ANFRAGE | XII/010: Hitzeperiode im Freistaat Bayern

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    ANFRAGE

    Hitzeperiode im Freistaat Bayern


    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Sebastian Fürst ,


    nachfolgende Anfrage (siehe Anlage) der berufenen Bürger Böttcher und Brackelmann zum Thema 'Hitzeperiode im Freistaat Bayern' ist eingegangen. § 32 II BayLTGeschO entsprechend haben Sie zweiundsiebzig Stunden, also bis zum 23. Juli 2022, 10:56 Uhr, Zeit, die Anfrage zu beantworten. Eine Verlängerung der Frist um 72 Stunden im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten ist nach § 32 III BayLTGeschO möglich.



    ***


    gez. Dr. Christ

    - Präsidentin des Bayerischen Landtages -


    Anlage:


  • 320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.pngBayerischer Landtag

    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/10


    Beantwortung der Anfrage auf Drs.10

    durch die bayerische Staatskanzlei


    Hitzeperiode im Freistaat Bayern


    Die Staatsregierung beantwortet ihre Frage wie folgt:


    1. Plant die Staatsregierung aktuell Maßnahmen gegen die Hitze?

    Die Staatsregierung sieht die aktuelle Hitzewelle als äußerst besorgniserregend an. Nicht nur sind wir mit sinkenden Pegeln in den bayerischen Flüssen konfrontiert, sondern auch mit einer austrocknenden Landwirtschaft und nicht zuletzt auch mit einer großen gesundheitlichen Bedrohung aller Bürgerinnen und Bürger. Die Wasserknappheit und die andauernde Hitze sind dabei die ausschlaggebenden Faktoren. Die bayerische Staatsregierung bereitet sich auf großflächige Waldbrände, die Evakuierung von Dörfern und Städte und auf die Versorgung von Regionen, in denen absolute Wasserknappheit vorherrscht vor. Des weiteren empfiehlt die Staatsregierung den Gemeinden, dass sie bei der Stadtplanung speziell Maßnahmen zur Reduktion der Temperatur in den Städten berücksichtigt werden sollten. Das Programm zur Förderung von kommunalen Klimaschutz wird erweitert, um den Kommunen den Weg zur Senkung der Temperaturen vor allem in den Städte weiter zu erleichtern.

    1.1 Wenn ja welche?

    Siehe 1

    1.2 Wenn ja, plant die Staatsregierung einen Maßnahmenkatalog, wo die Kommunen darauf zugreifen können?

    Nach wie vor bestimmen die Kommunen größten Teils selbst welche Maßnahmen sie im Einzelfall anwenden. Erst wenn der Katastrophenfalle nach Art. 1 II BayKSG ausgerufen wird, greifen die Notprogramme des Landes. Der Freistaat Bayern ist wie oben geschildert auf großflächige Waldbrände vorbereitet. Der Freistaat bereitet sich auch auf eine großflächige Wasserverteilung in Region vor, wo es potentiell Problem mit der Wasserverteilung geben könnte.


    2. Welche Haltung hat die Staatsregierung zum hitzebedingten Unterrichtsausfall?

    Antwort Die bayerische Staatsregierung hält die hitzebedingten Unterrichtsausfälle für sehr bedauerlich, weil nach wie vor Stoffrückstände aus den Coronajahren noch nicht vollständig aufgearbeitet sind. In der Praxis sind die Unterrichtsausfälle allerdings nicht besonders schwerwiegend, denn viele Schulen in Bayern fahren in den letzten zwei bis drei Wochen vor den Sommerferien ein reduziertes Programm. Oftmals werden in dieser Zeitspanne Wandertage oder ähnliche außerschulische Aktivitäten abgehalten, was das Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Digitales, Wissenschaft und Forschung gerne nach der langen Coronazeit sieht, denn es fördert die soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler. Diese außerschulischen Aktivitäten sind in der Regel vom Unterrichtsausfall nicht betroffen.

    2.1 Plant die Staatsregierung Maßnahmen für die Schulen?

    Die Ausstattung der Schulen mit Klimaanlagen wäre natürlich die optimale Lösung. Diese Lösung lässt sich allerdings oft nur sehr schwer nachträglich umsetzen, denn vor allem in älteren Schulgebäuden ist dieses Problem schwerwiegend, weil keine Lüftungsanlagen bei der Konstruktion des Gebäudes vorgesehen wurden. In neueren Schulgebäuden, wo oft Lüftungsanlagen vorhanden sind, wäre der Einbau von Klimaanlagen keine großen Sache. Aber auch hier gilt, dass die Gemeinden, die als Sachaufwandträger agieren, sich zu dieser Maßnahme entscheiden müssen. Wir unterstützen selbstverständlich die Gemeinden bei diesen oder ähnlichen Vorhaben.


    3. Plant die Staatsregierung Maßnahmen gegen Ernteausfälle?

    Nach den aktuellen Prognosen des deutschen Raiffeisenverbands wird eine durchschnittliche Ernte erwartet, allerdings wird auch eine große regionale Disparität, was Ernteausfälle betrifft erwartet. Wir müssen die aktuell laufenden Ernten abwarten und werden dann, wenn die Erntezahlen vollständig sind, mit den andren Ländern und dem Bund über Entschädigungen beraten