Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf auf der Drucksache BR/135. Nach § 18 I GO BR erfolgt die Abstimmung öffentlich. Nach § 18 II GO BR setze ich die Abstimmzeit auf 72 Stunden fest, die Abstimmung endet daher am 23. Juli 2022 um 02:00 Uhr.
Es handelt sich um ein Zustimmungsgesetz.
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Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des Deutschen Bundestages
Herrn
Dr. Matthias Linner MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Sebastian Fürst
Sehr geehrte Herren Präsidenten,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen korrigierten
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines ersten Nachtrages zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 (Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 2022)
mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen, für Wirtschaft und Digitalisierung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kerstin Siegmann
Bundeskanzlerin