Soll dem Einspruch der Abgeordneten Christ auf Drs. XII/014 stattgegeben werden? 8
-
Ja (2) 25%
-
Nein (5) 63%
-
Enthaltung (1) 13%
Präsident des Deutschen Bundestages
_________________________________________________________________________________________
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Abgeordnete Dr. Irina Christ hat fristgerecht Einspruch gegen einen von mir am gestrigen Tage verhängten Ordnungsruf erhoben. Da die Behandlung eines solchen Einspruches nicht alltäglich in diesem Haus ist, darf ich Sie alle kurz über den Ablauf informieren.
Der schriftliche Einspruch der Abgeordneten gegen den Ordnungsruf liegt auf Drs. XII/014 vor.
Nach § 11 unserer Geschäftsordnung hat der Deutsche Bundestag in 24-stündiger, geheimer Abstimmung zu entscheiden, ob er dem Einspruch stattgibt oder nicht. Wird dem Einspruch stattgegeben, ist der Ordnungsruf unwirksam. Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, erlangt der Ordnungsruf Wirksamkeit. Auf dem Schriftsatz der Abgeordneten können Sie die Begründung nachlesen, warum Sie den von mir erteilten Ordnungsruf für nicht gerechtfertigt hält.
Ich eröffne hiermit also die 24-stündige, geheime Abstimmung über den Einspruch.