Vereidigung des Ministerpräsidenten

  • Kommen wir nun zur Vereidigung.

    Nach Amtsantritt leisten der Ministerpräsident vor dem Landtag einen Amtseid.



    Die Eidesformel ist in Art. 71 Abs. 1 der Landesverfassung festgeschrieben:

    „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“


    Der Amtseid kann gemäß Art. 71 Abs. 2 der Verfassung mit einer religiösen Beteuerung geleistet werden.


    Herr Russ, treten Sie nach vorne heben die rechte Hand .

  • Herzlichen Glückwunsch und eine glückliche Hand bei der Bewältigung der vor und Ihrer Regierung liegenden Aufgaben.

  • Victoria Mechnachanov

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