6 BvT 4/22 - Amtswegige Überweisung der Regelbeschwerde Emilia von Lotterleben ./. Freiheitliches Forum Deutschlands, Bundeswahlleitung an die zweite Kammer des Obersten Gerichtes

  • OBERSTES GERICHT

    – 6 BvT 4/22 –



    Im Namen des Volkes


    In dem Verfahren

    über

    die Regelbeschwerde




    Beschwerdeführerin:

    Frau Dr. Dr. Emilia von Lotterleben


    - Bevollmächtigter:

    Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Joachim Holler, Fouquestraße 5, 81241 München;


    Antragsgegnerinnen:


    1. Freiheitliches Forum Deutschlands, Bundespartei,

    vertreten durch den Bundesvorsitzenden Dr. Christian Reichsgraf Schenk von Wildungen,

    Wilhelmstraße 144d, 10117 Berlin;


    2. Bundeswahlleitung,

    vertreten durch die Bundeswahlleiterin Frau Elke Kanis,

    Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiedesbaden;


    wegen behaupteter spielregelwidriger Gründung des Freiheitlichen Forums Deutschlands


    hat der Sechste Senat der Ersten Kammer des Obersten Gerichts


    unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter


    Präsidentin Christ-Mazur,


    Vizepräsident Neuheimer,


    Thälmann,


    Siebert


    am 18. Juli 2022 gemäß Artikel 3 II Satz 2 des Gesetzes zur Reform von Wahladministration, Moderation und oberstem Gericht und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Sanktionierung einstimmig beschlossen:


    Die Sache wird von Amts wegen an die zweite Kammer des Obersten Gerichtes verwiesen.


    Christ-Mazur | Neuheimer | Thälmann | Siebert


    Präsidentin des Obersten Gerichtes

  • Dr. Viktoria Christ-Mazur

    Hat den Titel des Themas von „6 BvT 4/22 - Amtswegige Überweisung der Regelbeschwerde Emilia Lotterleben ./. Freiheitliches Forum Deutschlands an die zweite Kammer des Obersten Gerichtes“ zu „6 BvT 4/22 - Amtswegige Überweisung der Regelbeschwerde Emilia von Lotterleben ./. Freiheitliches Forum Deutschlands, Bundeswahlleitung an die zweite Kammer des Obersten Gerichtes“ geändert.