OBERSTES GERICHT
– 6 BvT 3/22 –
In dem Verfahren
über
die Regelbeschwerde
d e r Frau Dr. Dr. Emilia von Lotterleben
- Bevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Herribert Gorenswick-Schwittke
gegen
Freiheitliches Forum Deutschlands, Bundespartei,
vertreten durch den Bundesvorsitzenden Dr. Christian Reichsgraf Schenk von Wildungen,
Wilhelmstraße 144d, 10117 Berlin,
wegen behaupteter spielregelwidriger Gründung des Freiheitlichen Forums Deutschlands
hat der Sechste Senat der Ersten Kammer des Obersten Gerichts
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsidentin Christ-Mazur,
Vizepräsident Neuheimer,
Thälmann,
Siebert
am 18. Juli 2022 gemäß § 18 III Satz 1 ModAdminG einstimmig beschlossen:
Das Regelbeschwerdeverfahren wird eingestellt.
Gründe:
Das Verfahren war einzustellen. Die Beschwerdeführerin hat mit Schriftsatz vom 04. Juli 2022 das Zurückziehen des Antrages und damit die Erledigung der Regelbeschwerde erklärt.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Christ-Mazur | Neuheimer | Thälmann | Siebert