OBERSTES GERICHT
– 6 BvT 4/22 –
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Regelbeschwerde
Beschwerdeführerin:
Frau Dr. Dr. Emilia von Lotterleben
- Bevollmächtigter:
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Joachim Holler, Fouquestraße 5, 81241 München;
Antragsgegnerinnen:
1. Freiheitliches Forum Deutschlands, Bundespartei,
vertreten durch den Bundesvorsitzenden Dr. Christian Reichsgraf Schenk von Wildungen,
Wilhelmstraße 144d, 10117 Berlin;
2. Bundeswahlleitung,
vertreten durch die Bundeswahlleiterin Frau Elke Kanis,
Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiedesbaden;
wegen behaupteter spielregelwidriger Gründung des Freiheitlichen Forums Deutschlands
hat der Sechste Senat der Ersten Kammer des Obersten Gerichts
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsidentin Christ-Mazur,
Vizepräsident Neuheimer,
Thälmann,
Siebert
am 18. Juli 2022 gemäß Artikel 3 II Satz 2 des Gesetzes zur Reform von Wahladministration, Moderation und oberstem Gericht und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Sanktionierung einstimmig beschlossen:
Die Sache wird von Amts wegen an die zweite Kammer des Obersten Gerichtes verwiesen.
Christ-Mazur | Neuheimer | Thälmann | Siebert