rednerpult


    Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    vor uns liegen haben wir die Popularklage nach § 20 II Nr. 1 vDGB, Artikel 93 III GG, §6 I Nr. 17 OGG, §34a OGG und einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung nach § 18 OGG gegen §166 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. I S. 469) der Kollegin Dr. Irina Christ.


    In diesem 12 seitigen Antrag erklärt die Kollegin warum der §166 StGB gegen Artikel 3 I GG, Artikel 4 I GG, Artikel 5 I GG, Artikel 20 III GG und Artikel 103 II GG verstößt.

    Und warum die Definitionen von "Beschimpfungen" und "öffentlichen Frieden" weder klar definiert noch dadurch klar anzuwenden sind.

    Es muss sich dabei die Frage gestellt werden ob die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit geschützt ist, wenn der Staat bei Religionskritik, die als "Beschimpfung" aufgefasst werden könnte, die Strafverfolgung beginnen kann.

    Rund 42% der deutschen Bürger gelten laut dem statistischen Bundesamt als Konfessionsfrei. 42% die einen glauben in Deutschland ablehnen. 42% unserer Bürger die durch ein solches Gesetz im Strafgesetzbuch eingegrenzt sind.


    Aber dabei hört es nicht auf! Wie bewerten wir den "Protestantismus" also die evangelischen Glaubenszugehörigen in Deutschland? Ein Beispiel der "Beschimpfung" einer Glaubensgemeinschaft ist der deutsche Augustinermönch und Theologieprofessor Martin Luther, diese Kritik löste 1517 eine Reformationsbewegung aus. Würde wir eine solche heutzutage verfolgen? Ich denke nicht. Aber solange dieses Gesetz existiert, existiert kein klares Recht auf Religions- und Meinungsfreiheit.


    Daher stimme ich der Kollegin Christ zu und spreche mich für eine positive Positionierung des Bundestages zur Popularklage gegen den §166 StGB aus. Gemeinsam sollten wir uns für unser Grundgesetz einsetzen.


    Vielen Dank.


    nickt der Kollegin Christ zu und begibt sich wieder auf seinen Platz