ANFRAGE
Hitzeperiode im Freistaat Bayern
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Sebastian Fürst ,
nachfolgende Anfrage (siehe Anlage) der berufenen Bürger Böttcher und Brackelmann zum Thema 'Hitzeperiode im Freistaat Bayern' ist eingegangen. § 32 II BayLTGeschO entsprechend haben Sie zweiundsiebzig Stunden, also bis zum 23. Juli 2022, 10:56 Uhr, Zeit, die Anfrage zu beantworten. Eine Verlängerung der Frist um 72 Stunden im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten ist nach § 32 III BayLTGeschO möglich.
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gez. Dr. Christ
- Präsidentin des Bayerischen Landtages -
Anlage:
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Zwölfte Wahlperiode
Drucksache XII/XX
A n f r a g eder berufenen Bürger Julian Böttcher und Felix Brackelmann
Hitzeperiode im Freistaat Bayern
Wir fragen die Staatsregierung:
1. Plant die Staatsregierung aktuell Maßnahmen gegen die Hitze?
1.1 Wenn ja welche?
1.2 Wenn ja, plant die Staatsregierung einen Maßnahmenkatalog, wo die Kommunen darauf zugreifen können?
2. Welche Haltung hat die Staatsregierung zum hitzebedingten Unterrichtsausfall?2.1 Plant die Staatsregierung Maßnahmen für die Schulen?
3. Plant die Staatsregierung Maßnahmen gegen Ernteausfälle?